Rückwirkende Forderung der Zweitwohnsitzsteuer möglich?

Alfred @, Donnerstag, 12.11.2009 (vor 5491 Tagen) @ Hoferin

Ein altes Thema.
1. Angemeldet in Nürnberg ist eine Nebenwohnung, das Melderecht kennt keine Zweitwohnung.
2. Die Steuer kann 4 Jahre rückwirkend verlangt werden (bis 31.12.2009 also rückwirkend bis 2005).
3. Bei der Einkommensteuer werden Zahlungen und Einkünfte dann anrechenbar, wenn sie erfolgen. Von wann die Forderung/Berechtigung stammt, ist unerheblich.
4. Wer auf der Grundlage einer verfassungswidrigen Satzung eine Steuer entrichtet, sollte sich nicht beklagen.


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