Zu diesem Thema habe ich eine kleine Zusammenfassung der unterschiedlichen Rechtspositionen geschrieben, den Sie unter [link=http://conlegi.de/>p=1649]conlegi.de[/link] finden.
Ich hoffe er zieht sich nicht wie ein Kaugummi
News: Vorsicht mit der Zweitwohnungsteuer
Alfred , Dienstag, 15.12.2009 (vor 5656 Tagen) @ Yvonne Winkler
Hier ein erster Kommentar. Liest und zieht sich wie Kaugummi und will richtig verstanden werden
.
Da gibt sich das Bundesverwaltungsgericht ersichtlich alle Mühe, den gebeutelten Kommunen eine Einnahmequelle zu erhalten, sich wider die gegenteiligen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu stemmen und die Schlichtheit der Verwaltung zu fördern. Und was hat es davon> Eine Verfassungsbeschwerde. Da handelt es sich doch, mit den Worten eines betroffenen OB ausgedrückt, um klein kariertes Querulantentum.
Es darf doch niemand der Feststellung widersprechen, dass das Innehaben einer Nebenwohnung für gewöhnlich den Einsatz finanzieller Mittel erfordert und so in der Regel eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Hier handelt es sich um einen ganz anderen Sachverhalt als das Nutzen einer Wohnung, aus dem sich üblicherweise nicht einmal ableiten lässt, dass damit irgendein Aufwand verbunden wäre. Wenn die Erstwohnung melderechtlich als Hauptwohnung erfasst ist, und eine weitere Wohnung ihrem Inhaber als Nebenwohnung dient, handelt es sich dabei ohne Wenn und Aber um eine Zweitwohnung. Was eine Erstwohnung ist, hat das BVerwG in seinem wegweisenden Urteil zur Einwohnersteuer klargestellt, in dem es bereits das Innehaben einer einzigen Wohnung als „Innehaben einer Erstwohnung“ bezeichnet. Der dafür erbrachte Aufwand ist keine besonderer, sondern dient nur der Abdeckung eines menschlichen Bedürfnisses und ist deswegen nicht steuerbar. So, wie das auch bei Verbrauchsteuern gehandhabt wird.
Bleibt doch allenfalls die Frage: Ist nur der steuerpflichtig, der Inhaber einer Wohnung ist, die ihm als Nebenwohnung dient oder auch der, der eine Nebenwohnung innehat> Letzteres wäre übrigens Etikettenschwindel und eine wohl unzumutbare Erschwernis der Verwaltungsarbeit.
Nein, das Innehaben einer Wohnung, ohne sich überwiegend im Gebiet der steuererhebenden Kommune aufzuhalten, ist ganz zweifelsfrei seit Erfindung der Zweitwohnungsteuer durch einen Professor aus Bochum ein steuerbarer Tatbestand. Ein Sachverhalt, der sich unbestreitbar einerseits vom Nutzen wie andererseits vom Innehaben mehrerer Wohnungen unterscheidet. Letzteres bleibt übrigens meist steuerfrei.
Und warum soll es plötzlich eine Rolle spielen, dass bei einer Aufwandsteuer praktisch nur Alleinstehende getroffen werden> Das ist schließlich auf eine Entscheidung es Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen, die man dem BVerwG nun wirklich nicht anlasten kann. Durch diese Entscheidung fühlen sich übrigens einige Gerichte in ihrer Auffassung bestätigt, dass das Anknüpfen an das Melderecht grundsätzlich zulässig ist, weil damit doch einmal mehr höchstrichterlich klargestellt ist, dass es maßgeblich weder darauf ankommt, von wem noch zu welchem ferneren Zweck der Aufwand erbracht wird.
News: Vorsicht mit der Zweitwohnungsteuer
Yvonne Winkler , Dienstag, 15.12.2009 (vor 5656 Tagen) @ Alfred
Aha, "klein kariertes Querulantentum" nennt man das in Fachkreisen.
Ich fand es bis dato ein kleines, aber spannendes Rechtsgebietchen, das durchaus erhellende Einblicke in die Verwaltung und in die Verwaltungsrechtsprechung erlaubt. Aber ich mag mich auch irren.
