ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Lara11 @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5724 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich habe vor zwei Tagen von der Stadt Trier den Bescheid erhalten, dass ich aufgrund des ergangenen Urteils vom 13.05.2009 -9 C 6.08 und 9 C 7.08 die ZWS in Höhe von insgesamt 350,00 € zu überweisen habe.
Hat jemand Ahnung, ob man da noch was machen kann. Ich hatte damals Widerspruch eingelegt und soll die komplette Summer nachzahlen.
Da ich noch studiere und kaum Geld habe, weiß ich noch nicht mal wie ich das Geld so schnell zusammen bekommen soll.

Kennt sich da jemand aus>>>
Muss ich mich jetzt wirklich endgültig geschlagen geben>>>

Gruß, Lara

ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5724 Tagen) @ Lara11

Geschlagen ist man erst dann, wenn sich aufgegeben hat.
Ich nehme an, der Bescheid der Stadt Trier ist ein Widerspruchbescheid. Dann hast Du hast jetzt vier Wochen Zeit, Klage beim VG Mainz einzulegen und bei der Stadt Trier die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Ob das bei Dir sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen, da ich den Sachverhalt nicht kenne. Grundsätzlich meine ich aber: Ja. Wer sich gegen diesen Unfug nicht wehrt, ist selber schuld.

ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Lara11 @, Mittwoch, 25.11.2009 (vor 5723 Tagen) @ Alfred

Das ist mein Widerspruchsbescheid. Ich kann ihn aufrecht erhalten oder zurücknehmen. Wenn ich das weiterführen will, frage ich mich, ob ich nun das Risiko eingehe und das Verfahren für mich kostenpflichtig wird. Das kann ich keinesfalls riskieren. Bisher habe ich mit meinem Widerspruch keinerlei Risiko gehabt. Aber sollte ich bis zum 15.12 die Rücknahme des Widerspruchs nicht erklären, wird der Stadtrechtsausschuss ein förmliches, kostenpflichtiges Verfahren einleiten.
Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass ich mit anderen Gründen als den Begründungen im Urteil des BVerwG versuchen kann dagegen anzugehen.

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Alfred @, Mittwoch, 25.11.2009 (vor 5723 Tagen) @ Lara11

Meine Empfehlung:
halte den Widerspruch aufrecht und teile der Stadt mit, dass gegen das BVerwG Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 7.08 eine Verfassungsbeschwerde vorliegt, über die noch nicht entschieden ist.
Davon abgesehen: Wenn für den Widerspruch Gebühren fällig werden, ist das weniger als die Steuer.
Wenn Du es genauer wissen willst: Per Mail.

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Tokra @, Freitag, 27.11.2009 (vor 5722 Tagen) @ Alfred

Hi!

Ich konnte über die Verfassungsbeschwerde leider nichts finden. Kann irgendwo nachgelesen werden, dass sie erhoben worden ist>

Würde mich sehr interessieren, da ich nämlich gleiches Schreiben von der Stadt Trier bekommen habe.

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Alfred @, Freitag, 27.11.2009 (vor 5722 Tagen) @ Tokra

» Ich konnte über die Verfassungsbeschwerde leider nichts finden. Kann irgendwo nachgelesen werden, dass sie erhoben worden ist>

Ja, hier und in einem Rundschreiben der Stadt Mainz (an alle Betroffenen). Die Stadt Trier kann ja mal nachfragen, zuständig ist ein Herr Schmidt (oder andere Schreibweise) aus der Rechtsabteilung. Auch Herr Oberst aus der gleichen Abteilung dürfte darüber Bescheid wissen. Beide dürften jetzt beleidigt sein.

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Tokra @, Freitag, 27.11.2009 (vor 5721 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank!

Ich hab eben schon versucht anzurufen, aber die scheinen schon im Wochenende zu sein. Ich versuchs am Montag wieder und poste das Ergebnis.

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Alfred @, Freitag, 27.11.2009 (vor 5721 Tagen) @ Tokra

Was soll das denn werden>
Was glaubst Du, da erfahren zu können, dass Du "ein Ergebnis" posten kannst>>

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Tokra @, Freitag, 27.11.2009 (vor 5721 Tagen) @ Alfred

Na wie die Stadt Trier gedenkt, mit der Tatsache der eingelegten Verfassungsbeschwerde umzugehen.

