Wiesbaden - Berlin
Hallo zusammen,
wäre super wenn mir jemand auch meine Frage beantworten könnte.
Ich bin Ende August mit meinem Hausstand nach Wiesbaden gezogen und habe mich dort mit meinem Hauptwohnsitz angemeldet und aus Berlin abgemeldet.
Ich arbeite die Woche aber über noch in Berlin und fahre nur über das WE nach Wiesbaden. Die Fahrkosten mit der Bahn wollte ich bei der Steuer absetzen, genauso die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.
Die Woche über wohne ich bei meinen Eltern, jedoch ohne einen Untermietvertrag.
Eine Kollegin von mir meinte nun, ich müsste mich in Berlin wieder mit einem Zweitwohnsitz anmelden. Wie ich bereits gelesen habe fällt da eventuell aber eine Zweitwohnsitzsteuer an. Ob in Wiesbaden eine Zweitwohnsitzsteuer anfällt, konnte ich nicht ausfindig machen.
Wenn in Wiesbaden keine Zweitwohnsitzsteuer anfällt, dann könnte ich mich ja mit Zweitwohnsitz in Wiesbaden anmelden und in Berlin mit dem Hauptwohnsitz und dann doch eine doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt absetzen.
Ist diese Sichtweise korrekt> Und fällt in Wiesbaden eine Zweitwohnsitzsteuer an>
Gruß
Angelika
Wiesbaden - Berlin
1. Wie immer: Es geht nicht um Wohnsitze sondern um die melderechtliche Haupt- und Nebenwohnung.
2. Die Abmeldung in Berlin war auf jeden Fall falsch, wenn Du weiterhin dort wohnst und arbeitest.
3. Wo Du Dich wie anzumelden hast, richtet sich, wenn Du volljährig bist, nach Deinem Personenstand und nicht danach, wo es ZWSt gibt. Mal im Menü auf der Startseite den Punkt "Hauptwohnung" anklicken. Wenn dann noch Fragen zum Melderecht sind, hier stellen.
4. Die doppelte Haushaltsführung hat weder mit dem Melderecht noch mit der ZWSt was zu tun. Das ist eine Angelegenheit der Einkommensteuer. Mal googeln oder einen Steuerberater o.ä. fragen.
Wiesbaden - Berlin
» 1. Wie immer: Es geht nicht um Wohnsitze sondern um die
» melderechtliche Haupt- und Nebenwohnung.
» 2. Die Abmeldung in Berlin war auf jeden Fall falsch, wenn Du weiterhin
» dort wohnst und arbeitest.
» 3. Wo Du Dich wie anzumelden hast, richtet sich, wenn Du volljährig bist,
» nach Deinem Personenstand und nicht danach, wo es ZWSt gibt. Mal im Menü
» auf der Startseite den Punkt "Hauptwohnung" anklicken. Wenn dann noch
» Fragen zum Melderecht sind, hier stellen.
» 4. Die doppelte Haushaltsführung hat weder mit dem Melderecht noch mit der
» ZWSt was zu tun. Das ist eine Angelegenheit der Einkommensteuer. Mal
» googeln oder einen Steuerberater o.ä. fragen.
Wiesbaden - Berlin
Danke für den Hinweis.
Gruß
Angelika