Zweitwohnungsstuer in Köln
Du wirst in der Wohnung der freien Jugendhilfe aber kaum „zu Erziehungszwecken“ gewohnt haben. Und selbst wenn, der Bescheid dürfte bestandskräftig sein.
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Koelnerin82,
13.12.2009
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Alfred,
13.12.2009
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Koelnerin82,
15.12.2009
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Koelnerin82,
15.12.2009
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Alfred,
13.12.2009