Pendler Nb Wohnsitz

Guido @, Sonntag, 13.12.2009 (vor 6172 Tagen)

Hallo,
ich kann mich einigen "Vorrednern" nur anschließen. Die Informationen hier sind sehr übersichtlich und hilfreich, um sich einmal grundsätzlich zu diesem Thema zu orientieren.

Mein Problem:
Ich bin Pendler mit Nebenwohnung in Köln. Ende 2008 habe ich glaube ich den Erfassungsbogen ausgefüllt und darauf verwiesen, dass ich die Nebenwohnung nur wenig nutze (2-3 Übernachtungen die Woche).
Nun nach über einem Jahr bekomme ich ein neues Schreiben, war viel Aufwand, tut uns leid dass es so lang gedauert hat und dann Verweis auf Urteil vom 10.11.2005.
Wenn ich es richtig verstehe, dann sagt mir die Stadt Köln, dass lt. dem Urteil verheiratete Pendler (wie ich) nicht diskriminiert werden dürfen, da sie ihren Hauptwohnsitz nicht (wie Singels) frei wählen dürfen und so eigentlich nicht pflichtig zur Zweitwohnungssteuer sein sollen.
ABER in meinem Fall würde es ja anders aussehen, da ich die Zweitwohnung nur so wenig nutze müßte ich diese ja sowieso wie ein lediger als Zweitwohnung anmelden und wäre folglich pflichtig.
Was kann ich da tun>
Soll ich nun meine Zweitwohnung mehr nutzen und bin dann wieder raus aus dem Schneider, was zumindest auf dem Papier schnell getan ist. Was ist aber mit den vergangenen 4 Jahren um die es in meinem Fall geht>
Kann mir da jemand einen guten Rat geben>
Ich bin nun echt kein Krösus sondern habe die Mini-Einzimmerwohnung nur, weil ich nicht jeden Tag 160 km je Strecke fahren kann - Spass macht das keinen.

Danke für eure Hilfe

Guido

Pendler Nb Wohnsitz

Alfred @, Sonntag, 13.12.2009 (vor 6172 Tagen) @ Guido

Hallo Guido,

wenn ich es richtig verstehe, bist Du verheiratet, wohnst in X (= 130 km von Köln entfernt) und nutzt die Nebenwohnung in Köln nur gelegentlich. Die gemeinsame eheliche Wohnung/Familienwohnung ist für Dich melderechtlich in X als Hauptwohnung erfasst. Einen Steuerbescheid hast Du aber (noch) nicht. Nur ein Schreiben der Stadt Köln mit dem Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG von 2005

Nach Auffassung der Stadt Köln wärst Du damit zweitwohnungsteuerpflichtig. Denn - so die Vorstellung der Kölner - nur die Besteuerung der Erwerbszweitwohnungen Verheirateter, die ihre Nebenwohnung vorwiegend nutzen, sei nach der Entscheidung des BVerfG von 2005 diskriminierend.

Für die Zukunft wäre es natürlich eine Möglichkeit, die Nebenwohnung vorwiegend zu nutzen und dadurch der ZWSt zu entgehen. Aber so wie ich die Kölner Verwaltung einschätze, schicken sie Dir dann ihren Außendienst auf den Hals, der jeden nicht sofort fliehenden Nachbarn befragt, ob Du wirklich vorwiegend in Köln wohnst. Für die Nachbarn wirkt das wie eine Steuerfahndung, und Du stehst für die da wie Zumwinkel (nur ohne Millionen und Schloss in Südtirol als Rückzugsbasis) als Steuerbetrüger. Muss natürlich nicht so kommen, ist aber zu erwarten. Für die Vergangenheit wäre das unerheblich, da wärst Du sowieso dran.

