Zweitwohnsitz in Mannheim

t4ktl0$$ @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5676 Tagen)

Hallo Leute,

wollte mich bei euch erkundigen, ob ich in Mannheim eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. Auf der Startseite ist Mannheim leider nicht aufgelistet.

Grund ist, das ich auf einem Lehrgang in Mannheim bin und die Umzugskostenvergütung von der Bundeswehr zugesagt bekommen habe für den Dienstort Mannheim, da ich länger als 3 Monate hier bin und keine anerkannte Wohnung habe. Bedingt dadurch, dass ich bei meinen Eltern wohne habe ich keine anerkannte Wohnung. Insgesamt sind es 4 Monate die der Lehrgang geht.

Desweiteren würde ich gerne wissen, da es Niedersachsen im Melde-Gesetz steht, das man einen Zweitwohnsitz nicht melden muss solang man unter 6 Monate dort ist. So eine Regelung hab ich leider im Melde-Gesetz für Baden-Württemberg nicht gefunden. Vll. könnt ihr mir was anderes sagen!

Sofern ich den 2ten Wohnsitz in Mannheim geltend mache, kann ich Heimfahrten steuerlich geltend machen>

Schon einmal vielen Dank!


Gruß

Zweitwohnsitz in Mannheim

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5676 Tagen) @ t4ktl0$$

Erst mal prüfen, ob überhaupt Meldepflicht besteht - § 21 Abs. 1.
Wohnsitze begründet man, macht sie aber nicht geltend. Wohnsitz eines Soldaten ist sein Standort (gesetzlicher Wohnsitz gem. BGB).
Heimfahrten wohin denn> Allenfalls bei Wehrpflichtigen möglich.

Zweitwohnsitz in Mannheim

t4ktl0$$ @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5676 Tagen) @ Alfred

» Erst mal prüfen, ob überhaupt Meldepflicht besteht - § 21 Abs. 1.
» Wohnsitze begründet man, macht sie aber nicht geltend. Wohnsitz eines
» Soldaten ist sein Standort (gesetzlicher Wohnsitz gem. BGB).
» Heimfahrten wohin denn> Allenfalls bei Wehrpflichtigen möglich.


Bin Beamtenanwärter. Steht der §21 so im Meldegesetz von Badem-Württemberg>

Heimfahrten vom 2ten Wohnsitz in Mannheim zum 1ten an der Nordsee

Zweitwohnsitz in Mannheim

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5676 Tagen) @ t4ktl0$$

» » Heimfahrten wohin denn> Allenfalls bei Wehrpflichtigen möglich.
»
»
» Bin Beamtenanwärter.
Und wie kommt man da in eine Kaserne>
» Steht der §21 so im Meldegesetz von Baden-Württemberg>
Hätte ihn sonst nicht genannt.
»
» Heimfahrten vom 2ten Wohnsitz in Mannheim zum 1ten an der Nordsee
Da Wohnsitze bei der Einkommensteuer keine Rolle spielen, gibt es auch kein Geld für das Hin- und Herfahren zwischen denselben.

Zweitwohnsitz in Mannheim

t4ktl0$$ @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5676 Tagen) @ Alfred

Also kann ich, bis auf das ich eventuell eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss, davon ausgehen das ich dadurch keine finanziellen verluste habe>