ZWST in Erfurt

HolgerP @, Samstag, 28.11.2009 (vor 5868 Tagen)

Hallo
Ich bin neu hier und hoffe das mir jemand einen guten Rat geben kann.
Mein Sohn hat von Ende 2005 bis Ende August 2009 studiert .Er hat erfolgreich sein Masterabschluß erreicht. Jetzt fehlt nur noch eine Arbeit.
Seinen Hauptwohnsitz hat er in Sondershausen und während des Studiums seinen Nebenwohnsitz in Erfurt. Nun bekam er vor 14 Tagen einen Fragebogen den er ausfüllte und an die Uni weiterleitete. Diese schickten Ihn an die Stadtverwaltung. Heute bekam er dann eine Zahlungsaufforderung von knapp 1000 Euro. Er viel natürlich aus allen Wolken da er von dieser Steuer bis zu dem Brief mit dem Fragebogen nichts wusste.
Nun meine Frage: Ist die Stadt Erfurt berechtigt rückwirkend diese Steuer geltent zu machen. Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist>
Und falls er doch zahlen muss kann ich als Erziehungsberechtigter diese Kosten bei meiner Lohnsteuer geltent machen. Um ihm so wenigsten etwas zurück zu geben. Da er ja noch kein Einkommen hat und im auch kein Arbeitslosengelt zusteht.
für einen guten RAt wäre ich sehr dankbar zumal wir einen Monat Zeit haben um ggv Einspruch zu erheben.
mfg Holger

ZWST in Erfurt

Alfred @, Samstag, 28.11.2009 (vor 5868 Tagen) @ HolgerP

Die Stadt Erfurt ist nach ihrer verfassungswidrigen Satzung berechtigt, die Steuer für einen Nebenwohnung rückwirkend geltend zu machen. Es gibt eine Verjährungsfrist, die endet für das Jahre 2005 am 31.12.2009. die Forderung ist also fristgerecht.
Der Erziehungsberechtigte kann die ZWSt nicht zur Minderung der Einkommensteuer geltend machen, nur der Steuerpflichtige selbst.
Der vorgezeichnete Weg: Widerspruch (nicht Einspruch) und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, bei abschlägigem Widerspruchsbescheid: Klage, bei Ablehnung der Aussetzung: Klage.
Die Erfurter Satzung lässt sich, wenn überhaupt, verfassungskonform so auslegen, dass der Steuerpflichtige die melderechtliche Hauptwohnung und die Nebenwohnung innehat. Aus den melderechtlichen Verhältnissen lässt sich keine Inhaberschaft ableiten.
Ich gehe mal davon aus, dass die melderechtliche Hauptwohnung die elterliche Wohnung ist. Prüfen, ob es dem Sohn erlaubt war, die Küche in der elterlichen Wohnung mit zu benutzn.

ZWST in Erfurt

HolgerP @, Samstag, 28.11.2009 (vor 5868 Tagen) @ Alfred

Besten Dank für die schnelle Antwort
mfg Holger