Ist es einem Betroffenen gestattet bei einer Kommune

Gustav @, Freitag, 13.11.2009 (vor 5742 Tagen)

welche Zweitwohnungssteuer erhebt anzufragen wie hoch denn das jährliche Steueraufkommen sei aus der Zweitwohnungsbesteuerung>
Zusatzfrage: Wieviel Zweitwohnungssteuerzahler gibt es in dieser Kommune>

Die Antwort von Garmisch Partenkirchen lautet: "Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer erfolgt nach den Bestimmungen des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes und unterliegt den Regelungen des Steuergeheimnisses."

Wie kommt es, dass so manche Gemeindeverwaltung bei der Veröffentlichung ihres Haushalts das Steuergeheimnis verletzt wenn es die einzelnen Posten von Einnahmen veröffentlicht und in der Tagespresse jeder nachlesen kann>
Wozu eigentlich die Geheimkrämerei bei einem Betroffenen Stuerzahler >

Ist es einem Betroffenen gestattet bei einer Kommune

Alfred @, Freitag, 13.11.2009 (vor 5742 Tagen) @ Gustav

Fragen darf man natürlich, und wenn eine Gemeinde nicht antworten will, muss man halt dringlicher werden. Z.B. sollte man bei jeder Klage einfach nach diesen Zahlen fragen. Vielleicht findet sich mal ein Gericht, das sich nicht für dumm verkaufen lässt.
Viele Gemeinden halten mit den Zahlen hinter dem Berg und wollen sie partout nicht rausrücken. Warum auch immer. Das Steuergeheimnis ist es sicher nicht. Eine Antwort z.B.: Die Zahl der Steuerfälle lässt sich angeblich nicht ohne unvertretbaren Aufwand (deswegen wohl Aufwandsteuer) ermitteln. Oder: Es gibt 5.000 potentielle Steuerfälle.
Bei Garmisch würde ich einfach, z.B. in einem Leserbrief oder im Zusammenhang mit einer Klage behaupten:
Von ca. 1.500 Zweitwohnungen werden nur etwa 350 besteuert. Einheimische werden überhaupt nicht zur Zweitwohnungsteuer veranlagt. Auch von auswärts kommende Berufstätige werden nicht besteuert Das Steueraufkommen liegt mit ca. 70.000 EURO noch unter den dafür aufzuwendenden Kosten. Wegen der Abwanderung vorzugsweise junger Einwohner nach München und andere Großstädte - die auf diese Weise der dortigen Zweitwohnungsteuer entgehen wollen - ist die Einwohnerzahl rückläufig.

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GRIBS @, Mittwoch, 18.11.2009 (vor 5738 Tagen) @ Gustav

Das Gesamtaufkommen der einzelnen Gemeindesteuern, z.B. auch Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und eben auch die Zweitwohnungssteuer ist selbstverständlich öffentlich. Die Steuereinnahmen der Gemeinde sind Bestandteil des Haushaltsplans und dieser ist öffentlich.
Das Steuergeheimnis bezieht sich nur auf die individuellen Daten der Steuerpflichtigen selbst, aber nicht auf die Gesamteinnahmen einer Kommune aus einer bestimmten Steuerart.
Wir empfehlen einen Blick in den Haushaltsplan der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen. Dieser muss in Rathaus - leider ist er, wie ich soeben feststelle nicht auf der homepage der Gemeinde eingestellt - interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht gegeben werden.
Im Haushaltsplan ist dann im Verwaltungshaushalt unter den Einnahmen im Einzelplan 9 und dort im Unterabschnitt 9000 "Eigene Steuern" die Position Zweitwohnungssteuer zu finden.
Viel Erfolg wünscht
Peter Gack
GRIBS-Kommunalbüro
www.gribs.net

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Alfred @, Mittwoch, 18.11.2009 (vor 5738 Tagen) @ GRIBS

Nun stehen zwei Aussagen im Raum, die sich anscheinend widersprechen. Aus Erfahrung neige ich Gustav zu.
Da ja nicht jeder nach GAP fahren kann, um im Gemeindebüro (vielleicht) Auskunft zu bekommen, wäre es ganz nett, wenn folgende Angaben, die ja nicht dem Steuergeheimnis unterliegen, mal klar genannt werden.
1. Wie viele Einwohner in GAP sind mit Nebenwohnung gemeldet>
2. Wie viele Steuerfälle gibt es>
3. Wie hoch ist das jährliche Steueraufkommen seit Einführung der so genannten ZWSt>