Es wäre ja witzlos ein förmliches Widerspruchsverfahren durchzuführen wenn an dessen Ende wiederum die Klage stünde, die dann bis zum BVerfG durchzufechten wäre um dann dort darauf verwiesen zu werden, dass diese Frage bereits anhängig ist.

Insofern werden sie ja entweder sagen: Genau diesen Weg bitte. Oder eben anders bescheiden.

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Alfred @, Freitag, 27.11.2009 (vor 5721 Tagen) @ Tokra
bearbeitet von Alfred, Freitag, 27.11.2009

Kleines Missverständnis meinerseits. Hatte das so verstanden, dass Du in Mainz anrufen wolltest.
Ansonsten: Eigentlich hat die Stadt keine große Wahl.
Widerspruch musst Du allerdings einlegen. Es sei denn. der Steuerbescheid hätte einen entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk.
Bin gespannt, was die Stadt antwortet.
Eigentlich müsste das städtische Interesse an der ZWSt ja abgeflaut sein.

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Tokra @, Samstag, 28.11.2009 (vor 5721 Tagen) @ Alfred

Achso okay, sry, ich hab das wohl etwas zu knapp umschrieben, so dass es auch missverständlich war.

Genau, also mich würde interessieren, was die Stadt Trier dazu sagt. Widerspruch ist schon seit 2007 eingelegt ;).

Ich befürchte, die werden die Steuer aber sehr nachdrücklich einfordern. Die Stadt ist pleite und muss daher dringend den Studenten das Geld aus der Tasche ziehen. Wobei es ja effektiv ein Witz wäre, die Verfassungsbeschwerde seitens der Stadt zu ignorieren.
Ist ein bisschen wie bei anderen Abzockmaschen: Wer jetzt nach dem oben beschriebenen Brief der Stadt zahlt ist sein Geld los, egal wie das BVerfG entscheidet.

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Alfred @, Samstag, 28.11.2009 (vor 5720 Tagen) @ Tokra

Die meisten „Fachleute“ gingen davon aus, dass mit den „Urteilen“ der BVerwG nun endgültig Ruhe einkehren würde. Zum Glück ein Irrtum.
Die Stadt Trier dürfte allerdings erst jetzt von den Verfassungsbeschwerden erfahren haben und ihr Schreiben noch im Überschwang des vermeintlich totalen Sieges herausgegeben haben. Was sie nunmehr daraus macht, dürfte wirklich interessant werden.
Wer diese Steuer ohne Gegenwehr zahlt, ist selbst schuld.

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Tokra @, Montag, 30.11.2009 (vor 5718 Tagen) @ Alfred

Die Stadt Trier hat erst heute durch meinen Anruf von der Verfassungsbeschwerde erfahren.

Die Sachbearbeiterin wusste nun noch nicht wie sie damit umgehen. Sie hat vorschlagen, den Widerspruch unter dem Vorbehalt der Annahme der Verfassungsbeschwerde zurückzunehmen und ebenfalls die Zahlung der Steuer nur unter Vorbehalt zu leisten.

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Alfred @, Montag, 30.11.2009 (vor 5718 Tagen) @ Tokra

» Die Stadt Trier hat erst heute durch meinen Anruf von der
» Verfassungsbeschwerde erfahren.
Klar. man interessiert sich dort auch nicht für abweichende Auffassungen.

» Die Sachbearbeiterin wusste nun noch nicht wie sie damit umgehen.
Das ist glaubhaft. Streiche "noch".

» Sie hat vorschlagen, den Widerspruch unter dem Vorbehalt der Annahme der Verfassungsbeschwerde zurückzunehmen und ebenfalls die Zahlung der Steuer nur unter Vorbehalt zu leisten.
Das könnte der so passen - Widerspruch mit Hinweis auf die Verfassungsbeschwerden aufrechterhalten, Aussetzen des Verfahren und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Auf alles andere sollte man sich nicht einlassen.
So verfährt übrigens auch die Stadt Mainz.

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Tokra @, Donnerstag, 03.12.2009 (vor 5716 Tagen) @ Alfred

Genau das halte ich auch für den angemessenen Weg. Die bekommen so schnell mein Geld nicht. ^^

Schreiben ist raus. Ich melde mich, wenn ich Antwort hab.

