ZWS Köln Zahlung, Erstattung, jetzt Steuerbescheid!!!???

solmar @, Sonntag, 01.11.2009 (vor 6214 Tagen)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

wie alle hoffe ich, daß mir jemand helfen kann...

Ich habe am 23.10.2009 einen Steuerbescheid erhalten und soll bis 20.11.2009 Euro 800 ZWS zahlen, rückwirkend von 2005 bis 2008. Widerspruch nicht möglich, nur Klage.

Vorgeschichte:
- Juli 2005: Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

- Septemer 2005: Abgabe der Erklärung

- von Sept. 2005 bis März 2008: nichts mehr gehört, auch keinen Steuerbescheid o.ä. erhalten

- März 2008: Mahnung mit Androhung Vollstreckungsmaßnahmen, wenn nicht umgehend die Steuer bezahlt wird: 612 Euro + 52 Euro Mahnkosten, habe angerufen, das Geld bezahlt und schriftlich eine Aufstellung bzw. Steuerbescheid angefordert, aber es kam keine Anwtort

- Juni 2008: Schreiben mit Stornierung aller angeforderten Beträge + Anfrage meiner Kontoverbindung für die Rückerstattung, komplette Zahlung wurde mir wieder erstattet und ich ging davon aus, daß das Thema jetzt erledigt sei, aber...

- 23.10.2009: Steuerbescheid erhalten, rückwirkend für die Jahre 2005 bis 2008, Zahlungsfrist knapp 1 Monat

Ich habe nun am Freitag bei der Stadt angerufen und die konnten mir auch nicht erklären, warum erst Mahnung, dann Erstattung und nun Steuerbescheid. Der damalige Sachbearbeiter ist nicht mehr dort. Ich müßte zahlen oder könnte klagen, alternativ könnte ich Ratenzahlung beantragen mit 0,5% Zinsen pro Monat! Hat jemand Erfahrung mit einer Klage> Was kostet es und wie sind die Aussichten auf Erfolg>

Da ich außerdem in einigen Beiträgen hier gelesen habe, daß es möglich ist, den Wohnsitz rückwirkend nach Köln zu verlegen, wenn man Nachweise bringt, wüßte ich gerne, ob das bei mir klappen könnte.

Ich hatte in Köln während des Studiums meinen 2. Wohnsitz angemeldet, das war im Mai 1995. Der 1. Wohnsitz blieb bei meinen Eltern in Niedersachsen. Ich wohne seit 1995 in Köln in derselben Wohnung, bin aber berufsbedingt sehr viel im Ausland und auch in anderen Städten gewesen. Seit 2003 bin ich freiberuflich tätig, mein Büro ist in meiner Wohnung. Im Dezember 2008 habe ich nun endlich auch meinen 1. Wohnsitz nach Köln verlegt, da ich ein neues Auto anmelden mußte und auch einen neuen Ausweis brauchte.

Ich habe alle Nebenkosten- und Stromabrechnungen vorliegen und da ich in der Wohnung trotz vieler beruflicher Abwesenheiten mein Büro habe, war ich seit 2003 fast immer in Köln und dies sozusagen auch mein 1. Wohnsitz.

Für Ratschläge und Tips wäre ich Euch sehr dankbar.

ZWS Köln Zahlung, Erstattung, jetzt Steuerbescheid!!!???

Alfred @, Sonntag, 01.11.2009 (vor 6214 Tagen) @ solmar

In Köln ist scheint’s alles möglich.
Ob eine rückwirkende Ummeldung klappt, weiß ich nicht, werde dazu aber auch nichts sagen, da ich dieses Verfahren von Haus aus für ungesetzlich halte. Außerdem hängt das auch von der Heimatgemeinde ab, da stellen sich zum Glück jetzt einige auf die Hinterbeine. Probieren kannst Du es, aber verliere dabei nicht die Klagefrist aus den Augen. Darauf spekuliert die Kölner Verwaltung vermutlich.
Wenn Du einigermaßen plausibel nachweisen kannst – und so sieht es für mich aus -, dass die Wohnung in Köln Deine Erstwohnung war, könntest Du vor Gericht sogar Erfolg haben, denn das BVerwG hat in einigen ansonsten …. Urteilen da eine nette Ausweichmöglichkeit geschaffen. Die Nebenwohnung ist nur dann eine Zweitwohnung, wenn die Erstwohnung als melderechtliche Hauptwohnung erfasst ist. Muss man nicht verstehen, versteht auch keiner, aber das ist bei einer verfassungswidrigen Satzung wie der Kölner auch nicht zu erwarten.
Meine Empfehlung:
- fristgerechte Klage beim VG Köln,
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an die Stadt (ein paar Tage vor Zahlungstermin).
das Ganze ggf. bis zum Jüngsten Gericht.
Frage: Wird der U-Bahn-Bau auch unter dem Kassen- und Steueramt betrieben> Das könnte manches erklären.

Und weil es so schön ist: Es geht hier nicht um Wohnsitze sonder primär um das Melderecht, dann um Augustinus.

