Luxussteuer auf Zweitwohnung

raubritter @, Mittwoch, 16.12.2009 (vor 5654 Tagen)

Hallo!

Wir, ein Ehepaar mit einem kleinen Kind und in Berlin als Hauptwohnsitz, haben vor zwei Jahren in Brandenburg gebaut. Wir fielen aus allen Wolken, als zum Frühjahr der Steuerbescheid der zuständigen Gemeinde in Höhe von 665,- € eintraf. Diese ist zweifellos laut Gemeindesatzung rechtens, obwohl wir mit etwas guten Willen durch die vorwiegende Wochenendnutzung hätten durchaus niedriger besteuert werden können.

Um vielleicht einmal das auch hier mitunter verbreitete Vorurteil auszuräumen, dass Wochenendhausnutzer zwangsläufig wohlhabend sind und daher einer Luxussteuer unterzogen werden können: Wenn man heute für’s Alter vorsorgt, legt man sein mühsam verdientes Geld zusammen, nimmt ein Darlehen auf, erwirbt eine Immobilie und zieht dort später ein. Hierauf wurden aber bereits Grunderwerbs- und Grundsteuer erhoben. Ist diese Form der (vererbbaren) Altersvorsorge etwa Luxus>

Es verhält sich doch faktisch so, dass der Staat, die Länder und die Kommunen nach zusätzlichen Einnahmequellen suchen und diese u.a. in der Zweitwohnsitzsteuer gefunden haben. Die Begründung, dass durch Zweitwohnsitze zusätzliche Belastungen für die Gemeinden entstehen, ist kaum nachvollziehbar, zumal meist schon durch andere Steuern gedeckelt. Tatsächlich aber entstehen durch die bloße Anwesenheit bereits Mehreinnahmen durch Konsum oder, wie in unserem Fall, Investition, da regionale Gewerbetreibende davon profitieren und ihrerseits dadurch höhere Abgaben entrichten.

Die Gemeinden sollten angesichts der demografischen Entwicklung für jeden Zuzügler dankbar sein. Alles andere ist Raubrittertum und gehört vor den Europäischen Gerichtshof. Nichts anderes. Eine Sammelklage wäre eine Idee...

Luxussteuer auf Zweitwohnung

Alfred @, Mittwoch, 16.12.2009 (vor 5654 Tagen) @ raubritter

Ich habe viele Vorurteile, die aufzuzählen diese Seite sprengen würde und im Übrigen niemanden was angehen. Aber die Vorstellung, dass Wochenendhausnutzer zwangsläufig wohlhabend sind, gehört nicht dazu.
Zum x-ten Mal, auch wenn das BVerwG etwas anderes zu behaupten scheint, es geht hier weder um eine Luxussteuer noch um einen zusätzlichen, besonderen Aufwand, noch um eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Es geht um die schlichte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Regel durch das Innehaben einer jeden Wohnung demonstriert wird. Da ist es fast noch human zu nennen, dass Kommunen nur das Innehaben von Zweitwohnungen besteuern.
Und was die Gegenleistungen angeht: Steuern werden anerkanntermaßen auch ohne konkrete Gegenleistung erhoben.
Der Europäische Gerichtshof wird sich übrigens an der Zweitwohnungsteuer nicht die Pfoten verbrennen. Dann könnten er z.B. die französische Einwohnersteuer gleich mit be-/verurteilen.
Eines allerdings ist richtig: Die Erhebung einer Steuer auf verfassungswidriger Grundlage machte das steuererhebende Gemeinwesen zur Räuberbande. Aber das würde nicht bestraft – wen wollte man da auch heranziehen -> folglich interessiert es niemanden.

Luxussteuer auf Zweitwohnung

raubritter @, Mittwoch, 16.12.2009 (vor 5654 Tagen) @ Alfred

Das ging ja fix.

Ich habe nicht von Deinen Vorurteilen gesprochen. Aber der Begriff "Luxussteuer" tauchte mehrfach auf. Und an mancher Stelle wurde er/sie als quasi-gerechtfertigt erwähnt. Das mit der "Leistungsfähigkeit" muss ich in dem Zusammenhang denn auch nicht verstehen. Sie dient als bloßes Alibi des Fiskus.

Ob sich der Europäische Gerichtshof jemals damit befassen würde> Wer weiß... Vor kurzem hätte doch auch niemand geglaubt, dass ein alleinerziehender Vater dort (Sorge-) Recht bekommt.

Andererseits mache ich mir in der Tat wenig Hoffnung. In Brüssel sitzen noch größere Bürokraten als in den Gemeinden. Und am Ende würde dann halt eine andere Abgabe eingeführt. Nur mit anderem Namen.

Schönen Abend

Luxussteuer auf Zweitwohnung

Alfred @, Mittwoch, 16.12.2009 (vor 5654 Tagen) @ raubritter

Weil gerade von Vorurteilen, Raubrittern und Räuberbanden die Rede war und weil bald Weihnachten ist:
Für alle Politiker, öffentlich Bedienstete der Verwaltungen und Richter aller Ebenen, die sich bei der Zweitwohnungsteuer an der deutschen Sprache, der Logik und dem Recht vergehen, schließe ich mich aufrichtig Lukas 23, 34 an.
Aber vielleicht gilt doch 2 Mose 20,5>