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Lara11 @, Freitag, 04.12.2009 (vor 5714 Tagen) @ Tokra

» Genau das halte ich auch für den angemessenen Weg. Die bekommen so schnell
» mein Geld nicht. ^^
»
» Schreiben ist raus. Ich melde mich, wenn ich Antwort hab.

Gut, dass ich nochmal hier ins Forum reingeschaut habe. Nachdem ich vor gut einer Woche mit der Sachbearbeiterin aus Trier gesprochen habe, entschied ich mich aufzugeben.
Nachdem ich eure Beiträge jetzt gelesen habe, werde ich meinen Widerspruch aufrechterhalten und weiterkämpfen.
Meine Sorgen lagen halt darin, dass mir erklärt wurde, dass ich mit einem kostenpflichtigen Verfahren rechnen muss, wenn ich den WS nicht zurücknehme.
Nun ja, leider habe ich meine Sachbearbeiterin nicht mehr erreichen können. Mal schauen, was ich Montag telefonisch herausbekomme.

Gruß, Lara

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Alfred @, Freitag, 04.12.2009 (vor 5714 Tagen) @ Lara11

» Nun ja, leider habe ich meine Sachbearbeiterin nicht mehr erreichen können. Mal schauen, was ich Montag telefonisch herausbekomme.

Was erwartest Du denn>
In solchen Fällen geht das nur noch schriftlich.
Widerspruch mit Hinweis auf die Verfassungsbeschwerden aufrechterhalten, Aussetzen des Verfahren und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Siehe oben!

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Lara11 @, Freitag, 04.12.2009 (vor 5714 Tagen) @ Alfred

Ich weiß nicht, was ich erwarten kann.
Ich kenne mich mit diesem Problem nicht aus und möchte einfach erfahren, ob ich durch eine Aufrechterhaltung des WS das Risiko eingehe, dass weitere Kosten, abgesehen von den 350 €, auf mich zukommen. Als ich 2007 den WS eingelegt habe, wusste ich genau, dass ich damit keinerlei Risiko eingehe. Das Schlimmste was passieren konnte, war dir Nachzahlung der bis dahin anfallenden Steuern. Diesmal anscheinend nicht.
Das ist leicht gesagt, dass ich weitermachen soll. Ich kann es mir nicht leisten noch mehr als jetzt schon zahlen zu müssen.

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Alfred @, Freitag, 04.12.2009 (vor 5714 Tagen) @ Lara11

Schon als Du 2007 den Widerspruch eingelegt hast, war bei einem ablehnenden Bescheid eine Bearbeitungsgebühr fällig. Das Risiko war also immer da. Es bleibt auch, wenn Du die Alternative „widerstandslos zahlen“ nicht wählen willst und die kommunale Willkür auf diese Weise unterstützt.

Wenn Du den Widerspruch zurücknimmst, werden die 350,-- EURO ZWSt fällig und sind weg. Hältst Du den Widerspruch aufrecht und beantragst das Aussetzen des Verfahrens, „ruht“ das Ganze bis zur Entscheidung des BVerfG - vermutlich in etwa 5 Jahren.

Geht die Stadt Trier einen anderen Weg als die Stadt Mainz und lässt die Widersprüche nicht ruhen, wiederholt sich das Ganze eine Ebene höher beim Verwaltungsgericht. Und dort wird die Sache dann wohl zur Ruhe kommen. Insgesamt also. selbst bei ungünstigem Verlauf, erst mal geringere Kosten als die Steuer selbst.

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Lara11 @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5701 Tagen) @ Alfred

Ich habe einen Anwalt zu der Sache hinzugezogen, der für mich mit sem Stadtrechtsausschuss als auch mit dem Steueramt in Trier telefoniert hat.
Für meine beiden Widersprüche (350 € Steuerrückahlung) ergibt sich ein Betrag von 90 €, der zu zahlen ist, falls ich den Widerspruch aufrecht erhalte.
Da 400 Widersprüche der Stadt Trier in etwa vorliegen, werden sie aus finanziellen Gründen den Widerspruch nicht ruhen lassen, bis das Gericht entschieden hat, ob die Verfassungsbeschwerde angenommen wird.
Der Anwalt meinte zu mir, dass es ein reines Pokerspiel wäre:
Wie das BVerwG in etwa einem halben Jahr bzgl der Zulassung entscheidet ist kaum einzuschätzen. Er meinte wohl eher 60 %, dass das Gericht die Klage nicht zulässt.
Ich werde daher wohl meinen Widerspruch zurücknehmen, da ich nicht auch noch zusätzlich 90 € zu der ganzen Summe draufzahlen möchte.
Sollte jemand bei der Stadt Trier es erreicht haben, dass man den Widersppruch bis zur Entscheidung ruhen lassen kann, möge er doch bitte Bescheid geben.

