Köln - Hatte einen Zweitwohnsitz ohne es zu wissen

zbart @, Mittwoch, 09.12.2009 (vor 5662 Tagen)

Hallo!

Ich hoffe, das ich hier eine Antwort finde. Sonst sind die Informationen eher spärlich.

Ich bin vor kurzem in meine erste eigene Wohnung gezogen und als ich mich umgemeldet hab, meine die Dame zu mir, das ich einen Zweitwohnsitz in Köln-Kalk habe. An dieser Adresse hatte meine Mutter noch vor meiner Geburt einen Zweitwohnsitz, ihn aber inzwischen schon längst abgemeldet. In diesem Zweitwohnsitz war meine Oma die Hauptmieterin, sie wohnt seit Anfang der 90'er auch nichtmehr da.

Ich dachte mir nichts dabei und meinte zu ihr, sie solle den einfach löschen und sie meinte, das ginge nicht ich müsse Steuer zahlen.
Sie meinte weiterhin zu mir, dass ich BEWEISEN muss, das ich da nicht wohne. Wie soll ich das denn beweisen>
Ich habe in meinem ganzen Leben nie da gewohnt!

Außerdem wunder ich mich, das mir mit 16 (wenn man seinen Personalausweis bekommt) keiner was gesagt hat. Da hätte das doch auch schon verzeichnet sein müssen.
Und normalerweise meldet sich der Staat doch auch, wenn man ihm Geld schuldet, ich hätte doch mal einen Brief bekommen sollen, mit Zahlungsaufforderung.

Ich bin jetzt ziemlich ratlos :(

Danke im Vorraus :)

Köln - Hatte einen Zweitwohnsitz ohne es zu wissen

Alfred @, Mittwoch, 09.12.2009 (vor 5662 Tagen) @ zbart

Das ganze klingt etwas mysteriös. Die Antwort der „Dame“ ist es ebenfalls.
Ich gehe mal einfach davon aus, dass
- es sich um eine Nebenwohnung handelt, sonst wäre das Ganze völlig sinnlos.
- dieser Unfug sich komplett in Köln abspielt.
Das Ausstellen des Personalausweises erfolgt durch die Behörde, bei der man mit Hautwohnung oder alleiniger Wohnung registriert ist, da kommt die Nebenwohnung nicht unbedingt zur Sprache.
Auch wenn du noch keine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung oder eine Steuerbescheid erhalten hast: Umgehend abmelden. Als Datum des Auszugs ggf. das Datum des Auszugs der Großmutter angeben. Abwarten was passiert.
Steuerpflicht besteht nur, wenn Dir als Inhaber Wohnung als Nebenwohnung gedient hätte. Es ist allerdings durchaus möglich, dass bei der regionalen Beschränktheit der Kölner Stadtverwaltung das ganze Affentheater „Nebenwohnungsteuer“ aufgeführt wird und bei Gericht endet. Daran lässt sich aber so oder so nichts (mehr) ändern, denn dass liegt ausschließlich in dem unbegrenzten Ermessen der Behörde.

Köln - Hatte einen Zweitwohnsitz ohne es zu wissen

René ⌂ @, Mittwoch, 09.12.2009 (vor 5662 Tagen) @ Alfred

» Umgehend abmelden.

Ich kann leider das juristische noch nicht abschätzen, aber ich sehe die Gefahr, daß man mit einer Abmeldung eingesteht, je gemeldet gewesen zu sein.

Hier sollte man die Existenz der Wohnungsmeldung komplett in Frage stellen. Ich denke, in dem Fall macht es jetzt ein Monat mehr oder weniger das Kraut nicht fett. Wenn die Stadt Köln die harte Keule auspackt, ist das Kraut schon fett ;-)

Köln - Hatte einen Zweitwohnsitz ohne es zu wissen

René ⌂ @, Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5662 Tagen) @ zbart

Also der Fall klingt durchaus sehr skurril. Ich würde - anders als Alfred vorgeschlagen - NICHT sofort zur Meldebehörde gehen und dort dich abmelden. Es könnte die Gefahr bestehen, damit zu akzeptieren, daß man je gemeldet war. So in der Denke man kann ja nur das abmelden, was auch angemeldet ist. Die Strategie sollte hier eher darin liegen, die irrtümliche Anmeldung für Nichtig zu erklären.

