Keine Waschmaschine, keine Küche
Hallo Thomas
vorab:
- mit Waschgelegenheiten ist keine Waschmaschine/-Waschküche gemeint, sondern Bad/Dusche/Waschbecken - und das dürfte wohl vorhanden sein,
- Mainz will jede gemeldete Nebenwohnung besteuern und so wie ich die Stadt einschätze, zählt da bereits ein Tauchsieder/Gas-/Esbitkocher usw. als Kochgelegenheit (und der hat in jedem Zimmer Platz) - aber versuchen sollte man es trotzdem.
Bei der „Erklärung zur Zweitwohnungsabgabe“ würde ich „10.b“ ankreuzen und eintragen:
[blockquote] Gem. BVerfG (Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79) muss ich mehr als eine Wohnung innehaben, um zweitwohnungsteuerpflichtig zu sein. Das ist bei mir nicht der Fall. Außerdem fehlt bei der Nebenwohnung die Kochgelegenheit/Küche bzw. die entsprechende Mitbenutzungsmöglichkeit. [/blockquote]
Da die Städte als Gesetzgeber auftreten und die Satzungen nach ihrem Gusto gestalten, haben sie so lange die Deutungshoheit, bis die Gerichte (ggf. durch alle Instanzen) etwas anderes entscheiden.
Für den Bürger gibt es nur die Möglichkeiten
- ZAHLEN oder
- KLAGEN oder
- (ggf. rechtswidrig) Hauptwohnung in Mainz anmelden.
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Gruß
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TB09,
28.08.2006
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Christian,
28.08.2006
- Keine Waschmaschine, keine Küche - TB09, 29.08.2006
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Christian,
28.08.2006