Zweitwohnung Berlin

Philipp @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5729 Tagen)

Hallo,
ich studiere in HH und habe hier auch meinen Hauptwohnsitz angemeldet. Im Sommer erhielt ich durch ein Testament die Möglichkeit, die Anteile einer Genossenschaftswohnung zu erben. Da ich mir nach dem Studium in ca 4 Jahren Berlin als Wohnsitz vorstellen kann, habe ich mich bei der Genossenschaft auch gleich um die Wohnung der Verstorbenen beworben und auch übernehmen können. Gründe hierfür waren die sehr gute Lage und der Top-Zustand der Wohnung. Der Mietvertrag wurde zum 01.09.09 geschlossen. Nun konnte ich bisher mich nicht anmelden, da ich immer nur Sa/So frei habe und aufgrund des Studiums erst ab 24.12.09 Urlaub möglich sein wird. Meine Fragen: 1. Habe ich bereits gegen Meldefristen verstoßen>
2. Kann ich mich in Berlin vorerst mit einer Nebenwohnung anmelden> 3. Kann man sich auch schriftlich anmelden> 4. Muß ich auf Besonderheiten achten>
Vielen Dank

Zweitwohnung Berlin

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5729 Tagen) @ Philipp

Wo bist Du denn derzeit mit Nebenwohnung gemeldet, wenn Du Deine Hauptwohnung (nicht Hauptwohnsitz) in Hamburg hast>
Wer sich wo und wie zu melden hat, kannst du auf der Startseite, im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen.
Ob Du Dich in Berlin melderechtlich erfassen lassen musst, richtet sich danach, ob Du die dortige Wohnung melderechtliche relevant nutzt.

Zweitwohnung Berlin

Philipp @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5729 Tagen) @ Alfred

» Wo bist Du denn derzeit mit Nebenwohnung gemeldet, wenn Du Deine
» Hauptwohnung (nicht Hauptwohnsitz) in Hamburg hast>
» Wer sich wo und wie zu melden hat, kannst du auf der Startseite, im Menü
» unter „Hauptwohnung“ nachlesen.
» Ob Du Dich in Berlin melderechtlich erfassen lassen musst, richtet sich
» danach, ob Du die dortige Wohnung melderechtliche relevant nutzt.

Zuerst bedanke ich mich für die schnelle Antwort. Meine Nebenwohnung ist bei meinen Eltern auf Rügen. In HH wohne ich in der Kaserne. Die Whg in Berlin ist komplett eingerichtet und daher optimal. Ich will ab kommenden Jahr dann immer zum WE die Wohnung nutzen, da meine Eltern bauen und umziehen werden.

Zweitwohnung Berlin

Philipp @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5729 Tagen) @ Philipp

... Ob Du Dich in Berlin melderechtlich erfassen lassen musst, richtet sich danach, ob Du die dortige Wohnung melderechtliche relevant nutzt.

Ich habe mir die Meldepflichten durchgelesen und habe folgende Frage:
Wichtig zunächst ist, dass ich meine Hauptwohnung (HH) festgelegt habe. Nebenwohnung ist bei meinen Eltern. Berlin wäre somit eine zweite Nebenwohnung. Ich habe Zeit, mich innerhalb von 6 Monaten in Berlin anzumelden, wenn ich über diesen Zeitrahmen hinaus die Nebenwohnung nutzen möchte und die Anmeldung wäre auch per Internet möglich.
Was ist unter "melderechtlich relevanter Nutzung" zu verstehen>
DANKE

Zweitwohnung Berlin

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5729 Tagen) @ Philipp

Zum besseren Verständnis: Welche Wohnung Hauptwohnung ist, legt die Meldebehörde fest.
Das mit den sechs Monaten stimmt so nicht ganz. Aber lassen wir das vorerst mal außen vor.
Was heißt „melderechtlich relevante Nutzung“>
Dazu ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis zur Verdeutlichung:
Die Bekannte wohnt und arbeitet in – sagen wir mal Freising. Sie hat dort ein eigenes Haus und ist dort alleiniger Wohnung gemeldet. In Berlin besitzt sie eine Eigentumswohnung, die sie großzügig allen Verwandten und Bekannten und den Bekannten der Verwandten überlässt unentgeltlich - wer halt gerade in Berlin ein paar Tage verbringen möchte oder muss. Der Aufenthalt dieses Personenkreises ist „melderechtlich nicht relevant“. Gemeldet ist die Wohnungsinhaberin in Berlin natürlich nicht, denn sie nutzt die Wohnung nicht zum Wohnen oder Schlafen (erst das wäre „melderechtlich relevant“). Die Beweisführung ist ziemlich einfach, denn sie selbst hat die Wohnung noch nie betreten. Melderechtlich nicht relevant wäre es aber auch, wenn sie die Wohnung nur betritt, um dort nach dem Rechten zu sehen, für Renovierungsarbeiten usw. Ein völlig korrektes Verhalten. Sie hat in Berlin eine Zweitwohnung inne, ist aber nicht steuerpflichtig, weil diese Zweitwohnung – melderechtskonform - nicht als Nebenwohnung registriert ist. Und nach dem verfassungswidrigen Berliner Zweitwohnungsteuergesetz muss eine Wohnung dem Inhaber „als Nebenwohnung dienen“ um steuerrechtlich relevant zu werden. Alles klar> Dann weitermachen mit Wendungen!
Viel Erfolg beim Studium und Spaß in Hamburg. Aber bleibe vom Schnüffelbalken weg.

Zweitwohnung Berlin

Philipp @, Mittwoch, 25.11.2009 (vor 5728 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
das ist ja wow!!! Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich die Wohnung mit ruhigem Gewissen behalten, die Miete zahle ich monatlich und so lange ich sie nicht betrete, muß ich mich auch nicht anmelden. Meine Eltern sind ja jeden Monat 1x unterwegs und fahren immer über Berlin für 1-2 Tage, um nach allem zu sehen. Auch sie sind nicht meldepflichtig. D.h., wenn meine Studium abgeschlossen ist und ich nach Berlin ziehen will, und ich dann dort wohnen werde, dann erst ist der Zeitpunkt gekommen, mich auch dort zu melden. Das entspannt mich natürlich jetzt erst mal sehr, denn die Gedanken waren doch recht belastend, die Anmeldung in Berlin noch nicht geschafft zu haben und bis Weihnachten es auch nicht zu schaffen. Nun kann ich mich ganz gelassen den Klausuren widmen. Danke auch für die Wünsche zum Studium und... ab und zu mal Kietz JA, allerdings ohne Verführung;-)))
Nochmals vielen Dank, Du hast mir sehr geholfen und ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft und Energie für die vielen Menschen, denen Du auf dieser Plattform hilfst.
Eine gute Zeit für Dich!!!!!!!!!!!!