Gruß, LAra

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Yvonne Winkler @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5701 Tagen) @ Lara11

Erstens ist es das Bundesverfassungsgericht, dass wir angerufen haben, nicht das Bundesverwaltungsgericht (bitte mal die Gerichtszweige nicht so durcheinander schütteln).
Zweitens ist die von mir vertretene Verfassungsbeschwerde bereits seit Anfang März 2009 anhängig. Das halbe Jahr ist also schon längst rum. Der Anwalt sollte mir mal erklären, wie er zu seiner Mutmaßung kommt, dass in einem halben Jahr ein Nichtannahmebeschluss ergeht.

Keiner weiß, wie es ausgeht, das ist sicher richtig. Wenn man gleich die Flinte ins Korn wirft, ist man auf jeden Fall auf der Verliererseite.

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Alfred @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5701 Tagen) @ Lara11

Wenn Du Dir schon einen Anwalt engagierst, um für Dich mit dem Steueramt zu telefonieren, hättest Du Dir den richtigen aussuchen sollen. Nicht einen, der selbst mehr Zweifel an der Sache hat, als er Ahnung haben könnte. Der gehört wahrscheinlich auch zu der Sorte Juristen, die 2005 den Verfassungsbeschwerden gegen die ZWStS Hannover und Dortmund keine Chance gegeben hätten. Und die Behauptung mit dem halben Jahr bis zur Annahme ist schlicht Unfug - das kann Jahre dauern. Anders als Yvonne verzichte ich darauf, mir von ihm erklären zu lassen, warum er keine Chancen sieht – dafür ist mir meine Zeit schlicht zu schade.

Wenn die Stadt Trier verständlich bei ihrer Kassenlage, aber wider jede Vernunft den Widerspruch wirklich bescheiden sollte, ist der Weg frei zum VG – da kann man die gleichen Anträge stellen und da werden sie dann durchgehen. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Stadt Trier darauf spekuliert, dass nur ganz wenige vor Gericht ziehen und deswegen diese grenzwertige Tour fährt. Wird wahrscheinlich aufgehen, die Rechnung. Lieber die ZWSt zahlen und dann Ruhe haben. Wenn aber alle 400 Widersprüche eine Klage nach sich ziehen, hat das Rechtsamt der Stadt wenigstens was zu tun.

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Tokra @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5701 Tagen) @ Alfred

Ich hab noch nichts gehört von der Stadt Trier, werde die Sache aber durchfechten. Ich seh das Ganze mittlerweile sportlich.

Welcher Anwalt das ist, würde mich allerdings interessieren. Die Kosten für den Anwalt haben sich allerdings nicht gelohnt.

Die Stadt Trier versucht mit allen Mitteln und Wegen an das Geld zu kommen. Entsprechend war ja auch das Schreiben formuliert: es sollten bloß keine Zweifel an der Entscheidung des BVerwG aufkommen. Das ist schon fast Abzocke wie Stadt hier die Tatsachen schief darstellt, damit die Leute zum Zahlen gebracht werden. Ich vermute auch, dass von den 400 Widersprüchen die meisten jetzt zahlen werden, erst recht wenn sie das Verfahren nicht ruhend stellen. Ich stehe in der Sache auch in Kontakt mit anderen betroffenen Studenten, die die Sache aber ebenso wie ich durchfechten werden.

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Alfred @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5701 Tagen) @ Tokra

» Die Kosten für den Anwalt haben sich allerdings nicht gelohnt.
In dieser Phase braucht man noch keinen Anwalt – schon gar keinen, der von der Sache nicht überzeugt ist, weil er nicht in Betracht zieht, dass hier eine Sauerei abgehen könnte.

