NRW - Berlin als Freiberufler

Luetti @, Mittwoch, 28.10.2009 (vor 5538 Tagen)

Hallo allerseits,
da bin ich ja wirklich froh, dass ich auf dieses Forum gestoßen bin, und hoffe, dass mir hier Jemand meine Fragen beantworten kann.

Also: Ich komme aus NRW, bin hier auch in der Wohnung meiner Eltern gemeldet. Ab November werde ich nun in Berlin arbeiten, habe allerdings einen Werkvertrag und bin damit freiberuflich, also selbstständig. Ich habe keinen richtigen Arbeitgeber, sondern schreibe monatliche Rechnungen. Und da habe ich mir gedacht, dass es doch Sinn machen würde, Heimfahrten am Wochenende steuerlich abzusetzen (als Selbstständiger kann man da ja alles Mögliche machen). Müsste ich mich dazu in Berlin mit Zweitwohnsitz melden oder wie läuft das ab>

Mit meiner Schwester zusammen habe ich in NRW zwar einen eigenen Hauseingang und auch eine eigene Etage mit Küche und Bad usw., ich glaub aber nicht, dass das als einzige Wohnung gemeldet ist (falls man sowas machen muss>), und habe außerdem beim Stöbern im Forum schon gelesen, dass das auch Nachteile haben kann, wie z.B. anfallende Müllgebühren etc. für den kleinen Haushalt von meiner Schwester und mir. Und falls dies nicht als eigener Haushalt zählt, kann man dann überhaupt einen ZWEITwohnsitz anmelden, wenn man ja im Prinzip noch gar keinen eigenen ERSTwohnsitz hat>

Außerdem noch: In der WG in Berlin, in der ich unter der Woche wohnen werde, werde ich wahrscheinlich nicht im Mietvertrag stehen, sondern nur an die zwei Mitbewohner monatlich Geld bezahlen - wie sieht das dann aus> Wird das alles viel komplizierter> Kann man sich überhaupt an- bzw. ummelden oder hat das damit gar nichts zu tun>

Ihr seht, ich kenne mich kaum aus, und bin von meiner plötzlichen Selbstständigkeit (ich dachte eigentlich, das würde auf ein Angestelltenverhältnis hinauslaufen) etwas überrumpelt. Nun würde ich natürlich gerne solche strategischen Fragen schon im Vorfeld klären, um alles richtig zu machen bzw. clever einzufädeln.

Es wäre super, wenn mir hier Jemand helfen könnte!
Dankeschön schon mal! :-)

NRW - Berlin als Freiberufler

Alfred @, Mittwoch, 28.10.2009 (vor 5538 Tagen) @ Luetti

Wie immer: Es geht nicht um Wohnsitze sondern um
1. melderechtliche Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnung),
2. steuerrechtliche doppelte Haushaltsführung (Haupt- und Zweitwohnung) und
3. ggf. um Zweitwohnungsteuer (Nebenwohnung)
Zu 1. Bitte im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen und dann ggf. wieder hier fragen.
zu 2.: Das ist mehr eine Sache für einen Steuerberater. Grundsätzlich ist auch bei Alleinstehenden möglich. Dann muss die Wohnung in NRW die steuerrechtliche Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) und die Wohnung in Berlin die beruflich veranlasste Zweitwohnung sein (melderechtlich kann es ggf. anders sein). Vom Grundsatz her müsste das bei Dir möglich bzw. entsprechend zu gestalten sein.
zu 3.: Zweitwohnungsteuer fällt in Berlin erst nach einem Jahr an, könnte in Deinem Fall am fehlenden Innehaben der Berliner Wohnung entfallen. Ob in NRW die ZWSt anfallen könnte, kann ich nicht beantworten, da ich nicht weiß, in welcher Stadt Du lebst.
Zu den sonstigen Fragen:
Wie die Abgaben für Müllabfuhr in Deinem Heimatort geregelt sind, ist mir unbekannt. Ob Du selbständig, angestellt oder sonst was bist ist melderechtlich völlig und zweitwohnungsteuerrechtlich ziemlich bedeutungslos. Welche Lösung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die vorteilhafteste ist, ist letztlich ein Rechenexempel. Ganz allgemein dürfte aber die Variante „doppelte Haushaltsführung“ die lohnendste sein.
Noch Fragen>

