ZWS Köln

Käthe8 @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 6144 Tagen)

Hallöchen!

Mich plagt wie viele in diesem (tollen!!) Forum das lästige Thema "Zweitwohnsitzsteuer".
Vor ein paar Monaten habe ich von der Stadt Köln einen formellen Brief bekommen, in dem Sie sich auf einen Brief aus dem Jahr 2005 bezogen haben, und nun von mir Angaben zu meinen Mietausgaben der Jahre 2005-2009 haben wollten.
Ich bin erstmal aus den Latschen gekippt, da mich der erste Brief nie erreicht hat. (Was das Kassen- und Steueramt allerdings herzlich wenig interessiert..."Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...). Jeder andere, der Geld von mir haben möchte, schickt nach 4 Wochen eine "Zahlungserinnerung"...Naja...

Ich habe das Ganze dann relativ schnell einem Anwalt übergeben, der daraufhin so einige Briefe an besagte Stelle geschrieben hat, allerdings nie Antwort darauf bekommen hat.
Kurz vor Weihnachten bin ich dann selbst aktiv geworden und habe um rückwirkende Statusänderung gebeten. Die nette Dame vom Meldeamt hat mir dann mitgeteilt, dass Sie mich frühestens zum Feb. 08 mit erstem Wohnsitz in Köln melden könne, da ich damals einen neuen Pass bei meiner Hauptwohnsitzstelle beantragt hätte. (wären ja aber schonmal fast 2 Jahre weniger).
Jetzt stellen sich mir mehrere Fragen.
1. Hat es irgendeine Bedeutung, dass ich bis Mitte 2006 noch in der Ausbilung war>
2. Da mir kein Betrag mitgeteilt wurde, sondern ich nur aufgefordert wurde, die Angaben zu meiner Miete zu machen, ist das Jahr 2005 dadurch evtl verjährt>
3. Ich wohne in einer WG, bin aber als Hauptmieter eingetragen, weil mein Vermieter einen Ansprechpartner haben wollte, die Miete von einem Konto etc. Daher habe ich mit meinen Mitbewohnern Untermietverträge bzw. kann mit Hilfe der Kontoauszüge nachweisen, wie groß mein Mietanteil war. Was wird als Bemessungsgrundlage genommen>>

Da ich noch studieren und nicht wirklich Geld habe, wohl aber einen mehr oder weniger großen Betrag zahlen darf....wie sieht es mit einer Stundung der Steuerschuld aus>

Vielen Dank!!

ZWS Köln

Yvonne Winkler @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 6144 Tagen) @ Käthe8

Mal ehrlich, wenn da schon ein Kollege aktiv ist, warum sind dann noch Fragen offen> Will sagen, dass es nicht besonders erquicklich ist, wenn dann andere, die keinen Einblick in die Unterlagen haben, mit drin herumpfuschen, aus meiner Sicht.

ZWS Köln

Käthe8 @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 6144 Tagen) @ Yvonne Winkler

Aus dem einfachen Grund, dass mein Anwalt bisher noch nie so einen Fall hatte, und ich aufgrund einer fehlenden Rechtschutzversicherung und auch dem nötigen fehlenden Kleingeld nicht sehr wählerisch sein kann (es handelt sich um einen Freundschaftspreis, da ich Ihn aus alten Tagen in meiner Heimat kenne, wo es allerdings so eine Steuer nicht gibt) und das Verhalten der Stadt Köln in gewissen Dingen auch etwas naja, sagen wir "merkwürdig" ist.
Und mal ganz ehrlich. Ich weiß ja nicht, wie Du es auf Dich bezogen handhaben würdest, wenn es "mal eben" um ca. 1.800 € geht, die Du nicht hast.
Aber wenn der, den ich um Hilfe gebeten habe nicht weiter kommt und leider (was ich vorher nicht wußte) auch keinerlei Erfahrungen in einem Thema hat, und man dann eine Anlaufstelle findet, bei der es sich nur um das Thema dreht und die Leute durch mehr als einen Fall vielleicht auf gewisse "Erfahrungswerte" zurückgreifen können etc... ist es da nicht normal und menschlich, dass man alles versucht, um (richtige) Informationen zu bekommen und auch mal zu erfahren, wie andere Leute mit dem gleichen Problem an die Sache heran gegangen sind, und vor allem, was das Ergebnis war>
Vielen Dank für Deine Antwort. Auch, wenn Sie mir ehrlich gesagt nichts gebracht hat.

