NRW - Berlin als Freiberufler
Hallo Alfred,
dankeschön für die prompte Antwort.
zu 1: Ok, also sagen wir hier in NRW ist meine melderechtliche Hauptwohnung, in Berlin ist meine melderechtliche Nebenwohnung. Geht das, obwohl ich dort 5 Tage die Woche arbeite und dann ja rein rechnerische nur 2 Tage die Woche in NRW sein könnte>
zu 2: Kann ich denn überhaupt von doppelter Haushaltsführung im steuerlichen Sinne sprechen, wenn der eine Haushalt (in NRW) lediglich im Haus meiner Eltern ist (aber eben, wie eingangs schon gesagt, mit eigener Haustür, Küche, Bad etc.)> Einen Untermietvertrag o. Ä. gibt es dazu natürlich nicht. Falls das geht, wäre damit dann auch melderechtlich in NRW mein Hauptwohnsitz und in Berlin der Zweitwohnsitz, oder> Weiß hier Jemand zufällig noch was darüber, ob man dann noch regelmäßige Heimfahrten am Wochenende steuerlich geltend machen kann>
zu 3: In meiner Stadt fallen keine Zweitwohnsitzsteuern an, aber ich habe mir auch schon überlegt, zunächst die ersten 11 Monate in Berlin als Zweitwohnsitz "gefahrlos" laufen zu lassen, um mich dann endgültig für eine langfristigere Regelung zu entscheiden. Spricht da irgendwas gegen>
Nochmals vielen Dank, das Forum hier ist echt super.
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Luetti,
28.10.2009
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Alfred,
28.10.2009
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Luetti,
29.10.2009
- NRW - Berlin als Freiberufler - Yvonne Winkler, 30.10.2009
- NRW - Berlin als Freiberufler - Alfred, 30.10.2009
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Luetti,
29.10.2009
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Alfred,
28.10.2009