ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
Ich drehe mich mit der ZWS im Moment etwas im Kreise. Bis zum Anhörungsbogen vor 2 Monaten hatte ich keine Ahnung von einer ZWS in Köln. Ein Schreiben hat mich in 2005 nie erreicht.
Ich habe dann mit der Stadt Köln die Sachlage ausdiskutiert. Das Kassen- und Steueramt hat mich daraufhin gebeten mich rückwirken mit Hauptwohnsitz nach Köln umzumelden, da der Fehler offensichtlich wäre. Ich wohne noch immer in Köln, zwischenzeitlich mit Hauptwohnsitz und verheiratet. Die Ummeldung ist damals einfach aus Dummheit und Unwissenheit nicht passiert.
Meine Geburtsstadt hat keine Einwände gegen die rückwirkende Ummeldung, da ich für den Zeitraum (Student) keine Steuererklärungen oder ähnliches abgegeben habe. Bin nun inzwischen zweimal bei der Stadt Köln gewesen. Beim ersten Mal hieß es, das man hierzu eine eidesstattliche Erklärung meinerseits benötigt sowie einen Nachweise (beispielsweise Stromrechnungen) aus denen hervorgeht das ich meinen Hauptwohnsitz in Köln hatte. Beim zweiten Mal war ich nun mit genau diesen Unterlagen in der Meldehalle Innenstadt. Dann hat man mir mitgeteilt das eine rückwirkende Ummeldung nicht möglich sei, da ich in den Jahren immer eine Lohnsteuerkarte von der anderen Stadt erhalten habe. 1) wurde die Karte nicht genutzt und 2) bekommt man diese ja automatisch zugeschickt. Die Stadt Köln meinte aufgrund dessen wäre eine Ummeldung nicht möglich, da ich Leistungen empfangen hätte und auf diese auf Wunsch ja auch hätte verzichten und die Lohnsteuerkarte abbestellen könnte (sprich jeder Bürger muss also jetzt das Verwaltungsrecht kennen).
Ist das rechtens oder kann ich da noch was machen> Das Kassen- uns Steueramt sagt bitte rückwirkend ummelden, die Meldehalle lehnt dies jedoch ab! Was tun> Ich habe die Sachen inzwischen nochmal schriftlich eingereicht mit dem Hinweis das ich mir auch eine Klage offenhalte. Ich drehe mich inzwischen im Kreise und ich habe nur noch zwei Wochen Frist bis zum Steuerbescheid übrig!
Irgendwelche Ideen>
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
Alfred , Dienstag, 01.12.2009 (vor 5500 Tagen) @ visioneer
Mit der Stadt Köln zu diskutieren ist jedenfalls keine gute Idee. Da sagt jeder etwas anderes. Kölle eben. Man lässt Dich schön in den Mahlsteinen der Bürokratie hängen, und Du scheinst das ja mitzumachen.
Gegen die rückwirkende Umschreibung der Hauptwohnungen habe ich persönlich gewaltig etwas, es ist rechtlich einfach bedenklich. Das scheint man in Köln ja nun auch begriffen zu haben, nachdem mehrere Kommunen sich bei dem Bürgerklau quergestellt haben.
Du schreibst: „… ich habe nur noch zwei Wochen Frist bis zum Steuerbescheid“. Ist das wirklich so oder meinst Du die Abgabe der Erklärung zur so genannten Zweitwohnungsteuer>
Um Dir helfen zu können, wären etwas präzisere Angaben erforderlich.
Von wann bis wann in Köln mit Nebenwohnung registriert>
War die Nebenwohnung gemietet>
War die meldrechtliche Hauptwohnung die Wohnung der Eltern>
Ist Köln jetzt melderechtlich alleinige Wohnung oder Hauptwohnung>
War die jetzige Wohnung in Köln vorher die Nebenwohnung>
Seit wann verheiratet>
Wenn Du die ganzen Daten nicht ins Forum stellen willst, schicke sie mir per Mail.
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
visioneer , Dienstag, 01.12.2009 (vor 5500 Tagen) @ Alfred
Das Kassen- und Steueramt hat mir mitgeteilt das ich mich dann bitte rückwirkend ummelden möchte. Was ich dann auch versucht habe! Ich habe Zeit mich bis zum 10.12 nochmals beim Kassen- und Steueramt zu melden, ansonsten wird ein Steuerbescheid erstellt. Also Zeit für die Abgabe der Erklärung.
