Kindergarten in anderer Stadt

René ⌂ @, Montag, 28.11.2005 (vor 6998 Tagen) @ dcc

» Müßte ich dann gar keine Steuer zahlen oder gibt es in solchen Fällen einen Pauschalbetrag>

Wenn du keine Miete zahlst, wird eine ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen. Und Erfurt hat bundesweit den mit höhstbekannten Steuersatz ...

Aber aus der Erfurter Satzung

» (4) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und von dem aus zumindest die Mitbenutzung einer Küche oder Kochnische sowie einer Waschgelegenheit und einer Toilette möglich ist.

Also entweder ihr schafft einen "Nebenwohnsitz", der bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete gering ausfällt (z.B. 4qm Besenkammer mit Bett ausstatten) oder ihr schafft einen Nebenwohnsitz, den man zwar anmelden muß, der aber nicht in diesen Paragraphen fällt (also ein abgetrennter Bereich, der z.B. keine Kochmöglichkeit enthält)


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