Man kann das Urteil des BVerfG natürlich auch anders verstehen und gegen die Willkür der Stadt Köln klagen. Ob das schon beim Verwaltungsgericht Erfolg hat, ist eine andere Frage, aber bis dahin sind die Preise noch einigermaßen erträglich. Aber ohne Klage heißt die Alternative: Zahlen und so oder so für die Zukunft weiterhin Ärger mit der ZWSt. Für den weiteren Weg nach dem VG gibt es auch noch preiswerte Möglichkeiten.

Gruß

Alfred

Pendler Nb Wohnsitz

Guido @, Montag, 14.12.2009 (vor 6171 Tagen) @ Alfred

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!
Leider scheint sie meine Befürchtungen zu bestätigen. Es geht für mich um eine heftige Nachzahlung, da sie mich seit 1.1.2005 pflichtig machen wollen. :-(

Aber kann/muss man das Urteil des BVG denn nicht so verstehen, dass Verheiratete, die aufgrund eines weiter entfernten Arbeitsplatzes gezwungen sind, eine Zweitwohnung zu unterhalten, eben keine Zweitwohnungssteuer zahlen sollen/brauchen>
Da kann es nicht entscheidend sein, welche Wohnung ich mehr nutze.
Es geht für mich doch wohl eher darum, dass ich wg. des Arbeitsplatzes nicht gleich mit der ganzen Familie meinen Wohnort wechseln will. Das wird aus diesen Gründen steuerlich subventioniert (doppelte Haushaltsführung), also anerkannt, dass dort ein Mehraufwand existiert.
Wenn ich diese Steuer auf der einen Seite zahlen müsste, könnte ich sie auf der anderen Seite wieder als Belastung bei der Einkommensteuer geltend machen - so ein Unfug - nur dass ich leider nur einen kleinen Teil wieder bekommen würde.
Kann man da hoffen, durch persönliche Gespräche bei der Stadt Köln oder Ähnlichem davon weg zu kommen>
Bleibt mit, wenn ein Steuerbescheid mich erreicht, nur die Klage oder kann ich widersprechen und die Stadt Köln ist wieder am Zug>
Muss ich mir dann einen Anwalt nehmen, wenn ich klagen will>
Kann ich mich bei irgendeiner Stelle über diese Auslegung der Stadt Köln beschweren>

Irgendwie will ich diese Steuer nicht zahlen!

Gruß

Guido

Pendler Nb Wohnsitz

Alfred @, Montag, 14.12.2009 (vor 6171 Tagen) @ Guido

Wer zahlt schon gerne>:-D
Wenn man Richter ist, kann man eine Entscheidung des BVerfG sehen, wie man will. Das macht die Rechtsprechung ja so spannend.
Die Argumente mit der Einkommensteuer, doppelte Haushaltsführung und Absetzen der ZWSt als Werbungskosten sind schon erschöpfend abgehandelt und verfangen mit Recht nicht.
Hoffen kann man natürlich, im Gespräch mit der Stadt Köln etwas zu erreichen. Aber es wäre eine vergebliche Hoffnung. Widerspruch gegen den Steuerbescheid ist in NRW nicht möglich - der wurde abgeschafft. Bürokratieabbau nennt sich das. Es muss geklagt werden.
Für die Klage beim VG braucht man noch keinen Anwalt. Ob mit oder ohne, das Ergebnis ist das gleiche.
Die Erfolgsaussichten einer Klage sind schwer einzuschätzen. Grundsätzlich gilt, dass das BVerfG die Entscheidung für eine gemeinsame eheliche Wohnung geschützt wissen will. Und dabei kommt es auf den vorwiegenden Aufenthalt nicht an. Die Stadt Köln sieht das anders. Aber darauf kommt es überhaupt nicht an. Entscheidend ist einzig und allein, wie der Richter das sieht. Dazu: s.o.
Persönliche Meinung: In der Situation ließe ich es auf eine Klage ankommen. Formulierungshilfe leiste ich gerne, die sollte man aber nicht über das Forum abwickeln.