ZWS Köln Zahlung, Erstattung, jetzt Steuerbescheid!!!???

solmar @, Sonntag, 01.11.2009 (vor 6214 Tagen) @ Alfred

» In Köln ist scheint’s alles möglich.

Ja, scheint leider so, diesmal zu meinen Ungunsten.

Erstmal aber vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich werde mich morgen mal informieren, ob das mit der Ummeldung rückwirkend klappt. Als ich mich im Dezember 2008 umgemeldet habe, hatte ich gar nicht danach gefragt, da die ZWS nach der Rückerstattung schon aus meinem Kopf gestrichen war.

Falls es nicht klappt, habe ich noch genügend Zeit, mich um die Klage zu kümmern. Ich habe am Freitag mit einer sehr netten Dame vom VG telefoniert, die mir sagte, es gingen gerade zuhauf Klagen ein. Die letzte "Welle" war im Februar. Sie war davon überzeugt, daß die Stadt Aussende-Wellen für die Steuerbescheide betreibt, ob aus Geldmangel, z.B. für die Stadt-Bahn, oder wegen bevorstehender Verjährungsfristen, dazu wollte sie sich (verständlicherweise) nicht äußern (...)

Die Kölner Verwaltung spekuliert m.E. nicht nur darauf, daß ich die Klagefrist verpasse (der Brief kam als Einwurfzustellung, wo man nix unterschreiben muß, aber das Zustelldatum dokumentiert wird und er somit an diesem Tag zugestellt wurde, egal, ob man zu Hause ist oder nicht; ich selber hatte ihn gerade noch aus dem Kasten gefischt, bevor ich in den Flieger nach China gestiegen bin), sondern auch darauf, daß sie neben der Steuer noch ein paar Zinsen kassieren kann. Von der Möglichkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung haben sie mir nämlich nichts gesagt, nur vom Antrag auf Stundung, erst auf meine Nachfrage kam die Erklärung, daß es 0,5% Zinsen pro Monat kostet, aber "das wär ja nicht viel"), und natürlich von der Klagemöglichkeit (...)

» Wenn Du einigermaßen plausibel nachweisen kannst – und so sieht es für
» mich aus -, dass die Wohnung in Köln Deine Erstwohnung war, könntest Du vor
» Gericht sogar Erfolg haben, denn das BVerwG hat in einigen ansonsten ….
» Urteilen da eine nette Ausweichmöglichkeit geschaffen.

Ja, ich bin seit 2003 freiberuflich hier beim FA gemeldet und habe kein extra Büro angemietet, sondern in meiner Wohnung gearbeitet, wenn ich keine auswärtigen Termine hatte. Mich würden die "Ausweichmöglichkeiten" interessieren, hast Du da genauere Infos>

Meine Angst ist einfach, daß die Klage im Alleingang (kann mir keinen Anwalt leisten, da keine RS-Versicherung...) keinen Erfolg hat und ich dann neben der Steuer auch noch die Klagekosten tragen muß. Gem. telefon. Auskunft sind es etwa 150 Euro, aber schriftlich bekommt man vom VG leider nichts, so daß man sein Risiko gar nicht so recht abwägen kann.

Nächtliche Grüße
solmar

ZWS Köln Zahlung, Erstattung, jetzt Steuerbescheid!!!???

Alfred @, Montag, 02.11.2009 (vor 6213 Tagen) @ solmar

Hallo,
die Klage kannst Du ruhig im Alleingang durchziehen, ggf. mit Hilfe aus dem Forum. Die Erfolgsaussichten sind auch mit einem Anwalt nicht besser.
Was das Risiko angeht: Die richterliche Sichtweise lässt sich natürlich nicht vorhersagen. Geht das Verfahren zu Deinen Ungunsten aus, bleibst Du erst Mal auf den Gerichtskosten sitzen – die trägt am Ende nämlich der Verlierer; dazu kämen noch die Verwaltungskosten der Stadt. Der Betrag von 150 EURO ist in etwa richtig, die Verwaltungskosten (Pauschale) dürften bei ca. 20 EURO liegen.
Die Stadt Köln weiß auch, dass die meisten das Risiko einer Klage scheuen und hat das wohl fest in ihre Kalkulation einbezogen. Da sollte man schon aus Prinzip gegenhalten.
Was die "nette Ausweichmöglichkeit" angeht: Das ist der vom BVerwG aufgestellte, …Rechtssatz, dass die Nebenwohnung nur dann eine Zweitwohnung ist, wenn die Erstwohnung als melderechtliche Hauptwohnung erfasst ist.
Dieser Sachverhalt dürfte bei Dir vorliegen, denn die melderechtliche Hauptwohnung bei Deinen Eltern dürfte kaum Deine Erstwohnung gewesen sein. Erstwohnung = Wohnung mit der Du Dein „allgemeines menschliches Grundbedürfnis Wohnen“ (so BVerwG) abdeckst.
Zu detailliert sollte man die persönlichen Facetten im Forum nicht ausdiskutieren, da nicht auszuschließen ist, dass jemand von der Kölner Verwaltung mitliest. Ggf. Mail an mich.