In wie weit die Stadt Köln mitmacht, ist ungewiß. Man muß es leider sagen: diese Stadt ist mit Abstand die aggressiveste, was das Eintreiben der ZWS angeht. Wenn Köln die ZWS wittert, wird das Kraut ohnehin fett werden, da mußt du dir keine Gedanken machen ;-) einen Monat mehr oder weniger macht ist dann nur die Spitze des Eisbergs - falls sie die vollen vier Jahre rückwirkend haben wollen.

Stimme dich doch erst einmal mit deiner Verwandschaft ab, vielleicht gibt es ja noch Unterlagen, aus denen die Kündigung der Wohnung hervorgeht oder wie die Anmeldung von dir bzw. die Abmeldung der anderen Familienmitglieder erfolgte. Ich vermute nur, da wird es nicht viel geben - nach gut 2 Jahrzehnten. Vielleicht gibt es ja noch uralte Fotos vom Auszug>

Man kann hier noch einmal mit der Verwaltung reden. Stelle hierbei die Frage, wie du etwas beweisen kannst> Argumentiere hier dagegen, daß du ja niemals da gewohnt hast - und was dann an Nachweisen noch realistisch ist. Fordere auch mal, daß sie dir beweisen sollen, daß da etwas inne ist. Müßte ja tief in den Archiven eine Anmeldung von vor zwei Jahrzehnten existieren. Ausgang ungewiß, aber so einen Versuch sollte man noch machen. Frage auch, wer jetzt in der Wohnung denn wohnt> Müßte ja wer gemeldet sein. Sollte sie mit "Datenschutz" ankommen, erwidere doch, daß es ja angeblich deine Mitbewohner seien müßten, du also ihre Namen ja ohnehin kennen müßtest. Vielleicht wäre es sinnvoll, auch diese Wohnung einmal aufzusuchen und die jetzigen Mieter zu bitten, ob du ihren Mietvertrag kopieren (oder zumindest der Stadt zuschicken) könnten - in jedem Fall wären das gute Zeugen, die auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezeugen können, wie lange sie da wohnen - und dich vorher noch nie im Leben gesehen haben.

Wie könnte der weitere Verlauf aussehen> Dich wird die Stadt anschreiben, eine "Steuerklärung" für diese Wohnung abzugeben. Du wirst dort vermutlich die Geschichte anheften, die du hier dargestellt hast. Die Stadt kann dir glauben oder auch nicht. Wenn nicht, wird sie - da du ja keinen Mietvertrag schicken wolltest - die Miete großzügig schätzen. Was auch immer das für eine Bleibe da vor 20 Jahren war - und zu wievielt du diese Wohnung nun teilst ... du wirst einen Steuerbescheid bekommen, in der du - auch rückwirkend für die letzten Jahre - die Steuer zu entrichten hast. Da in NRW das Widerspruchsverfahren ausgesetzt ist, müßtest du direkt darauf klagen und zwar innerhalb eines Monats. Diese Frist ist wichtig!

Die Stadt bekommt meistens nach der Einreichung der Klage weiche Füße - zumindest wenn die Sachlage dann doch nicht so eindeutig für die Stadt aussieht. Durch irgendwelche Regelung kann es sein, daß du dann auf Gerichtskosten sitzen bleibst. Es gab aber auch schon Fälle, wo das dann Anwälte eingeklagt haben (siehe hier zur Stadt Köln, da gibt es bereits ein solches Urteil).

Aufgrund der gewissen Sturheit der Stadt solltest du mit diesen WorstCase rechnen und einkalkulieren (zum Glück ist so extrem nur Köln). Da die Materie wohl sehr tief ins Melde- und Verwaltungswesen eingreift, empfehle ich in diesem Fall anwaltliche Hilfe.

Köln - Hatte einen Zweitwohnsitz ohne es zu wissen

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5662 Tagen) @ zbart

Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu.

An dieser Adresse hatte meine Mutter noch vor meiner Geburt
» einen Zweitwohnsitz, ihn aber inzwischen schon längst abgemeldet.

Das scheint nicht geschehen zu sein.

Ich würde also beim Meldeamt vorsprechen und klären wie der Meldestatus ist und diesen korrigieren, sprich abzumelden zu dem Zeitpunkt, wo Deine Mutter (offenbar mit Dir oder vor Dir) ausgezogen ist oder wenn Deine Mutter da nicht gewohnt hat, um was in der Welt hat sie sich dort mit Nebenwohnung gemeldet>

Wenn das korrigiert ist, kann man sich mit dem ZWS-Amt auseinandersetzen, bzw. den Vordruck so ausfüllen, dass man entweder dort nie gemeldet war (wenn das so ist) oder zum ...ausgezogen ist. Sachverhalt sollte sauber dargelegt werden. Ein Schreiben vom Vermieter müsste aus meiner Sicht genügen, das den Zeitpunkt des Auszugs belegt, wenn das Kündigungsschreiben nicht mehr vorliegt.

