Luxussteuer auf Zweitwohnung

raubritter @, Mittwoch, 16.12.2009 (vor 5655 Tagen) @ Alfred

Das ging ja fix.

Ich habe nicht von Deinen Vorurteilen gesprochen. Aber der Begriff "Luxussteuer" tauchte mehrfach auf. Und an mancher Stelle wurde er/sie als quasi-gerechtfertigt erwähnt. Das mit der "Leistungsfähigkeit" muss ich in dem Zusammenhang denn auch nicht verstehen. Sie dient als bloßes Alibi des Fiskus.

Ob sich der Europäische Gerichtshof jemals damit befassen würde> Wer weiß... Vor kurzem hätte doch auch niemand geglaubt, dass ein alleinerziehender Vater dort (Sorge-) Recht bekommt.

Andererseits mache ich mir in der Tat wenig Hoffnung. In Brüssel sitzen noch größere Bürokraten als in den Gemeinden. Und am Ende würde dann halt eine andere Abgabe eingeführt. Nur mit anderem Namen.

Schönen Abend


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