Zweitwohnungssteuer Potsdam
Hallo,
ich möchte für ca. 3 Monate einen Zweitwohnsitz in Potsdam anmelden.
Ich habe verschiedenen Fragen:
1. Wird bei einer Dauer von 3 Monaten überhaupt eine Steuer erhoben (gibt es da Grenzen)>
2. Gibt es eine Verdienstgrenze bis zu der keine Steuer erhoben wird> (bin Studentin)
Eine schnelle Antwort wäre gut, da die Zeit drängt
Viele Grüße,
Lissi
Zweitwohnungssteuer Potsdam
Hallo Lissi,
» 1. Wird bei einer Dauer von 3 Monaten überhaupt eine Steuer erhoben (gibt
» es da Grenzen)>
» 2. Gibt es eine Verdienstgrenze bis zu der keine Steuer erhoben wird> (bin
» Studentin)
Zu 1.a) Nach dem Meldegesetz des Landes Brandenburg ist eine Nebenwohnung bei einem länger als zwei Monate dauernden Aufenthaltes bei der Meldebehörde anzumelden (§ 23 - Kurzfristiger Aufenthalt).
Bei einem Aufenthalt von drei Monaten besteht also Meldepflicht.
Zu 1.b) Für die Dauer einer evtl. Steuerpflicht gilt:
Besteuerungszeitraum ist der Teil des Kalenderjahres, in dem die Steuerpflicht besteht. Die Steuerschuld entsteht am ersten Tag des dem Einzug (= Inbesitznahme der Wohnung) folgenden Kalendermonats. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerschuldner die Wohnung aufgibt oder die Voraussetzungen für die Annahme einer Zweitwohnung entfallen.
zu 1.c) Bei einem Aufenthalt von drei Monaten fällt ggf. für mindestens zwei Monate die Zweitwohnungsteuer an. Eine andere zeitliche "Untergrenze" gibt es nicht.
zu 2. Die Steuer wird von jedem erhoben, der eine Zweitwohnung innehat. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Über einen möglichen Erlass/eine Stundung/eine Ratenzahlung entscheidet die Stadt im Einzelfall (ggf. zu beantragen). Erlass wird bei Studenten im Allgemeinen nicht gewährt.
Zusatz:
Ob in Deinem Fall überhaupt eine Zweitwohnungsteuerpflicht besteht, hängt von anderen Faktoren ab und wird von der Stadt Potsdam geprüft. Dazu genügt die Anmeldung nach dem Meldegesetz. Die „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ sendet dann die Stadt zu.
Noch Fragen>
Viele Grüße