Zweitwohnung von 2004-März 2007 (Einzimmer – Studentenapartment zur Miete)
Gemeldete Hauptwohnung war ein Kinderzimmer bei meinen Eltern.
Anschließend mit meiner damals schon Verlobten zusammengezogen. Geheiratet in 2008.
Nun noch ein zweiter Anhörungsbogen von März 2007 - Dez. 2007.
Dann wird es etwas kurios. Habe mich eigentlich mit dem Umzug (März 07) als Hauptwohnung nach Köln gemeldet, Aufkleber auf Ausweis erhalten, hab sogar einen Meldeauszug, etc.! Bei der Anmeldung zur Hochzeit ist dann aufgefallen, das ich laut System noch immer als Zweitwohnsitz in Köln gemeldet war. Das wurde dann noch in der selben Woche korrigiert! Melderechtlich ist Köln auch die alleinige Wohnung und auch Hauptwohnung.
Fakt ist, mein Hauptwohnsitz war für die gesamte Zeit in Köln. Die Ummeldung ist einfach aus Unwissenheit, Dummheit und Schusseligkeit nicht passiert. Die Stadt Köln hat mich, entgegen deren Aussage, nie über eine entsprechende Steuer aufgeklärt und kommt nun und möchte diese für mehrere Jahre nachfordern. Das kann doch genauso wenig korrekt sein wie eine rückwirkende Ummeldung! Hätte ich davon gewusst hätte ich mich auch umgemeldet! Ich weiss, ich Schussel... ;)
Student war ich bis 2008!
Danke für Hilfe
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
Alfred , Dienstag, 01.12.2009 (vor 5500 Tagen) @ visioneer
Es beginnt schon mit den Begrifflichkeiten. Schon überhaupt nicht passt im Melderecht der Begriff „Wohnsitz“ in all seine Varianten. Weiterhin: Eine Wohnung kann melderechtlich nicht zugleich Hauptwohnung und alleinige Wohnung sein. Hier gilt: entweder oder.
Was die Aufklärung angeht: Die Zweitwohnungsteuersatzung wurde korrekt bekannt gemacht. Wer das nicht mitkriegt, ist selber schuld. Die rückwirkende Forderung ist legal. Bezüglich 2005 steht die Stadt allerdings unter Zeitdruck, denn die Forderung verfällt mit Ablauf des 31.12.2009.
Was den Zeitraum März 2007 bis Dezember 2007 angeht: Da müsste sich eine Bestätigung des Vermieters erbringen lassen, mit der sich Dein Auszug bzw. die Weitervermietung der fraglichen Wohnung belegen lassen. Der Meldeschein könnte Auskunft darüber geben, ob zu diesem Zeitpunkt noch eine Nebenwohnung existierte. Die melderechtlichen Unzulänglichkeiten ab März 2007 müssten sich zudem nachprüfen lassen. Wenn Du im Anmeldeformular angegeben hast, die bisherige Hauptwohnung nicht beizubehalten und außerdem erklärt hast, in Deutschland keine weitere Wohnung zu haben, hat die Stadt Köln den Fehler gemacht. Das ist ein Zeichen schlampiger Verwaltungsarbeit. kann aber leicht passieren. Damit kann dieser Zeitraum (2. Steuererklärung>) schon mal geknickt werden. In der Steuererklärung angeben: „Keine Zweitwohnung“ und als Grund: „nicht als Nebenwohnung genutzt, Fehler im Melderegister“. Rest bleibt frei, Unterschrift.
Etwas anders sieht es bei dem Zeitraum bis März 2007 aus. Da wirst Du bei dem Sachverhalt um das Zahlen oder eine Klage nicht herumkommen.
Wenn Du bereit bist zu zahlen, fülle die (1.>) Steuererklärung vollständig aus „Es handelte sich um eine Nebenwohnung im Sinne der ZWSt-Satzung“ und füge die erforderlichen Unterlagen bei. Dann kriegst Du einen Steuerbescheid über die Nettokaltmiete, den Du tunlichst fristgerecht zu bedienen hast.