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Alfred , Dienstag, 15.12.2009 (vor 5656 Tagen) @ Yvonne Winkler
Im Wesentlichen Übereinstimmung, nur „erhellend“ kommt mir bei den Einblicken in die Düsternis der regionalen Beschränktheit kommunaler Verwaltungen und den wahrhaft blendenden Ergebnissen richterlicher Weisheit nicht so recht aus den Tasten.
News: Vorsicht mit der Zweitwohnungsteuer
LionelHutz , Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5653 Tagen) @ Yvonne Winkler
» Zu diesem Thema habe ich eine kleine Zusammenfassung der unterschiedlichen
» Rechtspositionen geschrieben, den Sie unter
» [link=http://conlegi.de/>p=1649]conlegi.de[/link] finden.
» Ich hoffe er zieht sich nicht wie ein Kaugummi
Haha, habe den Seitenhieb schon gecheckt
Verstehste ja hoffentlich nicht falsch... Der Kaugummieffekt lag sicher an der Materie und dem steuerrechtlichen Betrachtungsschwerpunkt. Inhaltlich wage ich keine Kritik.
Darf ich mal Fragen, aus welcher Quelle Du Dein Wissen über die Verfassungsbeschwerden hast> Ich schaffe es momentan auch nicht täglich die Beck News und einschlägiges Schrifttum zu verfolgen, deshalb wäre ich für jeden Hinweis dankbar. Besonders interessieren würde mich, um welche Rechtsfragen es in den Verfahren geht.
Habe Deinen Kommentar jetzt so verstanden, dass 'grob' nur über die Anforderungen an Aufwandsteuern zu entscheiden ist.
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Alfred , Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5653 Tagen) @ LionelHutz
» Der Kaugummieffekt lag sicher an der Materie und dem steuerrechtlichen Betrachtungsschwerpunkt.
Dieser Schwerpunkt liegt wohl in der Natur der Sache. Obwohl eine Satire sicherlich angebrachter wäre.
» Darf ich mal fragen, aus welcher Quelle Du Dein Wissen über die Verfassungsbeschwerden hast>
Ich weiß zwar nicht, woher Yvonne ihr Wissen hat. Das die Beschwerden vorliegen, lässt sich beim BVerfG selbst in Erfahrung bringen. Die eine Beschwerde hat ja die Stadt Mainz selbst bekannt gegeben.
» interessieren würde mich, um welche Rechtsfragen es in den Verfahren geht.
Da kann ich nur zu der einen Beschwerde was sagen:
- Ist das Anknüpfen an das Melderecht zulässig, wenn die ZWSt eine Aufwandstuer sein soll,
- Was ist eine Zweitwohnung> Welcher Zustand bring in der Regel wirtschaftliche Leistungsfäigkeit zum Ausdruck>
Zu beiden Punkten hat das BVerfG m.M. nach schon entschieden - und nicht nur "grob". Aber Prof em. Bayers "Gedankengut" hält sich hartnäckig und treibt immer neue Blüten, eine schillernder als die andere.
News: Vorsicht mit der Zweitwohnungsteuer
Yvonne Winkler , Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5653 Tagen) @ LionelHutz
Ich verstehe das schon nicht falsch.
Besonders interessieren würde mich, um welche
» Rechtsfragen es in den Verfahren geht.
»
» Habe Deinen Kommentar jetzt so verstanden, dass 'grob' nur über die
» Anforderungen an Aufwandsteuern zu entscheiden ist.
In fünf Sätzen lässt sich das Thema leider nicht abhandeln. Ich fürchte, dass auch die Verfassungsbeschwerde für normale Menschen eher das Zeug dazu hat, zu langweilen.
In der Verfassungsbeschwerde werden die Verfassungsverstöße geprüft und aufgezeichnet, die ein Verwaltungsakt, die inzidenter zu prüfende Satzung, der Widerspruchsbescheid und das Urteil/ der Beschluss des Gerichts im Hinblick auf die Grundrechte hat, also ganz wie im Jurastudium 2. oder 3. Semester.
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Alfred , Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5653 Tagen) @ Yvonne Winkler
» In fünf Sätzen lässt sich das Thema leider nicht abhandeln.
Dann zieht sich das vermutlich noch schlimmer als Kaugummi. Nein, dann will ich so was gar nicht lesen.