NRW - Berlin als Freiberufler

Luetti @, Donnerstag, 29.10.2009 (vor 5537 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
dankeschön für die prompte Antwort.

zu 1: Ok, also sagen wir hier in NRW ist meine melderechtliche Hauptwohnung, in Berlin ist meine melderechtliche Nebenwohnung. Geht das, obwohl ich dort 5 Tage die Woche arbeite und dann ja rein rechnerische nur 2 Tage die Woche in NRW sein könnte>

zu 2: Kann ich denn überhaupt von doppelter Haushaltsführung im steuerlichen Sinne sprechen, wenn der eine Haushalt (in NRW) lediglich im Haus meiner Eltern ist (aber eben, wie eingangs schon gesagt, mit eigener Haustür, Küche, Bad etc.)> Einen Untermietvertrag o. Ä. gibt es dazu natürlich nicht. Falls das geht, wäre damit dann auch melderechtlich in NRW mein Hauptwohnsitz und in Berlin der Zweitwohnsitz, oder> Weiß hier Jemand zufällig noch was darüber, ob man dann noch regelmäßige Heimfahrten am Wochenende steuerlich geltend machen kann>

zu 3: In meiner Stadt fallen keine Zweitwohnsitzsteuern an, aber ich habe mir auch schon überlegt, zunächst die ersten 11 Monate in Berlin als Zweitwohnsitz "gefahrlos" laufen zu lassen, um mich dann endgültig für eine langfristigere Regelung zu entscheiden. Spricht da irgendwas gegen>

Nochmals vielen Dank, das Forum hier ist echt super.

NRW - Berlin als Freiberufler

Yvonne Winkler @, Freitag, 30.10.2009 (vor 5537 Tagen) @ Luetti

Nach der Beschreibung ist nicht NRW die melderechtlich korrekte Hauptwohnung, sondern Berlin, da Du dort arbeitest und die Hauptzeit der Woche verbringst.

Wenn das korrigiert würde, wäre das Thema Zweitwohnungsteuer vom Tisch, vorausgesetzt in der NRW-Stadt gäbe es diese nicht.

NRW - Berlin als Freiberufler

Alfred @, Freitag, 30.10.2009 (vor 5537 Tagen) @ Luetti

zu 1.:
Sofern Du nicht verheiratet bist/keine Lebenspartnerschaft führst, was ja anscheinend der Fall ist, ist Deine melderechtliche Hauptwohnung in Berlin (s. Antwort Yvonne). So und nicht anders ist die gesetzliche Regelung. Damit ist auch Deine 3. Frage beantwortet.
zu 2.:
Doppelte Haushaltsführung funktioniert nur, wenn die Wohnung in NRW Deinen Lebensmittelpunkt darstellt und Du dort einen Beitrag zur Haushaltsführung leistest und in Berlin aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhältst. Dies muss plausibel begründet werden, hat aber mit der melderechtlichen Haupt- und der Nebenwohnung nichts zu tun. Bei werktätigen Alleinstehenden ist es üblicherweise so, dass die Nebenwohnung die einkommensteuerrechtliche Hauptwohnung und die beruflich bedingte Zweitwohnung die melderechtliche Hauptwohnung ist. In der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit versteht kein Richter diesen Zusammenhang, wenn es um die ZWSt geht.
Wenn in Deiner Heimatstadt keine ZWSt anfällt, kannst Du – in dieser Hinsicht ohne Risiko – einen Miet-/Überlassungsvertrag mit Deinen Eltern abschließen und diese Wohnung als Nebenwohnung registrieren lassen. Die doppelte Haushaltsführung mit der einkommensteuerechtliche Hauptwohnung wäre dadurch einfacher zu begründen. Zu beachten wäre allenfalls, dass evtl. anfallende Mieteinnahmen dann von Deinen Eltern versteuert werden müssten.
Das alles sind letztlich einkommensteuerrechtliche Frage, deren Beantwortung den Rahmen dieses Forum sprengen würde.