» Entsprechend war ja auch das Schreiben formuliert: es sollten bloß keine Zweifel an der Entscheidung des BVerwG aufkommen.
Das Schreiben der Stadt Trier würde mich interessieren. Von wann ist es, was steht drin>

» Ich stehe in der Sache auch in Kontakt mit anderen
» betroffenen Studenten, die die Sache aber ebenso wie ich durchfechten werden.
Bedarf an Unterstützung>
Was macht eigentlich der AStA in der Sache>

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Tokra @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5701 Tagen) @ Alfred

Sehr geehrter Herr ...,

Ihrem Widerspruch gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid vom xx.xx.2007 können wir nicht abhelfen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13.05.2009 in 2 Revisionsverfahren abschließend entschieden, dass auch Studenten zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden können. Danach gibt es selbst für die Empfänger von BAFÖG-Leistungen keine Ausnahme. Des weiteren wurde nochmals klar gestellt, dass auch die Anknüpfung an das Melderecht unbedenklich ist.

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.05.2009 - 9 C 6.08 und 9 C 7.08 wurden inzwischen ausgefertigt und können unter www.bundesverwaltungsgericht.de abgerufen werden. Mit diesem Urteil wurden entgegenstehende Urteile des Verwaltungsgerichtes Mainz (Az: 3 K 318/07.MZ) und des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz Koblenz (Az: 6 A 11354/07.0VG) aufgehoben.

Da an der Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuerbescheide nunmehr keine Zweifel mehr bestehen, wird die bislang gewährte Aussetzung von der Vollziehung der festgesetzten
Zweitwohnungsteuer in Höhe von xxx,00 Euro aufgehoben.

Bitte überweisen Sie diesen Betrag unter Angabe des Kassenzeichen bis zum 31.12.2009 auf eines der angegebenen Konten.

Da wir Ihrem Widerspruch aus den oben genannten Gründen nicht abhelfen können, bitten wir um schriftliche Mitteilung, ob Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen oder aufrecht erhalten wollen. Sollte ihre Rücknahme bis zum 15.12.2009 nicht vorliegen, wird der Stadtrechtsausschuss ein förmliches, kostenpflichtiges Verfahren einleiten.

Wurde die Zweitwohungssteuer aufgrund fehlender Besteuerungsgrundlagen geschätzt, geben wir Ihnen nochmals Gelegenheit, die fehlenden Angaben und Nachweise bis zum 15.12.2009 nachzureichen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter der oben genannten Rufnummer zur Verfügung.

Das ist das Schreiben der Stadt Trier.

Der Asta in Trier ist chronisch unfähig irgendwas sinnvolles auf die Beine zu stellen.

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Alfred @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5701 Tagen) @ Tokra

Wenn dieses Schreiben zu einem Zeitpunkt verfasst wurde, als Trier von der/den Verfassungsbeschwerde(n) Kenntnis hatte, ist das Schreiben eine Frechheit. Wenn nicht, ist es naiv und verkennt das Wesen der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Denn die Behauptung, dass das BVerwG in Verfassungsfragen – insbesondere bei den Grundrechten - etwas abschließend entschieden haben könnte, ist schon sehr … naiv.
Fakt ist, dass u.a. gegen das Urteil BVerwG vom 13.05.2009 - 9 C 7.08 Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, zu der bisher keine Entscheidung getroffen wurde. Bis dahin bestehen an der Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuerbescheide weiterhin Zweifel.
Und die Behauptung, dass "das Anknüpfen an das Melderecht" unbedenklich sei, ist auch nur die halbe Wahrheit. Das BVerwG macht ja nun nicht jeden Unfug mit und hat für das Anknüpfen klare Grenzen aufgezeigt. Die will man in Trier anscheinend übersehen.
Denn das BVerwG hat nun gerade nicht entschieden, dass Satzungen wie die Trierer rechtmäßig sind. Das Gegenteil ist der Fall. Dazu kann man dem Stadtlinksausschuss nur empfehlen, die o.a. Urteile mal etwas genauer zu lesen (mit Verstand, wie meine Oma zu sagen pflegte) und dann zu prüfen, ob § 3 Abs. 1 so haltbar ist. Da fehlt was, was die verfassungskonforme Auslegung selbst für das BVerwG unmöglich macht. Mainz hat deswegen nachgebessert.
Den Widersprüchen ist allein schon deswegen stattzugeben.
Mal ganz abgesehen von dem übrigen Stuss, der in der Satzung steht.
Na, der 15.12. ist ja nun lange vorbei, und wer seinen Widerspruch zurückgenommen hat, hat ja nun seinen Frieden (s. Kant). Und zum Trost: Das Geld ist nicht weg, das hat die Stadt.
Eine schöne Bescherung.

