Kölner Zweitwohnungssteuerbescheide werden normalerweise nicht vom klassischen Finanzamt, sondern vom Oberbürgermeister der Stadt Köln erlassen. Dieser ist die gegnerische Partei, wenn man gegen einen solchen Bescheid
vorgehen möchte. Ein Widerspruchsverfahren ist hier nicht vorgesehen. Gegen den Bescheid kann als einziger Rechtsbehelf Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden. Diese ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zu erheben.
Das alles sollte sich bereits aus Deinem Steuerbescheid ergeben. Für den Fall, dass Du keine Lust hast, Dich damit
in der leider notwendigen Tiefe auseinanderzusetzen, empfehle ich Dir dringend, die Sache dem Rechtsanwalt Deines Vertrauens zu übertragen. Dies solltest Du am besten ein paar Tage vor Ablauf der Frist erledigen.
Wenn Du die Frist verstreichen lässt, wird der Bescheid rechtskräftig und der Oberbürgermeister wird keinen Grund sehen, die Vollziehung eines rechtskräftigen Bescheides auszusetzen.