Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

Yannick @, Freitag, 18.12.2009 (vor 5654 Tagen)

Hallo,

Ich bin seit 7 Monaten mit einem Freund auf Wohnungssuche. Jetzt haben wir endlich das passende Objekt gefunden. Wir waren gestern bereits bei der Hausverwaltung und haben unsere Unterlagen abgegeben.
Mein Vater hat mir eine Bürgschaft mitgegeben, da ich noch über kein ausreichend hohes Einkommen verfüge.
Die Hausverwaltung verlangt jetzt noch nach einem Gehaltsnachweis von meinem Vater, was kein Problem darstellen sollte sowie, dass sich dieser mit in den Mietvertrag schreiben lässt. Es handelt sich hierbei um die Stadt Berlin.

Meine Frage an euch: Wird, wenn sich mein Vater zusätzlich noch in den Mietvertrag schreiben lässt, eine Zweitwohnsteuer fällig> Mein Vater wohnt in der selben Stadt in einem Eigentumshaus.

Allgemein ist mein Vater von einem Miteinschreiben in den Mietvertrag sehr abgeneigt. Was haltet ihr davon>

Bürgschaft + Miteinschreiben in den Mietvertrag ist doch eher ungewöhnlich, oder> Eins sollte doch eigentlich reichen.

Bin über jede Antwort sehr dankbar,

Mit freundlichen Grüßen,

Yannick

Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

Alfred @, Freitag, 18.12.2009 (vor 5654 Tagen) @ Yannick

Also, über die Gebaren Berliner Hausverwaltung kann ich nichts sagen.
Aber was die Zweitwohnungsteuer angeht braucht Dein Vater keine Besorgnis zu haben. Berlin erhebt eine reinrassige Nebenwohnungsteuer. Folge: In Berlin kann man so viele Wohnungen (oder Paläste) „innehaben“ wie man will bzw. sich leisten kann, ohne deswegen ZWSt zahlen zu müssen. Man darf nur nicht mit Nebenwohnung erfasst sein - dann braucht man die Wohnung nicht mal innezuhaben.
Wirtschaftlich leistungsfähig ist, wer mit Nebenwohnung registriert ist.
Fällt unter die Rubrik „soziale Gerechtigkeit“ und ist gem. BFH verfassungsrechtlich unbedenklich. Das macht selbst das BVerwG nicht mit: Die Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht steht allerdings noch aus. Von einer Widersprüchlichkeit der Rechtsprechung kann daher nicht die Rede sein.

Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

Yannick @, Freitag, 18.12.2009 (vor 5654 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für deine Antwort.
"Man darf nur nicht mit Nebenwohnung erfasst sein - dann braucht man die Wohnung nicht mal innezuhaben."

Was heißt es genau, nicht mit Nebenwohnung erfasst zu sein> Heißt das, die Ämter dürfen davon nichts wissen> Sonst wird eine Zweitwohnsteuer fällig>
Das Ganze ist für mich noch alles Neuland :-|

Liebe Grüße,

Yannick

Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

Alfred @, Freitag, 18.12.2009 (vor 5654 Tagen) @ Yannick

» Was heißt es genau, nicht mit Nebenwohnung erfasst zu sein>
Das ist Melderecht.
Nutzt jemand im Inland mehrere „Wohnungen“ wird eine davon im Melderegister als Hauptwohnung (melderechtliche Hauptwohnung) erfasst. Alle anderen Wohnungen werden im Melderegister als Nebenwohnungen erfasst. Es besteht Meldepflicht.

Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

roxane @, Freitag, 15.01.2010 (vor 5626 Tagen) @ Alfred

@Fienchen: Hat sich dein Dad nun in den Mietvertrag mit einschreiben lassen> Hört sich für mich nämlich total unüblich an, auch wenn er der Bürge ist.

Freunde von mir haben eine Studenten-WG gegründet, wo der Mieter auch Bürgschaften wollte aber von mit einschreibgen in den Mietvertrag war nie eine Rede ... würde mich sehr interessieren wie das jetzt war bei dir.

Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

Baldan @, Mittwoch, 07.04.2010 (vor 5544 Tagen) @ roxane

Hallo,

ich hab einen ähnlichen Fall ich und meine Freundin ziehen zusammen in Berlin. Wir sind beide hier schon Hauptwohnsitzlich gemeldet.

Die Hausverwaltung will, das wie beim Threadstarter, ein Elternteil mit in den Vertrag aufgenommen wird. Obwohl wir eine Bürgschaft etc. angeboten hatten. Ist übrigens die GSW...wenn man das hier sagen darf;-).

Die Frage ist nun muss mein Schwiegervater (in Spee) nicht Wohnhaft in Berlin nun Zweitwohnsitzsteuer bezahlen >

Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

Baldan @, Mittwoch, 07.04.2010 (vor 5544 Tagen) @ roxane

Hallo,

ich hab einen ähnlichen Fall. Ich und meine Freundin ziehen zusammen. Wir sind beide schon Hauptwohnsitzlich in Berlin gemeldet.

So wie bei Fienchen wollen auch sie das ein Elternteil mit in den Mietvertrag kommt. (GSW...Wenn man das hier sagen darf ;-).

Mein Schwiegervater (in Spee) wohnt aber leider nicht in Berlin. Muss er jetzt Zweitwohnsitzsteuer bezahlen >> Oder kann man Glaubhaft nachweisen das die Wohnung nur von mir und meiner Freundin genutzt wird und er nur auf verlangen der HV im Mietvertrag steht >

Gruß Baldan
Und Danke!

Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

Alfred @, Donnerstag, 08.04.2010 (vor 5543 Tagen) @ Baldan

Wohnungen darf man in Berlin besitzen, so viel man will. Man darf sie nur nicht melderechtliche relevant als Nebenwohnung nutzen.
Wenn es sich so verhält, wie Du schilderst, dürfte es keine Probleme geben. Der zukünftige Schwiegervater darf sich nur nicht mit Nebenwohnung registrieren lassen - dazu ist er gesetzlich auch nicht verpflichtet, wenn er die Wohnung nicht bezieht.

Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

Baldan @, Samstag, 10.04.2010 (vor 5541 Tagen) @ Alfred

OK Dann kann ja der Umzug losgehen DANKE:-) :-) :-)