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Tokra @, Freitag, 08.01.2010 (vor 5680 Tagen) @ Alfred

So nach der Weihnachtspause ist auch die Stadt wieder aktiv geworden:

Der Antrag auf Aussetzung des der Vollziehung wurde abgelehnt. Als Begründung führt die Stadt an, dass sie keine Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit des Bescheids habe.

Am besten gefällt mir aber der folgende Satz:
"Insbesondere liegen keine Hinweise vor, dass das BVerfG die eingereichte Klage überhaupt annimmt oder das Urteil des BVerwG in Zweifel gezogen wird."
Dazu brauch man eigentlich schon nichtsmehr zu sagen... Da hat jemand grds nicht verstanden wie Gerichte arbeiten. Wäre auch schlimm wenn das Ergebnis vor Eröffnung des Verfahrens vom Gericht bekannt gegeben würde.

Naja wie dem auch sei: Zahlungsfrist jetzt bis 31.01.2009 und die Alternative Rücknahme oder formelles Widerspruchsverfahren.

Ich werde das Widerspruchsverfahren auf mich zu kommen lassen. Nur um die Zahlung komm ich ja jetzt nichtmehr rum. Und lohnt es sich gegen diese Ablehnung meines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung erneut Widerspruch einzulegen>

Desweiteren würde ich gerne noch ein Schreiben an die Stadt schicken und dem Kreisrechtsausschuss nochmal meine Argumente unterbreiten, warum die Stadt hier unrecht hat. Dazu wäre es allerdings gut, den Text der Verfassungsbeschwerde zu kennen. Wäre es möglich mir den zugänglich zu machen>

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Alfred @, Freitag, 08.01.2010 (vor 5680 Tagen) @ Tokra

Bei der Ablehnung des Antrags auf Vollziehung müsste eigentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein. M.E. kannst Du aber nur noch gerichtlich vorgehen (Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz o.ä.). Solltest Du ggf. tun.
Dass die Trierer ihre eigenen Bescheide für rechtmäßig halten, ist eigentlich selbstverständlich (schlimm, wenn es anders wäre). Spielt meines Erachtens aber keine Rolle, denn für die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts ist die städtische Meinung unwesentlich. Allerdings ist das Ganze sowieso nur eine „Kann“-Bestimmung“ – die Behörde „kann“ aussetzen. Da verhält sich Trier eben anders/sturer als Mainz. Wo da die Grenzen und Pflichten liegen, wäre wohl nur gerichtlich auszuloten.
Die städtische Floskel: "Insbesondere liegen keine Hinweise vor, dass das BVerfG die eingereichte Klage überhaupt annimmt oder das Urteil des BVerwG in Zweifel gezogen wird."
ist wirklich drollig. Nicht nur, weil es sich um keine Klage sondern um Verfassungsbeschwerden handelt sondern vor allem, weil noch weniger Hinweise dafür vorliegen, dass das BVerfG beschließt, die Beschwerden nicht zur Entscheidung anzunehmen oder gar seine bisherige Rechtsprechung ändern wird. Das ist letztlich Kaffesatzleserei, denn jeder sucht sich das raus, was er für richtig hält.
Ein Schreiben an den Kreisrechtsausschuss kannst Du natürlich auf den Weg schicken, es ist rechtlich allerdings unverbindlich.
Den Text der Verfassungsbeschwerde (gegen BVerwG 9 C 7.08 eingelegt, Aktenzeichen des BVerfG:1 BvR 2655/09) zur Mainzer Satzung müsstest Du bei R. Roth von der Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwälte Stich, Dörr, Roth & Partner
Rheinstraße 22
76870 Kandel
Tel: (07275) 91920
abfragen. Ich bezweifle allerdings, dass sie die rausrücken werden (zumindest nicht ohne Honorar).

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Tokra @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5668 Tagen) @ Alfred

So grade die neusten Infos von mir zur Trierer Steuer:

Antrag nach § 80 V VwGO wurde gestellt und die Stadt vom VerwG zur Stellungsnahme aufgefordert binnen zwei Wochen.

