Verwirrung bei Fälligkeit der ZWS
Die Erfurter Satzung kann man in der Pfeife rauchen.
So wie ich die Verwaltung dort einschätze, wird man behaupten, dass Du eine Zweitwohnung innehast, wenn Du mit Nebenwohnung gemeldet bist. Dagegen wirst Du Dich wehren müssen und können. Denn wenn Du bei Deinen Eltern Wohnraum nutzt, hast Du diesen nicht inne. Das kann ggf. zu einem Rechtstreit führen, bei dem Du allerdings gute Karten hast. Aber es nervt natürlich.
Eine andere Variante wäre melderechtlicher Art:
- Ausziehen aus der bisherigen Wohnung (wo immer die sein mag), weil Du diese nicht mehr zum Wohnen oder schlafen nutzt,
- In Erfurt bei den Eltern mit alleiniger Wohnung melden und nach endgültigem Umzug in die neue Wohnung ummelden.
Dadurch gibt es keine Nebenwohnung und keinen Ärger mit unersättlichen Kommunen.
Am Rande bemerkt: In diesem Zusammenhang ist Erfurt weder Neben- noch Hauptwohnsitz.
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Ellifant,
01.01.2010
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Alfred,
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