Konfusius in Köln

Alfred @, Montag, 30.11.2009 (vor 5963 Tagen)

Während das VG Köln in einem Urteil vom 15.07. für Recht erkennt, dass auch die unentgeltliche Nutzung einer Nebenwohnung eine Aufwandssteuer auslöst und der damit verbundene "doppelte" Aufwand für das "Wohnen" Gegenstand der Zweitwohnungsteuer sei, beschließt die gleiche Kammer am 27.10.2009, dass die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer nur dann rechtmäßig sei, wenn die in Anspruch genommene Person die tatsächliche und rechtliche Verfügungsbefugnis über den betreffenden Wohnraum innehat.
Ist das nun „ein Wandel in der Rechtsauffassung“ oder besagen beide Entscheidungen das Gleiche> Oder liegt es nur daran, dass der Einzelrichter gewechselt hat> Oder liegt der Grund darin, dass es der Kammer einfach nicht passt, seit 1.1.2009 in Wohnungen zu tagen und zu arbeiten>
Allerdings stellt die Kammer in ihren Beschluss vom 27.10.2009 bei dieser Gelegenheit fest, dass eine Person, die mit Nebenwohnung gemeldet ist, den Rechtsschein erzeugt, eine steuerpflichtige Nebenwohnung (!) zu unterhalten. Was das nun wieder heißen soll, lässt sich aus dem MG NRW nicht erschließen.

Konfusius in Köln

Bjoern @, Montag, 30.11.2009 (vor 5962 Tagen) @ Alfred

und ich dachte bisher immer, der Rechtsschein käme nur im Zivilrecht vor. im öffentlichen Recht hat er eigentlich nichts zu suchen, da die Verwaltung eigentlich gemäß Art. 20 (3) GG an Recht und Gesetz gebunden ist. aber die Richter werden schon richtig erkannt haben, dass die armen Kollegen im Kölner Steueramt komplett überlastet sind und daher auf aufwändige Sachverhaltsermittlungen verzichten dürfen. man lernt halt nie aus! :-|

Konfusius in Köln

Alfred @, Montag, 30.11.2009 (vor 5962 Tagen) @ Bjoern

Denken und Recht ...

Aus gutem Grund heißt es Verwaltungsgericht. Ein Verwaltungsgericht ist FÜR die Verwaltung dar. Wäre es für den Bürger dar, hieße es Bürgergericht.

Ansonsten gebe ich Dir – und dem Bundesverwaltungsgericht Recht.

„Anders als die Finanzverwaltungen verfügen die Kommunen jedenfalls in aller Regel nicht über Einrichtungen und Personal, das in Bezug auf die Steuererhebung vor allem im Hinblick auf die Überprüfung von Erklärungen der Steuerpflichtigen besonders geschult wäre. Umso mehr erscheint es angemessen, die" Einfachheit" der Steuererhebung … mittels einer einfachen, klaren, für jedermann verständlichen Satzung …“

Dem ist doch nichts hinzuzufügen. Allenfalls: Einfachheit durch Einfältigkeit ersetzen. Wäre vermutlich ehrlicher.

Ein kostenfreier Verbesserungsvorschlag für die Kölner Ratsherren::
Wer in Köln wohnt, ist zweitwohnungsteuerpflichtig. Die Steuerschuld setzt die Verwaltung fest. Einfach, klar, für jedermann verständlich.

Konfusius in Köln

LionelHutz @, Samstag, 05.12.2009 (vor 5957 Tagen) @ Alfred

» „Anders als die Finanzverwaltungen verfügen die Kommunen jedenfalls in
» aller Regel nicht über Einrichtungen und Personal, das in Bezug auf die
» Steuererhebung vor allem im Hinblick auf die Überprüfung von Erklärungen
» der Steuerpflichtigen besonders geschult wäre. Umso mehr erscheint es
» angemessen, die" Einfachheit" der Steuererhebung … mittels einer einfachen,
» klaren, für jedermann verständlichen Satzung …“

»

Der ist gut! Alleine die Lektüre dieser seit 2005 annähernd jährlich geänderten Satzung lässt einen schon fast an der Funktionsfähigkeit des Verwaltungsapparates zweifeln. Hinzuzufügen wäre Ihrem Zitat wohl nur noch, dass es den Kommunen an einem für die Steuergesetzgebung hinreichend quallifizierten Rechtssetzungsorgan fehlt. Nicht umsonst heisst es: "Steuerrecht ist Verfassungsrecht!"