Widerspruch gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung an die Stadt wurde geschickt.

Ich harre der Dinge die da kommen.

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Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5668 Tagen) @ Tokra

» Ich harre der Dinge die da kommen.
Hoffentlich nicht zu lange und mit viel Glück. Lass uns mal wissen, was die Stadt Trier so ab-/aussondert.

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traushy @, Donnerstag, 21.01.2010 (vor 5666 Tagen) @ Alfred

Ich stehe heute vor einer wichtigen Entscheidung:

Widerspruch aufrechterhalten oder zurücknehmen>
Im Prinzip hab ich tierisch Lust drauf, das mal richtig von vorne bis hinten durchchecken zu lassen, bin aber Bafög-Empfänger und fürchte etwas die Gebühren, die bei einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses auf mich zukommen würden.

Wie werden diese denn berechnet> Geht das nach Streitwert wie oft üblich> Oder gibt es da festgesetzte Gebühren/Auslagen, die ich im Fall der Niederlage tragen müsste>

Scheint es eigentlich möglich, den Stadtrechtsausschuss in einer mündlichen Verhandlung davon zu überzeugen, dass man die Vollstreckung aussetzt bis das BVerfG entschieden hat> Weil im Prinzip will ich ja erstmal nichts anderes. Wenn die entscheiden, dass ich als a) Student und b) Bafög-Empfänger tatsächlich zahlen muss, dann mach ich das natürlich auch.
Wenn ich aber jetzt den WIderspruch zurücknehme und zahle, dann ist ja völlig egal was beim BVerfG rauskommt, meine 720€+2010er Gebühren sehe ich dann ja nie wieder.

Oder gibts da noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und dann Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen>
Dann müsste ich aber die Rechtsprechung des BVerfG beobachten und dann den ANtrag stellen oder>
Oder kann man das vorsorglich machen, also wenn die entscheiden, dass ich als a) Student oder zumindest b) Student & Bafög-Empfänger nicht herangezogen werden kann, dann über den Antrag zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des bestandskräftigen VA beschäftigen müssen>

Meine Sorge ist halt da, dass ich das versäume und dann wegen Fristablauf nichts mehr machen kann.

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Alfred @, Donnerstag, 21.01.2010 (vor 5666 Tagen) @ traushy

» Wenn die [Richter des BVerfG] entscheiden, dass ich ... tatsächlich zahlen muss, dann mach ich das natürlich auch.

» Wenn ich aber jetzt den WIderspruch zurücknehme und zahle, dann ist ja
» völlig egal was beim BVerfG rauskommt, meine 720€+2010er Gebühren sehe ich
» dann ja nie wieder.

Das ist der springende Punkt, und das weiß auch die Stadt Trier. Die meisten Bürger scheuen bei einem abgewiesenen Widerspruch den Rechtsweg und verlieren ihre Ansprüche.

Trau Dich!

Was die Stadt Trier für einen zurückgewiesenen Widerspruch verlangt, weiß ich nicht. Viel kann es aber nicht sein. So ca. 20 - 50 EURO könnten realistisch sein. Aber vielleicht weiß da einer Näheres.

:-D Zum Stadtrechtausschuss:
Eine mündliche Verhandlung wird es wohl kaum geben. Wo kämen wir denn hin, wenn es jedem Bürger erlaubt wäre,
seinen eigenen beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen einer Behörde zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen und ihm auch noch erlaubt wird, diese untertänigst vorzutragen> Zum Wort "Stadtrechtauschuss": Da neigt in diesem Fall angeblich so mancher dazu, den Bestandteil "Stadtrecht" zu streichen. Folgt man dem konsequent, käme man zu dem Ergebnis, dass keine Gebühr verlangt werden darf (Was nichts wert ist, darf auch nichts kosten).:-D

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Yvonne Winkler @, Donnerstag, 21.01.2010 (vor 5666 Tagen) @ traushy

» Wie werden diese denn berechnet> Geht das nach Streitwert wie oft üblich>
» Oder gibt es da festgesetzte Gebühren/Auslagen, die ich im Fall der
» Niederlage tragen müsste>

Keine Ahnung. Ich habe schon erlebt, dass es gar nichts gekostet hat oder eine Bearbeitungsgebühr zwischen 10 und 20 Euro.
Ich habe noch nie erlebt, dass das in der Stadt vor einem Ausschuss verhandelt wurde, aber andere Länder, andere Sitten.

