ZWS in Augsburg & Berlin / Melderecht

Mehrany @, Donnerstag, 12.11.2009 (vor 5524 Tagen)

Hallo liebes Volk, hallo lieber Alfred,

ich habe Dir zwar bereits eine Nachricht mit meiner Frage gesendet. Aber ich poste meine Frage auch hier mit der Hoffnung, dass auch ein anderer/eine andere mir meine Fragen beantworten kann.

Meine Situation:

Bin seit 01.04.09 berufsbedingt aus Berlin nach Augsburg gezogen. Wohnung in Augsburg als Nebenwohnung. In september müsste ich die Augsburger Wohnung zur Hauptwohnung ummelden, da ich mir hier ein Fahrzeug gekauft habe und zulassen ließ. Die Gemeinsame Wohnung mit meiner Ehefrau in Berlin ist nun für mich eine Nebenwohnung.

1- Müssen verheiratete Personen (gemeinsamer Güterstand) zusammen eine Hauptwohnung gemeldet haben> Oder genüngt in meinem Falle, dass ich in Berliner Adresse als Nebenwohnung beteiligt bin>
2- Falls wir beide eine gemeinsame Hauptwohnung melden müssen, verstehe ich es richtig, wenn meine Frau sich in Augsburg für Hauptwohnung meldet und Berlin die Nebenwohnung für uns beide bleibt> Ansonsten wird für meine Frau im Falle einer Nebenwohnung in Augsburg ZWS fällig>

Danke für Euren Rat.
Mehrany

ZWS in Augsburg & Berlin / Melderecht

Alfred @, Donnerstag, 12.11.2009 (vor 5524 Tagen) @ Mehrany

Da die Fragen ein bisschen anders sind:
» 1- Müssen verheiratete Personen (gemeinsamer Güterstand) zusammen eine Hauptwohnung gemeldet haben> Oder genügt in meinem Falle, dass ich die Berliner Adresse als Nebenwohnung beteiligt bin>
Nicht dauend getrennt lebende Ehepaare können eine gemeinsame eheliche Wohnung haben, das ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Da gibt es Ausnahmen (Für die ich bei Dir allerdings keinen Grund sehe).
» 2- Falls wir beide eine gemeinsame Hauptwohnung melden müssen, verstehe ich es richtig, wenn meine Frau sich in Augsburg für Hauptwohnung meldetund Berlin die Nebenwohnung für uns beide bleibt> Ansonsten wird für meine Frau im Falle einer Nebenwohnung in Augsburg ZWS fällig>
Deine Frau muss sich in Augsburg nur anmelden, wenn sie dort wohn, ansonsten ist in Berlin ihre alleinige Wohnung. Meldet Ihr Euch beide mit Nebenwohnung in Berlin, wird dort die ZWSt fällig. Meldet Deine Frau sich mit Nebenwohnung in Ausgsburg, wird dort für sie die Zweitwohnungstuer fällig. Meldest Du Dich mit Nebenwohnung in Berlin, wird dort für Dich die ZWSt fällig.
ZWSt-frei bleibt ihr auch, wenn Deine Frau sich in Berlin und Du Dich in Ausgburg mit alleiniger Wohnung meldest.

ZWS in Augsburg & Berlin / Melderecht

Mehrany @, Donnerstag, 12.11.2009 (vor 5524 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen liebe Dank für die rasche Antwort. Noch malfür mich zum mitschreichen:

Meine Frau wird ja im April nächsten Jahres auch nach Augsburg ziehen und die Wohnung in Berlin wird aufgegeben.
Also habe ich es richtig verstanden, dass wir beide, da nicht dauernd getrennt lebend, für die Zeit keine gemeiname Hauptwohnung benötigen>

Habe gerade in Berliner ZWS-Satzung gelesen, dass die ZWS in Berlin erst nach einem Jahr erhoben wird. Also wenn Wir keine gemeinsame Hauptwohnung zwingend für die Zeit benötigen, dann ist ja der jetzige Situation in Ordnung>

Danke noch mal für Deinen erleuchtenden Rat.
Mehrany

ZWS in Augsburg & Berlin / Melderecht

Alfred @, Donnerstag, 12.11.2009 (vor 5524 Tagen) @ Mehrany

» Meine Frau wird ja im April nächsten Jahres auch nach Augsburg ziehen und die Wohnung in Berlin wird aufgegeben.
Jetzt ist mir das mit der Autoanmelderei klar.:-)
M.E. lässt sich mit dem geplanten Umzug Deiner Frau Deine melderechtliche Hauptwohnung in Augsburg und die Nebenwohnung in Berlin begründen. Deine Frau sollte mit alleiniger Wohnung in Berlin gemeldet bleiben. Auf keinen Fall mit Nebenwohnung in Augsburg anmelden. Dann würde dort sofort ZWSt fällig.