ZWSt rückwirkend und anteilig

gregB @, Donnerstag, 07.01.2010 (vor 5826 Tagen)

Hi,

habe zwei Fragen zur Zweitwohnungssteuer. Erstmal zur Ausgangslage: bin in Frankfurt gemeldet mit Hauptwohnsitz und hatte in 2008, vom 01.04. bis 30.09, einen Nebenwohnsitz in Kiel. Jetzt habe ich dieser Tage den ZWSt-Bescheid bekommen. Meine Fragen sind:

1) Ist es rechtmäßig, die gesamte Jahresrohmiete als Mietwert anzusetzen, obwohl ich die Wohnung doch nur 2 Quartale hatte> Muss hier nicht anteilig gewichtet werden>

2)Habe inzwischen natürlich längst meinen rechtskräftigen Steuerbescheid für 2008 bekommen (und hier die Kosten für doppelte Haushaltsführung abgesetzt). Kann ich die Kosten rückwirkend nachfordern bzw. für die Steuerklärung 2009 ansetzen (weiß es ist nicht das Fachgebiet hier, aber vielleicht hat ja jemand mal etwas gehört)oder überhaupt absetzen>

Wäre klasse wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Vielen Dank schon mal und vG, gregB

ZWSt rückwirkend und anteilig

Yvonne Winkler @, Freitag, 08.01.2010 (vor 5826 Tagen) @ gregB

Grundlage ist die Kieler ZWS-Satzung.

http://www.kiel.de/Funktionen/ortsrecht/files/lesefassungen/zweitwohnungssteuersatzung_...

Danach wird die Steuer in vierteljährlichen Sequenzen eingezogen.

§ 6
Entstehung der Steuerpflicht und Fälligkeit der Steuerschuld

(1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendervierteljahres, in das der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt, für die folgenden Jahre jeweils am 1. Januar des Steuerjahres. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem der Steuerpflichtige die Wohnung aufgibt. Bei Übernahme einer Zweitwohnung von einem bisher Steuerpflichtigen beginnt die Steuerpflicht mit dem Beginn des auf die Übernahme folgenden Kalendervierteljahres
.


würde bedeuten, Quartal 2 und 3.

§ 4
Steuermaßstab

(1) Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Wohnung.

(2) Der Mietwert errechnet sich aus der vom Finanzamt gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13.08.1965 (BGBl. I S. 851) auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 festgestellten Jahresrohmiete, die mit dem (Hochrechnungs-)Faktor 4,794 multipliziert wird.


Steuersatz beträgt 12 v. 100 des Mietwertes, anteilig für die zwei Quartale.
Also zeitanteilige Gewichtung aus meiner Sicht.

zu 2. bitte Steuerberater fragen.

ZWSt rückwirkend und anteilig

gregB @, Freitag, 08.01.2010 (vor 5826 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hi,

vielen Dank für die Antwort. Werde es damit mal im Rückschreiben an die Stadtverwaltung probieren.

VG