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Rebell @, Mittwoch, 18.11.2009 (vor 5737 Tagen) @ Alfred

» 1. Wie viele Einwohner in GAP sind mit Nebenwohnung gemeldet>
» 2. Wie viele Steuerfälle gibt es>
» 3. Wie hoch ist das jährliche Steueraufkommen seit Einführung der so
» genannten ZWSt>

Hallo Alfred, damit auch Du etwas Einblick bekommen kannst in echt Bayerische Verhältnisse - kann ich Dir mit allerlei Zahlenmaterial aufwarten.
zu 1 = GAP hat amtlich registriert 26173 Pers. m Hauptwohnsitz
2. 1512 Nebenwohnsitze- wird also vom Steueramtmann als Steuergeheimnis bezeichnet.
3. Die Einnahmen aus Zwst waren per 30.6.2008 943 301.00 €
per 30.6.2009 1.002.524.00€
Der Schuldesntand nur bei 34 Mio -mDie Schlüsselzuweisungen als Einnahmen betrugen per 30.6.2009 3 203.802 €
geplante Grundstücksverkäufe in mit erwarteten Einnahmen von 6.000 000 Euro konnten nicht realisiert werden ,neue Kredite mit 7 800 000.00 Euro ( nicht eingeplant) aufgenommen.

Die Bayerische Freistaatsmentalität kommt hier voll zum tragen, in ganz Bayern sind die Erträge für Hundesteuer bei 20 Mio Euro und die Zweitwohnungssteuer im Vergleich kletterte auf über 25 Mio Euro pro Jahr und zuletzt ist noch anzumerken, was es in keinem anderen Bundesland überhaupt zu vermelden gibt, die 141 Zweitwohnungssteuererhebenden Kommunen genießen noch einen Geldsegen für Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze in Höhe von 35 000 000.00 Euro, somit zahlen Steuerzahler und Besitzer von Zweitwohnungen insgesamt 60 Mio an diese ärmlichen Kommunen!:-|
Wenn ein Leiter des Steueramtes und der Gemeindekasse einem Inhaber einer Ferienwohnung die Mitteilung macht, dass diese Daten den Regelungen des Steuergeheimnisses unterliegen, dann braucht sich doch niemand mehr wundern, dass in Bayern die Uhren anderst gehen wie in Deutschland oder Europa!
Wer hat denn hier noch Verbesserungs-Vorschläge>>

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Alfred @, Mittwoch, 18.11.2009 (vor 5737 Tagen) @ Rebell

Der Geldbedarf der öffentlichen Hand ist unerschöpflich - das ist nicht nur in BY so. Natürlich gehen dort die Uhren anders. Bei der ZWSt hat BY sogar ziemliche Verspätung.
Die eigentlich interessante Zahl fehlt leider: nämlich die Zahl der Zweitwohnungsteuerfälle. Danach ließe sich abschätzen, ob jede Nebenwohnung wirklich eine Zweitwohnung ist und besteuert wird. Ich habe da erhebliche Zweifel. So tappt man im Dunkel der Steuergeheimnis(krämerei), in dem sich verwaltungsseitig gut leben lässt.

Ist es einem Betroffenen gestattet bei einer Kommune

Bjoern @, Freitag, 20.11.2009 (vor 5736 Tagen) @ Alfred

ich kann Peter Gack nur beipflichten. der Haushaltsplan einer Kommune ist öffentlich zugänglich und dort lässt sich das Gesamtaufkommen an ZWS einsehen (sowohl das geplante als auch das tatsächlich erreichte ... letzteres mit 2jähriger Verspätung)

hinsichtlich der Anzahl der ZWS Fälle dürfte die Kommune gegenüber dem Bürger vermutlich die Auskunft verweigern. allerdings besteht die Möglichkeit, dass ein Abgeordneter (Gemeinde- oder Stadtrat) im "Parlament" eine entsprechende Anfrage stellt ... dann müsste der Bürgermeister diese wahrheitsgemäß beantworten (Rechtsgrundlage: die jeweilige Gemeindeordnung)

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Alfred @, Freitag, 20.11.2009 (vor 5736 Tagen) @ Bjoern

» hinsichtlich der Anzahl der ZWS Fälle dürfte die Kommune gegenüber dem Bürger vermutlich die Auskunft verweigern.

Fragt sich nur, mit welcher Berechtigung.
Und wahrheitgemäß> Was heißt auch in der Kommunalpolitik "Wahrheit">