Zweitwohnsteuer für HH

GabiGriebsch @, Dienstag, 29.12.2009 (vor 5667 Tagen)

Hallo! Mein Problem ist nicht in einem Satz zu sagen, erbitte Nachsicht, für die lange Frage! Habe zusammen mit meinem Ex-Mann seit 1986 bis 2004 in Hamburg in einer Mitewohnung gewohnt. Er hat (schon vor der Scheidung in 2007)nämlich von 2004 bis Ende 2009 in einer anderen Wohnung gewohnt ( war auch für die andere Wohnung gemeldet) und ich bin Ende 2006 aus Hamburg gezogen, habe meinen Hauptwohnsitz umgemeldet. Wegen unserer in Hamburg seit 2006 studierenden Tochter habe ich die Wohnungsmiete für die Hamburg-Wohnung allein weiter bezahlt ( Der Ex hatte kein Geld), ich habe aber seit der Ummeldung keinen Tag mehr dort gewohnt. Habe meiner Tochter sozusagen nur Unterhalt in Naturalien gewährt.Im November 2009 ist mein Ex-Mann wieder in die Wohnung zurückgezogen und zahlt seitdem auch die halbe Miete. Jetzt kommt das Finanzamt Hamburg und will von mir Zweitwohnsteuer für die letzten 3 Jahre. Ich finde das unfair. Aber muss ich wirklich zahlen> In der großen Hoffnung auf wissende Leser grüßt
Gabi

Zweitwohnsteuer für HH

Alfred @, Dienstag, 29.12.2009 (vor 5667 Tagen) @ GabiGriebsch

Unfair ist was anderes.
Wer welche Wohnung gemietet hat oder Miete zahlt oder besitzt, ist in Hamburg für die Zweitwohnungsteuer völlig unerheblich. Entscheidend ist einzig und allein, ob jemand für die Wohnung mit Nebenwohnung registriert war. Das ist eine Frage des Melderechts, nicht der Besitzverhältnisse. Diese Angabe finde ich leider nirgends.
Wer war/ist also für diese Wohnung mit Nebenwohnung registriert>
Ist das nicht der Fall, gibt es auch keine Steuerpflicht.
Von Bedeutung kann auch noch sein, ob die Tochter die Verfügungsgewalt über die Wohnung hat/hatte.
Dürfte allerdings ein Fall für die Gerichte werden.

Zweitwohnsteuer für HH

bernd123 @, Dienstag, 29.12.2009 (vor 5667 Tagen) @ GabiGriebsch

Tipp:
Zur Meldestelle gehen (Rathaus, Bezirksamt) und denen sagen, dass die Nebenwohnung in HH bereits vor 3 Jahren aufgegeben wurde, und dass die Haupwohnung seit 3 Jahren der alleinige Wohnsitz ist. Wenn die das in der Meldbestätigung so eintragen bzw. das so ändern, ist man raus aus der Sache.

Ich habe so zumindest meine Haupt- mit der Nebenwohnung ex post vertauschen können und bin jetzt ZWS-steuerfrei. Nach Belegen (Mietverträge, Kündigungsbestätigung o.ä.) bin ich dort nicht gefragt worden.

Manchnmal macht die liebe Meldestelle das (bzw. das Einwohnermeldeamt, Fachamt Einwohnerwesen, oder wie auch immer die sich regional unterschiedlich nennen ;-) )

Viel Glück!

Bernd aus HH

Zweitwohnsteuer für HH

GabiGriebsch @, Mittwoch, 30.12.2009 (vor 5667 Tagen) @ bernd123

Vielen Dank, Bernd!

Habe nun erfahren, dass ich von der Zweitwohnsteuer befreit werde, wenn ich nachweisen kann, dass meine Tochter allein in der Wohnung gewohnt hat. Wenn ich die Rückmeldung vom Finanzamt HH habe, kann ich ja nochmal mitteilen, wie es tatsächlich ausgegangen ist, falls sich jemand dafür interessiert.

Bis dahin

Gabi

Zweitwohnsteuer für HH

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 30.12.2009 (vor 5667 Tagen) @ GabiGriebsch

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