Wenn Du nicht zahlen willst: In der Steuererklärung angeben: „Keine Zweitwohnung“ und als Grund: „Es handelte sich um meine vorwiegend genutzte Erstwohnung die irrtümlich als Nebenwohnung registriert wurde“. Rest bleibt frei, Unterschrift.
Dann wird die Stadt vermutlich schätzen und Du kriegst einen Steuerbescheid auf der Grundlage dieser willkürlichen Schätzung. Dagegen musst Du dann klagen.
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
Timo , Montag, 01.03.2010 (vor 5410 Tagen) @ Alfred
Hallo Alfred,
eine kurze Frage: Ich habe im Mai 2009 erstmals Post vom Kassen- und Steueramt bzgl. der ZwSt bekommen und letzte Woche nun den geschätzten Steuerbescheid bekommen, da ich es versäumt/vergessen hatte, meine Unterlagen einzureichen.
Für mich ist die Steuer fällig vom Oktober 2005, da ich es zuvor auch vergessen hatte, meinen Erstwohnsitz zu ändern (ich war Student und bis Mitte 2004 nur 3 Tage/Woche in K, danach allerdings ganz normal 7 Tage/Woche).
Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Steuerbescheid datiert nun vom Februar 2010. Du meinteste in deinem Threat aber, dass die Frist für 2005 zum 31.12.20098 abgelaufen wäre. Ist mein Bescheid damit hinfällig>
Ich werde so oder so Klage einreichen, würde nur gerne wissen, ob ich auf eine neue Festsetzung oder Aufhebung klagen soll>
Vielen Dank für deine Antwort im Voraus.
Timo
Die rückwirkende Forderung ist legal. Bezüglich 2005 steht die Stadt allerdings unter Zeitdruck, denn die Forderung verfällt mit Ablauf des 31.12.2009.
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
visioneer , Freitag, 28.05.2010 (vor 5321 Tagen) @ Alfred
So denn, ich wollte noch eine Rückmeldung geben. Endstand: Keine ZWS für mich! Das Verfahren ist eingestellt!
Bezüglich der aktuellen Wohnung konnte das Meldeamt wirklich noch anhand der eigenen Computerunterlagen erkennen, das damals ein Meldeaufkleber für meine Personalausweis gedruckt wurde. Dies geschieht nur dann, wenn man den HWS entsprechend verlegt. Damals hatte ich tatsächlich – wie geschrieben – den HWS beim Umzug in die neue Wohnung nach Köln gelegt. Hier hat das Meldeamt den Fehler eingesehen und die Ummeldung entsprechend rückwirkend vorgenommen. Die Diskussion wäre ansonsten mit dem Kassenamt wohl endlos geworden! Ich finde es jedenfalls noch immer kurios, dass da keine Änderung von ZW auf HWS durchgeführt wurde.
Bezüglich meiner Studienzeit ist dann die Rückmeldung auch Rückwirkend bis 2005 erfolgt, da ich anhand der Unterlagen (Strom, jenseits der 2t KWH) sehr deutlich den Lebensmittelpunkt nachweisen konnte. Hierbei habe ich mich auf das BVerwG Urteil (BVerwG, Urteil vom 13.05.2009, Az. 9 C 6.08 und 9 C 7.08, BFH, Beschluss vom 1.10.2008, Az. II B 16/08) berufen.
Ich musste nun keine ZWS zahlen und das Verfahren wurde zumindest beim Kassenamt eingestellt. Ich gehe allerdings davon aus, dass da schlussendlich auch viel Glück dabei war. Ich schätze, der vom Meldeamt erkannte Fehler hat sicherlich auch wohlwollen mitgewirkt. Ich hatte allerdings auch das Glück, das ich wirklich an sehr freundliche und zuvorkommende Mitarbeiter geraten bin.
Ich weiß, dass einige die rückwirkende Ummeldung sehr kritisch ansehen. Fakt ist allerdings, dass dies sicherlich auch der Weg des geringsten Wiederstandes ist, wenn das Meldeamt mitspielt. Darüber hinaus hatte mich das Kassenamt genau zu diesem Schritt aufgefordert. Dieser Aufforderung bin ich dann eben entsprechend nachgekommen.
Danke nochmal für Hilfe und Hinweise aus dem Forum. Ich bin jedenfalls froh, dass ich aus der Nummer nun zunächst einmal raus bin! ;)
Ich bin froh, das ich nicht klagen musste. Insbesondere, da meine Rechtschutz mir in diesem Fall nicht beigestanden hätte.
