Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln

Nicola @, Sonntag, 22.11.2009 (vor 5679 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe im September 2008 vom Kassen- und Steueramt Köln einen Brief erhalten mit der Aufforderung zur Steuererklärung für meine damalige Nebenwohnung. Ich habe diese Wohnung aus beruflichen Gründen bezogen und sendete die gewünschten Unterlagen postalisch zu.

Dann erhielt ich jetzt im Oktober 2009 vom Kassen- und Steueramt einen Zweitwohnsteuerbescheid der aufgrund einer Schätzung berechnet wurde und nicht aufgrund meiner versendeten Unterlagen.

Ich habe das Kassenamt kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass meine Steuererklärung vorliegen müsste. Diese ist aber beim Kassen- und Steueramt unauffindbar. Ich habe meine Kopie der Steuererklärung dem Kassenamt zugefaxt mit der Bitte einer Neuberechnung der Zweitwohnsteuer anhand der eingereichten Unterlagen.

Beim Kassenamt teilte man mir mit, dass die Bestandskraft des Zweitwohnsteuerbescheides jedoch nur durch Klage beim Verwaltungsgericht verhindert werden könnte.

Somit habe ich beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht gegen die Schätzung. Nun soll ich meine Klage begründen und weiß nicht, wie ich das formell richtig mache. Kann mir jemand helfen>

Vielen Dank im voraus

Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln

Yvonne Winkler @, Sonntag, 22.11.2009 (vor 5679 Tagen) @ Nicola

Einen Klageantrag stellen

und dann den Sachverhalt chronologisch darlegen. Belege dazufügen.
Schreiben, warum man der Auffassung ist, nicht der ZWS zu unterliegen.

Das Verwaltungsgericht hat den Amtsermittlungsgrundsat, d.h. es müsste die Situation von sich aus vollständig ermitteln.

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass es das tut, daher einfach alles vortragen, was der Sache dienlich ist.

Viel Glück.

Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln

Alex123 @, Donnerstag, 22.04.2010 (vor 5528 Tagen) @ Nicola

Hallo Nicola,

ich habe genau das gleiche Problem.
Habe ebenso vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht und weiß nun um den nächsten Schritt nicht bescheid.
Hast Du schon etwas neues erfahren können oder Erfolg in der Sache erlangt>

Gruß, Alex

Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln

Alfred @, Donnerstag, 22.04.2010 (vor 5528 Tagen) @ Alex123

Ich heiße zwar nicht Nicola, antworte Dir aber trotzdem.
1. Einfach nachlesen, was Yvonne geschrieben hat. Wenn Du die Klage so begründet hast, wird das Gericht schon auf Dich zukommen
2. Denke daran, bei der Stadt einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zu stellen, sonst musst Du erst mal zahlen.
3. Die Stadt wird
- den Steuerbescheid berichtigen (Du bekommst einen neuen Steuerbescheid),
- behaupten, Deine Unterlagen nie bekommen zu haben, allein schon deswegen, weil sie davon ausgeht, dass Du das Gegenteil wohl nie beweisen kannst,
4. Das Verfahren wird, weil in der Hauptsache erledigt, eingestellt und das Gericht wird Dir die Gerichtskosten aufbrummen.