ZWS Augsburg
Die Tochter kann einen Antrag auf Erlass der ZWSt stellen, da sie wohl unter die bayerische Armutsgrenze (weniger als 25.000 EURO positive Einkünfte jährlich). Dieser Teil der Auskunft stimmt.
Allerdings wärst Du m.E. steuerpflichtig, denn Du bist als (Mit)Mieterin der Wohnung (Mit)Inhaberin einer Zweitwohnung. Außerdem besagt die Satzung:
"Haben mehrere Steuerpflichtige gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner nach § 44 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung.“
Da scheint die Stadt aber anders zu denken (>), wenn sie behauptet, Dich nicht besteuern zu wollen, weil Du die Zweitwohnung nicht als Nebenwohnung nutzt und somit keine melderechtliche Hauptwohnung hast.
Also nicht wundern, wenn dann doch ein Steuerbescheid kommt.
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Mam,
02.12.2009
- ZWS Augsburg - Alfred, 02.12.2009