ZWS in Augsburg & Berlin / Melderecht

Mehrany @, Donnerstag, 12.11.2009 (vor 5523 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen liebe Dank für die rasche Antwort. Noch malfür mich zum mitschreichen:

Meine Frau wird ja im April nächsten Jahres auch nach Augsburg ziehen und die Wohnung in Berlin wird aufgegeben.
Also habe ich es richtig verstanden, dass wir beide, da nicht dauernd getrennt lebend, für die Zeit keine gemeiname Hauptwohnung benötigen>

Habe gerade in Berliner ZWS-Satzung gelesen, dass die ZWS in Berlin erst nach einem Jahr erhoben wird. Also wenn Wir keine gemeinsame Hauptwohnung zwingend für die Zeit benötigen, dann ist ja der jetzige Situation in Ordnung>

Danke noch mal für Deinen erleuchtenden Rat.
Mehrany


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