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
LionelHutz , Mittwoch, 02.06.2010 (vor 5316 Tagen) @ visioneer
» Bezüglich meiner Studienzeit ist dann die Rückmeldung auch Rückwirkend bis 2005 erfolgt, da ich anhand der Unterlagen (Strom, jenseits der 2t KWH) sehr deutlich den Lebensmittelpunkt nachweisen konnte. Hierbei habe ich mich auf das BVerwG Urteil (BVerwG, Urteil vom 13.05.2009, Az. 9 C 6.08 und 9 C 7.08, BFH, Beschluss vom 1.10.2008, Az. II B 16/08) berufen.
Vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht und herzlichen Glückwunsch!
Du hast wirklich Glück gehabt. Mir ist bekannt, dass sich der Kölner Oberbürgermeister teilweise auch darauf beruft, dass die Gemeinde der eingetragenen Hauptwohnung Lohnsteuerkarten und Wahlbenachrichtigungen verschickt hat. Die rückwirkende Ummeldung soll nur bis zum entsprechenden Zeitpunkt möglich sein. Logischerweise dann nur ein paar Monate und keinesfalls bis 2005.
Schon lustig wie der Bürgermeister mit dem Melderecht umgeht. Der erkannte Fehler hat da in Deinem Fall sicherlich ein bisschen zur Einsicht verholfen. Die Kölner "Man kennt sisch - Man hilft sisch"-Mentalität ist bundesweit berühmt.
» Ich weiß, dass einige die rückwirkende Ummeldung sehr kritisch ansehen. Fakt ist allerdings, dass dies sicherlich auch der Weg des geringsten Wiederstandes ist, wenn das Meldeamt mitspielt. Darüber hinaus hatte mich das Kassenamt genau zu diesem Schritt aufgefordert. Dieser Aufforderung bin ich dann eben entsprechend nachgekommen.
Die Stadt Köln und ihr OB gehen davon aus, dass Steuer zahlen muss, wer mit Nebenwohnung in Köln gemeldet ist.
Deshalb ist es, meiner Ansicht nach, der richtige Weg gegen den Steuerbescheid vorzugehen und gleichzeitig auch auf die Korrektur des Melderegisters zu bestehen. Natürlich nur, wenn dieses auch unrichtig ist.
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
Lyra , Sonntag, 06.06.2010 (vor 5312 Tagen) @ visioneer
Oooh, das ist schön zu hören, dass für Dich der Wahnsinn ein Ende hat!
Ich gratuliere zum Triumph! Ich hoffe, Du hast ein bißchen gefeiert!
Lyra
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
rick , Dienstag, 12.10.2010 (vor 5185 Tagen) @ visioneer
@visioneer: Das freut mich ja sehr zu hören, dass die Geschichte noch zu gut für dich ausgegangen ist. Da hast du aber wirklich eine sehr nette Mitarbeiterin gefunden und wahrscheinlich auch das nötoge Glück gehabt. Wirklich toll. Freu mich für dich.
Ich werde jetzt dann bald in eine Wohnung nach München ziehen und da werde ich sicherlich ganz penible darauf achten, dass die bürokratischen Wege genau eingehalten werden, damit ich dann später keine Probleme bekomme. Ist wirklich nicht immer so einfach da durchzublicken.
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LionelHutz , Samstag, 05.12.2009 (vor 5495 Tagen) @ visioneer
Das Meldewesen der Stadt Köln ist eine bundesrechtliche Angelegenheit, die die Stadt Köln als sog. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung erledigt. Für die Unterhaltung des Meldewesens ist die Stadt Köln strikt an Weisungen gebunden. Ihr ist daher in Bezug auf die Frage ob eine Nebenwohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts vorliegt ein denkbar kleiner Beurteilungsspielraum vorgegeben. Die Aufgaben und Rechte der Stadt Köln zur Feststellung des Wohnsitzstatus (Haupt- oder Nebenwohnung) beschränken sich ganz überwiegend darauf, von ihren Einwohnern diesbezüglich plausible Erklärungen entgegenzunehmen. Die Stadt kann die Vorlage von Urkunden zum Zwecke der Glaubhaftmachung des Wohnsitzstatus nur in absoluten Ausnahmefällen verlangen.
