ZWSt rückwirkend und anteilig

Yvonne Winkler @, Freitag, 08.01.2010 (vor 5915 Tagen) @ gregB

Grundlage ist die Kieler ZWS-Satzung.

http://www.kiel.de/Funktionen/ortsrecht/files/lesefassungen/zweitwohnungssteuersatzung_...

Danach wird die Steuer in vierteljährlichen Sequenzen eingezogen.

§ 6
Entstehung der Steuerpflicht und Fälligkeit der Steuerschuld

(1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendervierteljahres, in das der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt, für die folgenden Jahre jeweils am 1. Januar des Steuerjahres. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem der Steuerpflichtige die Wohnung aufgibt. Bei Übernahme einer Zweitwohnung von einem bisher Steuerpflichtigen beginnt die Steuerpflicht mit dem Beginn des auf die Übernahme folgenden Kalendervierteljahres
.


würde bedeuten, Quartal 2 und 3.

§ 4
Steuermaßstab

(1) Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Wohnung.

(2) Der Mietwert errechnet sich aus der vom Finanzamt gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13.08.1965 (BGBl. I S. 851) auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 festgestellten Jahresrohmiete, die mit dem (Hochrechnungs-)Faktor 4,794 multipliziert wird.


Steuersatz beträgt 12 v. 100 des Mietwertes, anteilig für die zwei Quartale.
Also zeitanteilige Gewichtung aus meiner Sicht.

zu 2. bitte Steuerberater fragen.


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