ZWS in Köln

Alfred @, Montag, 14.12.2009 (vor 5390 Tagen) @ Pixato

Viele Fragen. Aber der Reihe nach:
1. Du kannst gegen den Bescheid klagen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Die Erfolgsaussichten der klage sind derzeit nur schwer abzuschätzen. Die Urteile des BVerwG sind da wenig stringent.
2. Die Gerichtskosten zahlt erst Mal der Kläger, am Ende der Verlierer.
3. Die Forderung für 2005 ist zulässig. Sie verjährt zum 31.12.2009 (vier Kalenderjahre).
4. Da Du beim VG (Köln) klagen musst, geht es hier um Verwaltungs- nicht um Steuerrechtrecht. Schwer zu verstehen, ist aber so.
5. Im Zweifelsfall mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des VG (hier 21. Kammer). Ansonsten muss erkennbar sein, gegen wen und was Du warum klagst. Und fristgerecht muss das Ganze sein.


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