Zws auch im Seniorenheim????

Alfred @, Freitag, 27.11.2009 (vor 5953 Tagen) @ anja55555

Wenn die Mutter aus der Wohnung auszieht und sich im Seniorenheim mit alleiniger Wohnung registrieren lässt, ist die Dortmunder Wohnung keine Nebenwohnung und von daher als Zweitwohnung nicht zu erfassen. Dortmund erfährt ja nichts davon.
Wenn die Wohnung leer steht (also z.B. zum Einlagern der Möbel usw., aber nicht zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird) ist sie im Sinne der Dortmunder Satzung keine Wohnung (Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird) und von daher auch nicht als Zweitwohnung zu melden. Folge: Dortmund erfährt nichts davon.
Fazit:
Bei strikter Befolgung der Satzung fällt keine ZWSt an.


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