Gilt Ehe rückwirkend im Jahr?

Ingo @, Bremen, Montag, 28.08.2006 (vor 6715 Tagen)

Hallo,

ich habe aus Bremen gerade meine Zweitwohnsitzsteuerbescheide für 2004 und 2005 bekommen.
Ich habe am 4.09.2004 geheiratet, gegen den Bescheid von 2005 werde ich somit Widerspruch einlegen. Aber was ist mit 2004> Da zu dem Zeitpunkt innerhalb Bremens noch ein Umzug hinzukommt (01.10.04), beträgt der Zeitraum eines Bescheids 01.04.04 - 30.09.04. Sollte ich gegen diesen Bescheid ebenfalls Widerspruch einlegen, oder gilt die Ehe erst ab dem Folgemonat (also 01.10.04)>

Danke!

Gilt Ehe rückwirkend im Jahr?

Christian @, Montag, 28.08.2006 (vor 6715 Tagen) @ Ingo

Hallo Ingo,
kenne das Bremer Zweitwohnungsteuergesetz nicht, aber ein Einspruch gegen beide Bescheide ist sinnvoll.
Wie die Bremer es mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts halten, weiß ich auch nicht. Manche Städte entwickeln da eigenwillige Interpretationen.
Noch Fragen>
Gruß

Gilt Ehe rückwirkend im Jahr?

Ingo @, Bremen, Dienstag, 29.08.2006 (vor 6714 Tagen) @ Christian

Hallo,

ich habe auch schon geschaut, ob es das Gesetz in Bremen irgendwo online gibt, aber leider Fehlanzeige. Naja, werde erst mal Einspruch einlegen und dann mal sehen was kommt.

Ingo