Interessieren würde mich in diesem Zusammenhang wie das Innenministerium als Aufsichtsbehörde reagiert und ob sich der Datenschutzbeauftragte dem Thema bereits angenommen hat.
Da das Melderegister den Wohnsitzstatus auch für die Vergangenheit speichert, hat der Bürger, mE einen einklagbaren Anspruch auf Berichtigung solcher unrichtiger Daten.
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
klara , Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5491 Tagen) @ LionelHutz
Hallo,
bei mir ist der Terror schon einige Zeit her. Das Meldeamt hat die Pflicht unrichtige Angaben zu korrigieren.Ich musste damals Klage einreichen obwohl mich das Meldeamt rückwirkend abgemeldet hatte.Die Klage vorzubereiten ist einigermaßen aufwendig, sobald die Klage eingereicht war, hatte das Kassen und Steueramt urplötzlich ein Einsehen, sodass ich meine Klage zurückgezogen haben. Beide Seiten mussten zu gleichen Teilen die Gerichtskosten und den eigenen Anwalt zahlen.
Da ich keinen Anwalt hatte hat sich der Betrag den ich zahlen musste von 3500eur auf 300eur reduziert.
Ich denke man sollte Klagen- ich denke aber auch das dieser Wahnsinn vorsetztlich konstruiert wird - ich frage mich warum ich nie etwas davon in der Zeitung lese>
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
Alfred , Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5491 Tagen) @ klara
» ich frage mich, warum ich nie etwas davon in der Zeitung lese>
Hast Du Dich denn schon mal an eine Zeitung gewendet>
Abgesehen davon würde mich interessieren, warum die Gerichtskosten beiden Seiten hälftig angelastet wurden, wann das war und ob ein Richter oder eine Richterin den Beschluss gefasst hat.
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
Yvonne Winkler , Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5491 Tagen) @ Alfred
» Abgesehen davon würde mich interessieren, warum die Gerichtskosten beiden
» Seiten hälftig angelastet wurden, wann das war und ob ein Richter oder eine
» Richterin den Beschluss gefasst hat.
Wer auch immer den Beschluss gefasst hat, muss davon ausgegangen sein, dass auch die Klägerin einen Teil der Klage "verschuldet" haben muss...
oder es war allen egal und die Klägerin hat die Klage nicht unter Verwahrung gegen die Kostenlast zurückgenommen.
Auch bei Gericht muss man immer aufpassen.
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
Alfred , Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5490 Tagen) @ Yvonne Winkler
A
» auch die Klägerin einen Teil der Klage "verschuldet" haben muss..
B
» oder es war allen egal und die Klägerin hat die Klage nicht unter Verwahrung gegen die Kostenlast zurückgenommen.
A oder B, das ist hier die Frage. B lässt sich leicht beheben, auf A müsste man sich argumentativ einstellen. Ich sehe den "Rechtschein" durch den Winterwald blitzen.
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LionelHutz , Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5491 Tagen) @ klara
Hallo Klara,
da ich derzeit in einer ähnlichen Angelegenheit unterwegs bin, würde mich interessieren, wie Du die Pflicht des OB zur rückwirkenden Änderung des Melderegisters begründet hast. Um welchen Zeitraum ging es denn>
ZWS Köln, Stress mit Stadt und rückwirkende Ummeldung
LionelHutz , Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5490 Tagen) @ klara
» Klage zurückgezogen haben. Beide Seiten mussten zu gleichen Teilen die
» Gerichtskosten und den eigenen Anwalt zahlen.
» Da ich keinen Anwalt hatte hat sich der Betrag den ich
Ahja...
Hatte die Stadt Köln etwa einen Anwalt> Klingt irgendwie so, auch wenn ich es mir kaum vorstellen kann. Wenn ja, wer vertritt die Stadt Köln> Wie war das nochmal mit den Kosten der Rechtsvertretung bei Behörden> Wie handhabt es das VG Köln>
Nicht, dass ich mich doch noch an die RSV wenden muss.
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Yvonne Winkler , Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5490 Tagen) @ LionelHutz
Soweit ich weiß wird die Stadt Köln durch ihr Rechtsamt vertreten. Da hüpfen genug Juristen herum, als dass sie einen Anwalt bemühen müssten. Die Kosten müssten sich aus meiner Sicht in Grenzen halten.