Keine Waschmaschine, keine Küche
Hallo!
In Mainz wird Wohnung als "jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und von dem aus zumindest die Mitbenutzung einer Küche oder Kochgelegenheit sowie einer Waschgelegenheit und einer Toilette möglich ist."
Ich wohne in einem Zimmer, in dem es keine Kochgelegenheit gibt. Die gibt es im ganzen Haus nicht, auch keine Waschgelegenheit.
Kann ich wohl mit dieser Argumentation die Zahlung umgehen> Hab mich bislang geweigert, die geforderte Abgabenerklärung abzugeben, weil ich dachte, dass momentan noch geklagt wird gegen die ZWS.
Könnte mir da wohl jemand nen Tipp geben, was ich machen soll> Hab meinen Erstwohnsitz auch noch bei den Eltern. Spielt das ne >Rolle>
Danke, thomas