Gibt es schon rein Urteil zu ZWS und polit. Mandat?
Ich suche ein Urteil, in dem es darum geht, ob nicht ein Student, der politisch in seinem Heimatort aktiv ist (gewähltes Mandat im Stadtrat für eine Partei), jedoch in der Stadt seiner Hochschule ein Zimmer gemietet hat, das auch sporadisch genutzt wird, durch die ZWS verfassungsrechtlich in seinem passiven Wahlrecht behindert wird> Würde er sich mit Erstwohnsitz im Uniort anmelden würde er sein passives Wahlrecht im Heimatort verlieren, müsste aber keine ZWS zahlen.
Ergo muss er ZWS zahlen, weil er sein passives Wahlrecht wahrnimmt.
Gibt es dazu schon was> Gibt es Begründungen, die in eine ähnliche Richtung gehen>
Ein Aktiver
Gibt es schon rein Urteil zu ZWS und polit. Mandat?
Hallo,
ein derartiges Urteil gibt es (noch) nicht.
Wer an seinem Studienort ein angemietetes Zimmer nur sporadisch nutzt und sich nicht vorwiegend dort aufhält, muss sich dort mit Nebenwohnung melden - ob kommunalpolitisch aktiv oder nicht. Das ist eine Frage des Melderechts und nicht der Zweitwohnungsteuer.
Die Zweitwohnungsteuer wird fällig, weil das Innehaben von mehr als einer Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf gewöhnlich eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt, die Gegenstand einer Aufwandsteuer sein darf. Das Wesen der Aufwandsteuer schließt es aber aus, für die Steuerpflicht von vornherein auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und verfolgten ferneren Zwecke, die dem Aufwand zugrunde liegen, abzustellen. Maßgeblich darf allein der isolierte Vorgang des Aufwands als Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sein - Satzungen, die diesem Gesichtspunkt nicht Rechnung tragen, verstoßen gegen das Wesen der Aufwandsteuer und sind rechtswidrig. Das wäre z.B. der Fall, wenn eine Satzung darauf abstellt, jedwede Nebenwohnung zu besteuern.