ZWS Köln

koelnerfisch @, Montag, 21.12.2009 (vor 5650 Tagen)

Hallo Lieber Leute,

das FA hat meine fristgerecht Antwort/Widerspruch (per normalle Post und per Fax gleichzeitig) einfach ignoriert und den Steuerbescheid erlassen.

Gemäß der Kölner-Satzung kann ich als verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler von den Zweitwohnungssteuer befreit.

Ich habe jetzt die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Wie sieht die erfolgsaussicht aus>

Gruß
koelnerfisch

ZWS Köln

Alfred @, Montag, 21.12.2009 (vor 5650 Tagen) @ koelnerfisch

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bedeutungslos, wenn Du nicht fristgerecht Klage beim VG Köln einreichst.

ZWS Köln

koelnerfisch @, Dienstag, 22.12.2009 (vor 5649 Tagen) @ Alfred

» Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bedeutungslos, wenn Du nicht
» fristgerecht Klage beim VG Köln einreichst.

Danke für die Warnung, habe mit meiner Versicherung in Verbindung gesetzt.

ZWS Köln

LionelHutz @, Dienstag, 22.12.2009 (vor 5649 Tagen) @ koelnerfisch

Kölner Zweitwohnungssteuerbescheide werden normalerweise nicht vom klassischen Finanzamt, sondern vom Oberbürgermeister der Stadt Köln erlassen. Dieser ist die gegnerische Partei, wenn man gegen einen solchen Bescheid
vorgehen möchte. Ein Widerspruchsverfahren ist hier nicht vorgesehen. Gegen den Bescheid kann als einziger Rechtsbehelf Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden. Diese ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zu erheben.

Das alles sollte sich bereits aus Deinem Steuerbescheid ergeben. Für den Fall, dass Du keine Lust hast, Dich damit
in der leider notwendigen Tiefe auseinanderzusetzen, empfehle ich Dir dringend, die Sache dem Rechtsanwalt Deines Vertrauens zu übertragen. Dies solltest Du am besten ein paar Tage vor Ablauf der Frist erledigen.

Wenn Du die Frist verstreichen lässt, wird der Bescheid rechtskräftig und der Oberbürgermeister wird keinen Grund sehen, die Vollziehung eines rechtskräftigen Bescheides auszusetzen.