ZWS in Hessen?? in Bad-König -OT Nieder-Kinzig

michaeleneu @, Montag, 23.11.2009 (vor 5677 Tagen)

Hallo,
ich werde ab 01.12.2009 "arbeitssuchend", bin bis 30.11.2009 berufstätig gewesen und wurde gekündigt. Nun sind wir vorher umgezogen, von Höchst i. Odw. nach Bad-König/OT-Nieder-Kinzig i. Odw.. Ich wohne mit meinem Lebenspartner in einer Wohnung, habe diese als Zweitwohnung angegeben. Muss ich denn diese ZWS zahlen, auch wenn ich in der zusammen gemieteten Wohnung lebe und arbeitslos bin>>>>

ZWS in Hessen?? in Bad-König -OT Nieder-Kinzig

Alfred @, Montag, 23.11.2009 (vor 5677 Tagen) @ michaeleneu

Ob und wie Zweitwohnungsteuer erhoben wird, entscheidet die Gemeinde. Also prüfen, ob die in der Kommune überhaupt erhoben wird.
„Ich wohne mit meinem Lebenspartner in einer Wohnung, habe diese als Zweitwohnung angegeben.“
Wer hat denn nach der Zweitwohnung gefragt>
Besteht wirklich eine Lebenspartnerschaft>
Wer ist Mieter der Wohnung>
Arbeitslosigkeit ist kein Grund, eine Aufwandsteuer nicht bezahlen zu müssen.