Gibt es schon rein Urteil zu ZWS und polit. Mandat?

Christian @, Dienstag, 29.08.2006 (vor 6884 Tagen) @ Aktiver

Hallo,

ein derartiges Urteil gibt es (noch) nicht.

Wer an seinem Studienort ein angemietetes Zimmer nur sporadisch nutzt und sich nicht vorwiegend dort aufhält, muss sich dort mit Nebenwohnung melden - ob kommunalpolitisch aktiv oder nicht. Das ist eine Frage des Melderechts und nicht der Zweitwohnungsteuer.

Die Zweitwohnungsteuer wird fällig, weil das Innehaben von mehr als einer Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf gewöhnlich eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt, die Gegenstand einer Aufwandsteuer sein darf. Das Wesen der Aufwandsteuer schließt es aber aus, für die Steuerpflicht von vornherein auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und verfolgten ferneren Zwecke, die dem Aufwand zugrunde liegen, abzustellen. Maßgeblich darf allein der isolierte Vorgang des Aufwands als Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sein - Satzungen, die diesem Gesichtspunkt nicht Rechnung tragen, verstoßen gegen das Wesen der Aufwandsteuer und sind rechtswidrig. Das wäre z.B. der Fall, wenn eine Satzung darauf abstellt, jedwede Nebenwohnung zu besteuern.


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