Nachweispflicht???

Jens_LK UE @, Donnerstag, 07.01.2010 (vor 5633 Tagen)

Hallo!

Meine Frage bezieht sich auf den Bereich der Vermieter.

Folgender Sachverhalt:

Ein Ehepaar ist Eigentümer eines MFH mit 12 Einheiten. Alle Wohnungen sind vermietet, die Eigentümer selber wohnen nicht in dem Ort. Nun verlangt die Verwaltung pauschal für alle Wohnungen den Mietvertrag als Nachweis der Kapitalanlage, obwohl der Verwaltung die Namen der Mieter und somit eine Überprüfbarkeit einer Zweitwohnung erhalten hat.

Die Verwaltung geht nun davon aus, dass die Eigentümer hier nun !!! 12 Zweitwohnungen !!! innehat.

Wie seht ihr diesen Sachverhalt>

Nachweispflicht???

Yvonne Winkler @, Freitag, 08.01.2010 (vor 5633 Tagen) @ Jens_LK UE

Namen zu haben ist etwas anderes, wie einen Mietvertrag vorzulegen.
Warum legen die Vermieter nicht vor> Dann ist der Nachweis erbracht und die Sache vom Tisch oder gibt es keine schriftlichen Mietverträge>

Nachweispflicht???

Alfred @, Freitag, 08.01.2010 (vor 5632 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Warum legen die Vermieter nicht vor> Dann ist der Nachweis erbracht und die Sache vom Tisch ...

Ist ja richtig, um seine Ruhe zu haben. Aber bei den meisten Satzungen ist Steuergegenstand die Nebenwohnung. Da wäre die Frage nach den Mietverträgen in diesem Fall reine Verwaltungsselbstbefriedigung, denn alle erforderlichen Informationen lägen bereits vor.
Und: Mit den Mietverträgen wird eine Fülle persönlicher Daten preisgegeben, die in diesem Zusammenhang die Stadt nichts angehen.

Da würde mich ja mal interessieren, welche Stadt hier auf dem Gebiet der informationelle Selbstbestimmung so munter vorturnt. Kann ja fast nur Köln sein. Aber die sind eigentlich mit dem "Normalbetrieb" schon überlastet. Und einen Kämmerer suchen sie auch noch händeringend.

Nachweispflicht???

roxane @, Freitag, 15.01.2010 (vor 5625 Tagen) @ Alfred

Bin zwar in dem Bereich nicht so fit aber ich würde solche Dokumente auch nicht bei jedem Verlangen überall hergeben.

Dort sind immerhin, wie schon angemerkt, sicher vertrauliche Daten in Hülle und Fülle vorhanden, die für KeineAhnungWas genutzt werden.

Vorher informieren finde ich immer besser.

Nachweispflicht???

Alfred @, Freitag, 15.01.2010 (vor 5625 Tagen) @ Jens_LK UE

» Die Verwaltung geht nun davon aus, dass die Eigentümer hier nun !!! 12
» Zweitwohnungen !!! innehat.

Dass das Kassen- und Steueramt von der Annahme ausgeht, alle 12 Wohnungen seien Wohnungen, die von den Eigentümern als Zweitwohnungen innegehabt werden, dürfte (hoffentlich) nicht stimmen, lässt sich aber auch nicht ausschließen.
Wären die Eigentümer Bürger Kölns, könnte das manches - vielleicht - erklären.