hallo, ich werd nach jena umziehen und muss dort auch (wg. der Genossenschaft) meinen Hauptwohnsitz anmelden. Mein Zweitwohnsitz wäre dann sozusagen bei meinen Eltern in Dresden zu Hause, aber muss ich denn dort angemeldet bleiben bzw. welche Vorteile hat man denn davon>
Danke schonmal, margret
Noch Zweitwohnsitz oder ganz abmelden?
Christian , Samstag, 02.09.2006 (vor 6691 Tagen) @ Margret
Hallo Margret,
ob Du in Dresden mit Nebenwohnung gemeldet bleibst oder nicht, ist relativ gleichgültig, wenn diese Nebenwohnung ein Zimmer bei Deinen Eltern ist. Da ist eigentlich schon gerichtlich entschieden, dass ein derartiges Zimmer nicht „innegehabt“ wird und damit nicht zweitwohnungsteuerpflichtig ist.
Das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 05.12.2002, Az 16 K 3699/01 entschieden:
„Solange die auch erwachsenen Kinder sich noch in der Berufsausbildung befinden, haben sie in der elterlichen Wohnung typischerweise und damit im Regelfall keinen Wohnraum im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts inne.“
Die Städte zicken da zwar gerne rum, und möchten das auf Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden bzw. bis zu einem bestimmten Alter (Unterhaltsberechtigung) begrenzen, aber um das „Innehaben“ kommen sie nicht herum Und dazu steht im gleichen Urteil:
„Grundlegend ist hierfür in erster Linie die Beurteilung der Besitzverhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung des § 855 BGB. Übt danach jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen andere in dessen Haus aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer.“
Das dürfte auf das Wohnen bei den Eltern eigentlich immer zutreffen - es sei denn, du hättest auch da einen Mietvertrag.
Weiter sagt das genannte Urteil:
„In den Fällen, in denen die erwachsenen Kinder auch nach abgeschlossener Berufsausbildung weiter im elterlichen Haushalt z.B. bis zur endgültigen Arbeitsaufnahme mit Nebenwohnsitz wohnen, mag die … beschriebene Situation gegebenenfalls nach wie vor zutreffen. Dies dürfte aber nicht mehr den typischen Fall darstellen und bedarf daher der Feststellung in jedem gesonderten Einzelfall.“
Das kann allerdings bedeuten, dass Du - allerdings mit guten Erfolgsaussichten - gegen einen Steuerbescheid klagen musst.
Zur Meldung mit Nebenwohnung:
Wenn Du dich, wie das Melderecht (übrigens der einzige Grund) es für die Anmeldung mit Hauptwohnung vorgibt, vorwiegend in Jena aufhältst, bei Deinen Eltern mir „Sack und Pack“ ausgezogen bist nur noch „besuchsweise“ zu Deinen Eltern nach Dresden fährst, ist nach dem Meldegesetz eine Anmeldung mit Nebenwohnung nicht erforderlich. Ob es vorteilhaft ist, dort mit Nebenwohnung gemeldet zu bleiben, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Dazu fehlen mir die persönlichen Angaben. Im Allgemeinen bringt eine Anmeldung mit Nebenwohnung keine besonderen Vorteile.
Wenn es also irgendwie vertretbar ist, melde keine Nebenwohnung in Dresden, damit gehst Du mit Sicherheit jedem Ärger aus dem Weg. Musst/willst Du aus irgendwelchen Gründen in Dresen gemeldet bleiben: siehe oben.
Noch Fragen>
Gruß
Noch Zweitwohnsitz oder ganz abmelden?
Margret , Dresden, Samstag, 02.09.2006 (vor 6691 Tagen) @ Christian
Vielen Dank für die ausführliche und schnelle Antwort! Da werde ich mich wohl in Jena melden gehen, da kriegt man nämlich geld für Nochmal vielen lieben dank, margret
Noch Zweitwohnsitz oder ganz abmelden?
Gast, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6679 Tagen) @ Margret
Hallo,
ich möchte gerne mal wissen, was es denn allgemein für Vorteile haben könnte, wenn man den Elternwohnsitz als Nebenwohnung anmeldet> Also wenn man selbst studiert und seinen Studienort auch als Erstwohnsitz angemeldet hat.
Danke!
Noch Zweitwohnsitz oder ganz abmelden?
Yvonne Winkler , Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6679 Tagen) @ Gast
» ich möchte gerne mal wissen, was es denn allgemein für Vorteile haben
» könnte, wenn man den Elternwohnsitz als Nebenwohnung anmeldet>
Es gibt keinen Vorteil. Einzig die Kinderzulage (bei der Eigenheimzulage) könnte einen Anreiz bieten, aber das wächst sich auch aus, da es seit diesem Jahr keine Eigenheimzulage mehr gibt.
Frage ist aber doch bei den Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen, ob man sich bei den Eltern solange aufhält, dass es mehr als ein Besuch ist und dann müsste man es aus melderechtlicher Sicht theoretisch tun.
Gruß
Yvonne Winkler
Noch Zweitwohnsitz oder ganz abmelden?
Gast, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6679 Tagen) @ Yvonne Winkler
» Frage ist aber doch bei den Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen, ob
» man sich bei den Eltern solange aufhält, dass es mehr als ein Besuch ist
» und dann müsste man es aus melderechtlicher Sicht theoretisch tun.
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort...
Was zählt denn nach den Satzungen als Besuch und welche Dauer des Aufenthals geht darüber hinaus> Wenn man sich also als Student an den Wochenenden und in den Semesterferien bei seinen Eltern aufhält, fällt das noch unter Besuch oder muss man dann seinen Zweitwohnsitz dort anmelden>
Noch Zweitwohnsitz oder ganz abmelden?
Yvonne Winkler , Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6678 Tagen) @ Gast
» Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort...
»
» Was zählt denn nach den Satzungen als Besuch und welche Dauer des
» Aufenthals geht darüber hinaus> Wenn man sich also als Student an den
» Wochenenden und in den Semesterferien bei seinen Eltern aufhält, fällt das
» noch unter Besuch oder muss man dann seinen Zweitwohnsitz dort anmelden>
Das hängt vom Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes ab. Für Sachsen-Anhalt ist im § 17 MG LSA z.B. folgendes geregelt:
(1) Wer im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht,unterliegt wegen dieser Wohnung nicht der allgemeinen Meldepflicht nach § 9 Abs. 1.
Ergo ist keines meiner Kinder z.B. bei mir wohnhaft, denn sie sind mit Erstwohnsitz an ihrem Studienort gemeldet und kommen zu mir nur zu Besuch. Wer hat schon 6 Monate durchgängig frei während eines Studiums>
Wenn es um ein anderes Bundesland geht, einfach mal das Meldegesetz dieses Bundeslandes ergoogeln und nachschauen.
Gruß
Yvonne Winkler