Rechtswidrige Satzung wegen fehlenden Ausnahmetatbestandes?

McRem, Dienstag, 29.08.2006 (vor 6884 Tagen)

Hallo zusammen,

dieses Urteil scheint wenig Beachtung gefunden zu haben und ich frage mich, warum:

http://www.recht-steuer-ywinkler.de/Zweitwohnungssteuer%20-%20Halle.PDF

Hier wird die Satzung für unanwendbar gehalten, weil kein entsprechender Ausnahmetatbestand kodifiziert ist. Da die Satzung inzident beim Verfahren gegen den VA geprüft wird, ist es auch nicht notwendig, dass man selbst den Ausnahmetatbestand erfüllt.

Bleibt die Frage: Kann ein Gericht eine Satzung, die den Ausnahmetatbestand nicht enthält, "verfassungskonform" auslegen > Ich denke, hier wird das Bestimmtheitsgebot überstrapaziert.

mfG,
kl

Rechtswidrige Satzung wegen fehlenden Ausnahmetatbestandes?

René ⌂ @, Dienstag, 29.08.2006 (vor 6884 Tagen) @ McRem

» Bleibt die Frage: Kann ein Gericht eine Satzung, die den Ausnahmetatbestand nicht enthält, "verfassungskonform" auslegen > Ich denke, hier wird das Bestimmtheitsgebot überstrapaziert.

Mir wurde es so erklärt: Gerichte können Abschnitte streichen, aber nie etwas hinzufügen. Denn die sollen die Rechtsgrundlagen ja nicht schaffen, sondern nur anwenden.

Vielleicht hilft das [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=259]Interview[/link] mit der beteiligten Anwältin weiter.

Rechtswidrige Satzung wegen fehlenden Ausnahmetatbestandes?

Christian @, Mittwoch, 30.08.2006 (vor 6883 Tagen) @ René

das Urteil des VG Halle findet durchaus Beachtung. Aber nicht alle Juristen/Gerichte halten eine ZWStS für unanwendbar, wenn kein entsprechender Ausnahmetatbestand kodifiziert ist. Da war das VG Halle ausgesprochen verbraucherfreundlich.

Z.B. hat die Stadt Dortmund - obwohl von der Verfassungsbeschwerde unmittelbar betroffen - ihre Satzung um keinen Deut geändert und erhebt die Zweitwohnungsteuer munter weiter. Man kann eine Satzung, die den Ausnahmetatbestand nicht enthält, (anscheinend) durchaus "verfassungskonform" auslegen („funktionale Teilnichtigkeit“) ohne das Bestimmtheitsgebot mehr als sonst schon überstrapazieren zu müssen. Und dann muss man schon selbst den Ausnahmetatbestand erfüllen, um Recht zu bekommen.

Aber versuchen kann man es natürlich allemal. Allerdings sehe ich bei Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen, indem sie jede Nebenwohnung zur Zweitwohnung erklären wollen, die Rechtswidrigkeit bereits deswegen gegeben, weil dadurch die Grundvoraussetzung für die Erhebung einer Aufwandsteuer umgangen wird - aber auch das sehen manche Juristen/Gerichte anders (s.o.). Trotzdem oder gerade deswegen plädiere ich schon immer dafür, bei Klagen gegen derartige Satzungen immer auch die Rechtmäßigkeit in Frage zu stellen.

Gruß

Rechtswidrige Satzung wegen fehlenden Ausnahmetatbestandes?

tiger1028 @, Frankfurt, Freitag, 23.02.2007 (vor 6706 Tagen) @ Christian

hallo. könnte es sein, daß die kölner satzung auch ein solchen schwachpunkt hat>

www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf/zweitwohnungssteuer/1.pdf

was kann ich tun> hab heute den bescheid bekommen und soll knapp 1044 euro zahlen (die spinnen doch, die römer).
bitte helft mir.
danke.:-)