Verwirrung bei Fälligkeit der ZWS

Ellifant @, Freitag, 01.01.2010 (vor 5592 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

ich bin etwas vewirrt... also kurz etwas zu meiner Vorgeschichte:

Ich bin 24 Jahre alt und ab dem 1.1.10 wieder bei meinen Eltern gemeldet, da ich aus berufsbedingten Gründen wieder in meine Heimatstadt zurückziehen muss.

Die alte Wohnung ist gekündigt zum 31.03.10. Geplant ist ein Umzug in die neue Wohnung Mitte März und ab diesem Zeitpunkt auch als Hauptwohnsitz.

3 Monate Doppel-Miete kann ich mir finanziell nicht leisten, deswegen die kurzzeitige Unterkunft bei meinen Eltern.

Wie verhält sich das nun mit der ZWS> Ich bezahle ja jetzt keine Miete (nur für die alte Wohnung), noch bin ich im Mietvertrag meiner Eltern mitaufgenommen> Welche Berechnungsgrundlage wird da genommen>>

Bzw. liegt hier überhaupt eine Grundlage zur Fälligkeit vor>

Ich musste hier den Nebenwohnsitz melden, da ich sonst keine Kostenübernahme von der Agentur für Arbeit erhalte. Der ganze Bürokratiekram lässt mir kaum Spielraum.

Ich hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen. Ich bin über jeden Rat dankbar.

Liebe Grüße und ein schönes neues Jahr
Ellifant.

Verwirrung bei Fälligkeit der ZWS

Alfred @, Freitag, 01.01.2010 (vor 5592 Tagen) @ Ellifant

Ohne zu wissen, in welche Stadt die Nebenwohnung liegt, lässt sich nicht viel sagen.

Verwirrung bei Fälligkeit der ZWS

Ellifant @, Freitag, 01.01.2010 (vor 5591 Tagen) @ Alfred

Oh, sorry.

Nebenwohnsitz und späterer Hauptwohnsitz ist Erfurt.

Verwirrung bei Fälligkeit der ZWS

Alfred @, Freitag, 01.01.2010 (vor 5591 Tagen) @ Ellifant

Die Erfurter Satzung kann man in der Pfeife rauchen.
So wie ich die Verwaltung dort einschätze, wird man behaupten, dass Du eine Zweitwohnung innehast, wenn Du mit Nebenwohnung gemeldet bist. Dagegen wirst Du Dich wehren müssen und können. Denn wenn Du bei Deinen Eltern Wohnraum nutzt, hast Du diesen nicht inne. Das kann ggf. zu einem Rechtstreit führen, bei dem Du allerdings gute Karten hast. Aber es nervt natürlich.
Eine andere Variante wäre melderechtlicher Art:
- Ausziehen aus der bisherigen Wohnung (wo immer die sein mag), weil Du diese nicht mehr zum Wohnen oder schlafen nutzt,
- In Erfurt bei den Eltern mit alleiniger Wohnung melden und nach endgültigem Umzug in die neue Wohnung ummelden.
Dadurch gibt es keine Nebenwohnung und keinen Ärger mit unersättlichen Kommunen.

Am Rande bemerkt: In diesem Zusammenhang ist Erfurt weder Neben- noch Hauptwohnsitz.