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LionelHutz , Freitag, 18.12.2009 (vor 5653 Tagen) @ Yvonne Winkler
» In fünf Sätzen lässt sich das Thema leider nicht abhandeln. Ich fürchte,
» dass auch die Verfassungsbeschwerde für normale Menschen eher das Zeug dazu
» hat, zu langweilen.
Meine Frage zielte eher darauf ab, ob man Deine Informationen irgendwo nachlesen kann. Jura ist ja zum Glück keine Geheimwissenschaft. Wie Du 'normale Menschen' definierst, weiss ich natürlich nicht.
» In der Verfassungsbeschwerde werden die Verfassungsverstöße geprüft und
» aufgezeichnet, die ein Verwaltungsakt, die inzidenter zu prüfende Satzung,
» der Widerspruchsbescheid und das Urteil/ der Beschluss des Gerichts im
» Hinblick auf die Grundrechte hat, also ganz wie im Jurastudium 2. oder 3.
» Semester.
Aha, dann mal vielen Dank für die Vorlesung.
Schön und gut, in der Praxis wird der Prüfungsschwerpunkt aber auf den durch die Beschwerde gerügten Verfassungsverstößen liegen.
Insofern finde ich meine Frage nicht abwegig.
News: Vorsicht mit der Zweitwohnungsteuer
Yvonne Winkler , Freitag, 18.12.2009 (vor 5653 Tagen) @ LionelHutz
Pardon, wollte Dich nicht beleidigen.
Und richtig, Jura ist keine Geheimwissenschaft und seit der Existenz des Internets ist es mit dem Geheimwissen sowieso vorbei, in jeder Hinsicht.
Die Verfassungsbeschwerde habe ich nirgendwo online gestellt, ich fände das wenig seriös .
Im übrigen könnte ich per pn ausführlicher werden.
News: Vorsicht mit der Zweitwohnungsteuer
LionelHutz , Freitag, 18.12.2009 (vor 5653 Tagen) @ Yvonne Winkler
» Pardon, wollte Dich nicht beleidigen.
Kein Problem, war wohl irgendwie ein Mißverständnis.
» Und richtig, Jura ist keine Geheimwissenschaft und seit der Existenz des
» Internets ist es mit dem Geheimwissen sowieso vorbei, in jeder Hinsicht.
Das ist leider das Problem. Früher gab es bei Juris mal den Suchpunkt 'Anhängige Verfahren beim BVerfG'. Den kann ich aber nicht mehr finden. Auf der Internetseite der Stadt Mainz, auf Alfreds Hinweis besucht, konnte ich auch nix finden.
Momentan bin ich selbst mit der Kölner ZWS befasst und versuche 'neue' Argumentationen gegen die ZWS zu finden. Deshalb bin ich daran interessiert, über was das BVerfG gegebenenfalls in Kürze entscheiden wird.
» Die Verfassungsbeschwerde habe ich nirgendwo online gestellt, ich fände das
» wenig seriös .
» Im übrigen könnte ich per pn ausführlicher werden.
Immerhin kenne ich jetzt Deine Quelle!
Hintergrund meiner Fragerei ist, dass ich aus persönlichem Interesse bereit bin, auch selbst den Weg zum BVerfG zu gehen. Dafür muss ich natürlich bereits auf unterster Ebene den Grundstein legen. Ich möchte nicht zuviel Argumentationsaufwand auf Rechtsfragen verwenden, über die das BVerfG dann schon vor zwei Jahren entschieden hat, wenn ich mal in Karlsruhe ankomme.
Wie ist das eigentlich> Hat das BVerfG seine eigene Postulationsfähigkeit, wie der BGH> Nein, oder> Das würde die Sache zusätzlich interessant machen
Dein PN Angebot finde ich sehr nett und ich werde gerne darauf zurückkommen. Vorher sollte ich aber vielleicht erstmal die Zeit finden, den 'Kaugummiartikel' gründlich durchzuarbeiten.
News: Vorsicht mit der Zweitwohnungsteuer
Alfred , Freitag, 18.12.2009 (vor 5653 Tagen) @ LionelHutz
» Vorher sollte ich aber vielleicht erstmal die Zeit finden, den 'Kaugummiartikel' gründlich durchzuarbeiten.
Wenn Du den durch hast, kann Yvonne Dir vielleicht auch eine Verbindung zu dem Con-Autor verschaffen. Der liebt die Kölner Satzung.