Zweitwohnungsstuer in Köln

Alfred @, Dienstag, 15.12.2009 (vor 5947 Tagen) @ Koelnerin82

Du wirst in der Wohnung der freien Jugendhilfe aber kaum „zu Erziehungszwecken“ gewohnt haben. Und selbst wenn, der Bescheid dürfte bestandskräftig sein.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion