Berechnung Zweitwohnsitzsteuer

Katrin @, Montag, 28.11.2005 (vor 6968 Tagen)

Hallo,
ich bin am überlegen, ob ich meinen Hauptwohnsitz von Berlin nach Magdeburg verlegen sollte. Da ich aber in Berlin arbeite bräuchte ich ja auch nach wie vor hier eine Zweitwohnung. Die Zweitwohnsitzsteuer berechnet sich doch nach der Netto Kalt Miete der Zweitwohnung im Kalenderjahr (wären bei mir 3600,-Euro) x (für Berlin) 5% wären bei meiner jetzigen Wohnung dann 180,-Euro! So und nun werd ich nicht ganz schlau aus dem Ganzen! Müsste ich dann jeden Monat 180,-Euro zahlen oder nur einmal jährlich die 180,-Euro>>>

Berechnung Zweitwohnsitzsteuer

René ⌂ @, Montag, 28.11.2005 (vor 6968 Tagen) @ Katrin

» So und nun werd ich nicht ganz schlau aus dem Ganzen! Müsste ich dann jeden Monat 180,-Euro zahlen oder nur einmal jährlich die 180,-Euro>>>

Als Bemessungsgrundlage dient die Jahreskaltmiete. Daraus ergibt sich deine jährliche Steuerlast. Ggf. wird diese dann geteilt (z.B. in Dresden zahlt man dann quartalsweise ein Viertel). Andererseits würden die Orte mit Nebenwohnsitzen reicher als mit Hauptwohnsitzen ;-)

Berechnung Zweitwohnsitzsteuer

AusMünchen @, Mittwoch, 25.01.2006 (vor 6910 Tagen) @ René

Da Du die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhältst, kannst Du die Aufwendungen problemlos von der Steuer absetzen.

Allerdings läßt sich fragen, ob Du denn wirklich den Hauptwohnsitz in Magdeburg hast, oder nur um die KM-Pauschale zu kassieren>