Nachweis zur Berichtigung ZWS
Guten Morgen,
ich studiere seit dem 15.10.07 in Aachen und habe mich von dort an mit Zweitwohnsitz in Solingen (der Wohnung meiner Eltern) gemeldet, ohne darüber nachgedacht zu haben, was ein ZWS wirklich ist
.
Habe dann ca. ein Jahr später eine Benachrichtigung bzgl. der Zweitwohnsteuer erhalten und habe mich für den größtmöglichen Zeitraum aus Solingen abgemeldet, sodass am Ende ein Zeitraum von 13 Monaten übrig ist in dem ich mit Zweitwohnsitz in Solingen gemeldet war und steuerpflichtig wäre.
Es ist so, dass ich vollständig zum 15.10.07 aus der Wohnung meiner Eltern in Solingen ausgezogen bin, und die Sachbearbeiterin aus Solingen hat mir am Telefon gesagt, dass es möglich ist die zweitwohnsteuerpflichtigkeit zu korrigieren, aber die Beweislast liegt bei mir. Was das für Beweise sein können hat Sie mir nicht sagen wollen.
Ich habe leider keine Ahnung welche objektiven Beweise ich erbringen könnte, da ich selber nie irgendetwas für die Solinger Wohnung bezahlen musste.
Weiss jemand welche Nachweise ich erbringen könnte>
Danke
Nachweis zur Berichtigung ZWS
Die Sachbearbeiterin in Solingen hat Tagträume.
Da Du die Nebenwohnung (so heißt das richtig), nicht innehast, bist du auch nicht steuerpflichtig. Wenn die Satzung der Stadt Solingen etwas anderes besagen sollte oder von der Verwaltung eigenmächtig anders ausgelegt würde, wäre das nicht verfassungskonform. Auf eine Klage kannst Du es wohl ruhig ankommen lassen.
Die Abmeldung der Nebenwohnung war überflüssig.
Nun weiß ich nicht, wie bei Dir der aktuelle Sachstand ist. Wenn die Stadt Beweise haben will, soll sie erst mal klar sagen, was Sache ist.
Bevor Du Nachweise erbringst, schreibe (nicht telefonisch, da weiß dann später keiner mehr was davon) ganz einfach:
„Bei meiner vom …. bis … registrierten Nebenwohnung handelt es sich nicht um eine Zweitwohnung (s. BVerwG Urteile vom 13.5.09 - 9 C 06 und 07.08), sondern um Wohnraum in der Wohnung meiner Eltern, den ich nicht innehatte.“
Das wird die Stadt zwar nicht verstehen (wollen) und vmtl. nachfragen oder Dich „schätzen“. In beiden Fällen wird Dir hier mit Sicherheit (weiter)geholfen.
Solltst du schon einen Steuerbescheid haben, hilft nur noch klagen. Sofort!
»
» Danke
Nachweis zur Berichtigung ZWS
Hallo
der aktuelle Stand ist, dass ich der Sachbearbeiterin folgendes mitteilen soll:
"Um den Steuerfall zum Abschluss zu bringen, bitte ich mir noch kurzfristig mitzuteilen, mit wie viel Personen die Wohnung in Solingen, <Adresse>, in der vorgenannten Zeit genutzt wurde." (Auszug aus einem Schreiben)
Nach dem Telefonat heute morgen und der angesprochenen Möglichkeit einer Berichtigung durch Nachweise von mir, wurde mir eine Frist bist Mitte Dezember gewährt.
Ich werde also jetzt einen Brief schreiben, in dem ich darauf hinweise, dass ich die Wohnung zu keinem Zeitpunkt innehatte>!
Vielen Dank für die Hilfe 
Nachweis zur Berichtigung ZWS
Hast Du nun schon einen Steuerbescheid oder nicht> Wenn Ja, will die Stadt Dich hinhalten, bis er rechtskräftig wird. Wenn Nein, braucht Dich der Termin nicht zu jucken.
Ich nehme mal an, Du hast noch keinen Bescheid, weil der Steuerfall ja erst „zum Abschluss“ gebracht werden soll. Die Steuererklärung scheinst Du aber schon abgegeben haben. Vermutlich vollständig nach Vordruck – und damit falsch – ausgefüllt.
Du kannst meinen Vorschlag ruhig ein bisschen erweitern und auf die blödsinnige Frage eingehen. Könnte u.U. das Verständnis der Bearbeiterin für den Sachverhalt fördern.
„Bei meiner vom …. bis … registrierten Nebenwohnung handelt es sich nicht um eine Zweitwohnung (s. BVerwG Urteile vom 13.9.09 - 9 C 06 und 07.08), sondern um Wohnraum in der Wohnung meiner Eltern, den ich nicht innehatte. Da ich mich dort nur zeitlich untergeordnet aufgehalten habe (deswegen auch Neben- und nicht Hauptwohnung), ist mir nicht bekannt, wie viele Personen die Wohnung in dem fraglichen Zweitraum genutzt haben. Diese Auskunft können ihnen nur die Wohnungsinhaber zu Teil werden lassen.“
Nachweis zur Berichtigung ZWS
» Hast Du nun schon einen Steuerbescheid oder nicht>
Nein, noch nicht
» Die Steuererklärung scheinst Du aber schon abgegeben haben. Vermutlich vollständig nach Vordruck – und damit falsch – ausgefüllt.
Ja, ich habe die Erklärung abgegeben und gesagt, dass ich 1-2 Tage im Monat als Gast dort bin.
Falsch ausgefüllt im Sinne von inhaltlich falsch oder falsch, dass ich ihn überhaupt ausgefüllt habe>
Wird das zu einem schwerwiegenden Problem>
Beim Telefonat habe ich der Bearbeiterin gesagt, dass die Wohnung zu viert (mich eingeschlossen) "genutzt" wurde. Sie hat diese Aussage nicht schriftlich wird sich aber sicher dumm vorkommen, wenn ich das oben Empfohlene schreibe.
Danke nochmal
Nachweis zur Berichtigung ZWS
Ich kenne den Solinger Vordruck der Steuererklärung nicht. Aber die meisten sind so aufgebaut, dass der Befragte, wenn er die Erklärung vollständig ausfüllt, praktisch zugibt, Inhaber einer Zweitwohnung zu sein. Das meinte ich mit „falsch ausgefüllt“ - denn Du bist nicht Inhaber einer Zweitwohnung.
Ein schwerwiegendes Problem ergibt sich daraus wohl nicht.
Warum sollte die Bearbeiterin sich nur dumm vorkommen> Wenn Du nur 1-2 Tage im Monat die Wohnung (als „Gast“) nutzt, kannst Du doch wirklich nicht wissen, was im Rest des Monats passiert. Und die Wohnungsinhaber kann die Bearbeiterin selbst fragen. Die Anschrift hat sie ja.
Ansonsten: Viel Spaß. Eine Konstellation wie Deine darf nicht zu einer Besteuerung führen.