Rückwirkende Forderung der Zweitwohnsitzsteuer möglich?

Hoferin @, Donnerstag, 12.11.2009 (vor 5491 Tagen)

Hallo allerseits,

aufgrund meiner beruflichen Situation arbeite ich seit 3 Jahren in Nürnberg und habe hier meine Wohnung (1-Zimmer) als Zweitwohnung angemeldet.

Da ich am Wochenende/Urlaub/Krankheit/Feiertagen etc. mich nicht in Nürnberg aufhalte, ist meinen Wohnsitz in Hof weiterhin als Hauptwohnsitz gemeldet, da hier auch der Schwerpunkt der Lebensbeziehung liegt.

Seit diesen 3 Jahren habe ich keine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt, da ich keine Aufforderung bzw. Bescheid erhalten habe, obwohl ich gemeldet bin.

Jetzt bekam ich von der Stadt Nürnberg die Steuererlärung, die ich binnen eines Monats zurück schicken soll. Hier muss ich natürlich eintragen, dass ich seit Januar 2007 meine Zweitwohnung in Nürnberg besitze.

Jetzt meine Frage: kann die Stadt Nürnberg rückwirkend die Zweitwohnsitzsteuer für die Jahre 2007 und 2008 einfordern>

Wenn das so wäre, ist das rechtens, da ich die Beträge natürlich nicht mehr bei der Einkommenssteuer einreichen kann, da diese bereits erledigt sind>

Da ich die Steuererklärung jetzt bekommen habe, nehme ich an, dass dieser erst ab 2009 gültig ist, bzw. der Bescheid ab 2009 und für die Folgejahre gültig ist.

Vielleicht kann mir der ein oder andere weiterhelfen. Dafür im Voraus schon einmal herzlichen Dank.

Viele Grüße, die Hoferin

Rückwirkende Forderung der Zweitwohnsitzsteuer möglich?

Alfred @, Donnerstag, 12.11.2009 (vor 5491 Tagen) @ Hoferin

Ein altes Thema.
1. Angemeldet in Nürnberg ist eine Nebenwohnung, das Melderecht kennt keine Zweitwohnung.
2. Die Steuer kann 4 Jahre rückwirkend verlangt werden (bis 31.12.2009 also rückwirkend bis 2005).
3. Bei der Einkommensteuer werden Zahlungen und Einkünfte dann anrechenbar, wenn sie erfolgen. Von wann die Forderung/Berechtigung stammt, ist unerheblich.
4. Wer auf der Grundlage einer verfassungswidrigen Satzung eine Steuer entrichtet, sollte sich nicht beklagen.