Köln - Hatte einen Zweitwohnsitz ohne es zu wissen

Rebell @, Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5662 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu.
Ja liebe Yvonne, das scheint ein tolle Thema zu sein, denn in Bayern wird zwar per Satzung eine Anmeldung für Nebenwohnung verlangt, habe aber bisher noch keinen Besitzer einer Fereienwohnung kennengelernt der sich angemeldet hätte.Formblatt gibts ebenfalls nicht, die Kommunen schicken einfach einen Zweitwohnungssteuerbescheid, Grundlage sind die notariellen Beurkundungen beim Erwerb.In manchen Fällen sogar uf 4 oder 5 Jahre rückwirkend ohne jegliche Anmeldung!
Ein Besitzerehepaar übergibt die Wohnung an die in Ausbildung sich befindliche Tochter kostenlos ( Geringverdienerin unter 25000€/Jhr) bei Anmeldung von Nebenwohnsitz der Tochter macht die Kommune ablehnende Schwierigkeiten, obwohl die Eltern sich noch nie mit Nebenwohnsitz gemeldet hatten. Die Steuer musste entrichtet werden!
Was bedeutet so ein Verhalten der Gemeinde>

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Alfred @, Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5662 Tagen) @ Rebell

Wenn Steuergegenstand das Innehaben einer Zweitwohnung ist, dürfte die Steuer im geschilderten Fall berechtigt sein.
Bei der „Übertragung der Wohnung“ auf die Tochter und Registrierung als Nebenwohnung, kommen mir auch Bedenken – es mag sich aber im Bereich des Zulässigen bewegen.

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Alfred @, Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5662 Tagen) @ René

Ob unser „zbart“ bei seiner Großmutter jemals mit Nebenwohnung gemeldet war, weiß er/sie anscheinend selbst nicht. Dass er sich nicht selbst dort gemeldet hat, spielt bei einem Minderjährigen keine Rolle, dafür sind die Erziehungsberechtigten zuständig. Weiß „zbart“ denn, ob seine Mutter ihn ebenfalls angemeldet hat oder nicht> Eine „Strategie“, die darauf abzielt, die Registrierung der Nebenwohnung von Anfang an für falsch zu erklären, kann an der normativen Macht des Faktischen scheitern. Sie ist deswegen nicht empfehlenswert.
Selbst wenn „zbart“ bei seiner Großmutter „in Nebenwohnung“ gewohnt hat, hatte er/sie diese Wohnung nicht inne und ist mithin nicht steuerpflichtig (das bestätigt sogar das BVerwG – und das will was heißen). Die melderechtlichen Verhältnisse sind in diesem Fall mithin nebensächlich.
Ich bleibe bei meiner Empfehlung:
„Umgehend abmelden. Als Datum des Auszugs ggf. das Datum des Auszugs der Großmutter angeben.“
Kann man aber auch sein lassen und eine Erklärung der Mutter und Großmutter vorlegen, dass diese Wohnung seit „Anfang der 90er-Jahre“ nicht mehr genutzt/innegehabt wird. Dazu noch eine Bestätigung des (damaligen) Vermieters/(heutigen) Eigentümers der wohnung, und die Sache ist rund. Mehr „Beweise“ bedarf es nicht. Wenn das Kassen- und Steueramt darauf beharrt, sich auf die Meldung als solche stützen zu dürfen (so BFH) und einen Steuerbescheid erlässt, kommt es eben zu einer Gerichtsverhandlung. Da sind m.E. die Karten für die Stadt Köln schlecht verteilt.
Zwei Anmerkungen noch:
1. Mit der Verwaltung „noch einmal zu reden“ und zu „argumentieren“ ist so skurril wie der ganze Sachverhalt selbst. Wenn, dann sollte man es unter diesem Aspekt tun. Aber davon ein positives Ergebnis zu erwarten, wäre vermessen.
2. von der Verwaltung der Stadt Köln zu behaupten, sie sei die aggressivste, was das Eintreiben der ZWSt angeht, ist nicht haltbar. Das ist eine völlige Verkennung des Naturells linksrheinischer Frohnaturen. Sie wissen es nicht anders.