» Wenn ich aber jetzt den WIderspruch zurücknehme und zahle, dann ist ja
» völlig egal was beim BVerfG rauskommt, meine 720€+2010er Gebühren sehe ich
» dann ja nie wieder.

Was in aller Welt ist eine 2010er Gebühr>
Stimmt, bei Rücknahme des Widerspruchs ist alles vorbei. Würde ich grundsätzlich vorher überlegen, ob ich zu einem konsequenten Schritt bereit wäre. Es gibt schließlich auch Prozesskostenhilfe und die dürfte eigentlich angesichts der Verfassungsbeschwerden auch nicht abgelehnt werden.

Entweder hopp oder topp, eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Man kann Aussetzung der Vollziehung beantragen, bis die Verfassungsbeschwerden durch sind, aber dem muss nicht stattgegeben werden.

Wiedereinsetzung ist Unsinn und der "Student" interessiert genauso wenig, wie der Bafögempfänger. Macht Euch davon mal frei.

Entscheidend ist, dass jemand eine weitere Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf neben seiner Hauptwohnung innehat.

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Alfred @, Donnerstag, 21.01.2010 (vor 5666 Tagen) @ Yvonne Winkler

» … andere Länder, andere Sitten.
Ziehe bitte in Dein Kalkül mit ein, dass Städte, die ZWSt erheben ebenso wie die Länder, die dies zulassen, von Grund aus sittenlos sein könnten.
Frage: Ist der Ausschuss ein Nachfolger der Inquisition>

» Was in aller Welt ist eine 2010er Gebühr>
Das ist keine Gebühr, sondern die Zweitwohnungsabgabe, die nach dem Erkenntnisstand des BVerwG eine Zweitwohnungsteuer sein soll. Handelte es sich um eine Gebühr, stellte sich die Frage anders, und sie wäre vielleicht sogar zulässig zu gestalten (Rechtsstreit vorprogrammiert, "Die Zweitwohnungsabgabe als zulässige Gebühr wie die Kurabgabe>" - eine vergleichende Betrachtung;vgl. Prof. Dr. Groh "Zweitwohnungsteuer und Einkommensteuer ).

» Macht Euch davon mal frei.
Ja, stellt das VG Köln (unter Berufung auf OVG NRW) doch so treffend fest, Willen des Satzungsgebers sei es, Studenten, die in der Mehrzahl schließlich zwei Wohnungen innehaben, zur ZWSt zu veranlagen.
»
» Entscheidend ist, dass jemand eine weitere Wohnung für seinen persönlichen
» Lebensbedarf neben seiner Hauptwohnung innehat.

:-D Ist das nicht ein besonderer Aufwand> Das ist doch ein anderer Sachverhalt als das Innehaben einer einzigen Wohnung, was eben keinen besonderer Aufwand darstellt. Man kann doch einen besonderen Aufwand betreiben, ohne eine besonders aufwändige Wohnug zu haben. Das ist doch ein völlig anderer Sachverhalt als das Konsumieren eines Hundes.:-P

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Bjoern @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5666 Tagen) @ Alfred

nur am Rande, weil ich mich gerade mit dem Gebührenrecht auseinandersetzen muss:

Gebühren dürfen nach den KAG´s der Länder nur für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden. die privaten Wohnungen sind offensichtlich keine "öffentlichen Einrichtungen" ... insofern scheitert es bereits daran :-D

ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5666 Tagen) @ Bjoern

» weil ich mich gerade mit dem Gebührenrecht auseinandersetzen
muss:

Mein aufrichtiges Beileid.

Zur Sache: Die Kommunen rechtfertigen doch ihre Nebenwohnungsteuer u.a. gerade mit dem Argument, dass damit die Nutzung öffentlicher Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Friedhöfe) abgegolten werden soll (Äquivalenzprinzip). So wie der Kurbeitrag (Gebühr) die Nutzungsmöglichkeit der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Kureinrichtungen abgelten soll. Die konkrete Nutzung muss extra bezahlt werden. Oder habe ich da was falsch verstanden> Ist da der verwaltungsrechtliche Weg von der Steuer zur Gebühr so weit>
Das Thema sollten wir aber schnell lassen, bevor es dem Erfindungsreichtum mancher Kommunen anstachelt.