Gibt es schon rein Urteil zu ZWS und polit. Mandat?
Ich suche ein Urteil, in dem es darum geht, ob nicht ein Student, der politisch in seinem Heimatort aktiv ist (gewähltes Mandat im Stadtrat für eine Partei), jedoch in der Stadt seiner Hochschule ein Zimmer gemietet hat, das auch sporadisch genutzt wird, durch die ZWS verfassungsrechtlich in seinem passiven Wahlrecht behindert wird> Würde er sich mit Erstwohnsitz im Uniort anmelden würde er sein passives Wahlrecht im Heimatort verlieren, müsste aber keine ZWS zahlen.
Ergo muss er ZWS zahlen, weil er sein passives Wahlrecht wahrnimmt.
Gibt es dazu schon was> Gibt es Begründungen, die in eine ähnliche Richtung gehen>
Ein Aktiver