ZWS Köln

Alfred @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 6144 Tagen) @ Käthe8

Der ehemalige Präsident des deutschen AnwaltVereins (DAV) hat mal verlauten lassen, „…:dass qualifizierter, unabhängiger Rechtsrat nur von Rechtsanwälten garantiert werden kann.“ Insofern kannst Du Rechtsrat hier nicht erwarten. Dein Bekannter hingegen ist Anwalt, also muss er das können. Es geht ja auch nur am Rande um die Zweitwohnungstuer, die meisten Deiner Probleme sind "einfaches" Verwaltungsrecht.

Da mich das Ganze mehr aus Sicht der Verhaltensforschung unter dem Gesichtspunkt „kommunales Gebaren der deutschen Volksstämme bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer“ interessiert, erlaube ich mich ein paar Randbemerkungen.
Wie zu verfahren ist, wenn eine Verwaltung sich im Jahre 2009 auf ein Schreiben aus dem Jahr 2005 bezieht und Forderungen rückwirkend geltend macht, wahrscheinlich ist mehr als übliche linksrheinische Schlamperei denn als Straftat pder Ordnungswidrigkeit einzustufen.

Von der Idee mit der rückwirkenden Statusänderung der Hauptwohnung halte ich von Haus aus nicht viel, genau genommen gar nichts. Allerdings ist die Antwort mit dem Reisepass von Februar 2008 ungenau bzw. unbedacht. Ich nehme z.B. mal an, dass Du, volljährig und ledig, im Jahre 2009 im Wählerverzeichnis Deiner Heimatgemeinde für die Bundestagswahl eingetragen warst. Soll das dann auch rückwirkend geändert werden> Aber auch das hat mit der ZWSt nichts zu tun.

Ich gehe allerdings davon aus, dass Du
- melderechtlich mit Nebenwohnung in Köln falsch registriert bist,
- noch keinen Bescheid sondern erst die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gekommen hast.

Zu Deinen Fragen:
1. Für eine ZWSt, die praktisch nur von Alleinstehenden erhoben wird, ist es ohne Bedeutung, dass Du bis Mitte 2006 noch in der Ausbildung warst.
2. Die Verjährungsfrage „2005“ sollte Dir Dein Anwalt beantworten.
3. Da Dein Anwalt nach Deinen Angaben bereits regen Schriftverkehr mit der Stadt Köln geführt hat (wie eigentlich, wenn er anscheinend nicht weiß, um was es geht), dessen Inhalt ich nicht kenne, lässt sich natürlich nichts zu dem sagen, wie Du weiter vorgehen könntest.
Auch Informationen zur melderechtlichen Hauptwohnung fehlen mir – hast Du die gemietet, ist sie Dein Eigentum> Davon hängt es aber wesentlich ab, wie man der Stadt gegenüber argumentiert.
4. Warum Du eine u.U. völlig unberechtigte Steuer auf der Grundlage einer verfassungswidrigen Satzung überhaupt bezahlen willst, erschließt sich mir nicht. Die einzige Erklärung wäre, dass Du, aus welchen Gründen auch immer, den Rechtsweg scheust.

War vielleicht auch nicht besonders hilfreich, aber „auf dem Forum“ sollte man auch nicht alles ausbreiten. Das müsste bilateral laufen.

ZWS Köln

LionelHutz @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 6144 Tagen) @ Käthe8

Verstehe Dein Problem.

Die Kölner Satzung ist unverständlich. Da kann man auch nur ganz schlecht juristisch mit umgehen. Das ist jedenfalls meine Meinung.

Ich weiss nicht, wie die Stadt Köln in Deinem Fall verfahren wird. Vermutlich wirst Du mit Deinem Kopfanteil veranlagt. Bei drei Bewohnern wird Dir dann ein Drittel der Wohnung zugerechnet.

Man sollte da in der Veranlagung wohl überlegte Angaben machen und damit rechnen, dass die Sache einen juristischen Verlauf nimmt.

Es ist nach Deiner Schilderung, aber nicht mal klar, ob bei Dir noch die Steuerveranlagung läuft oder bereits ein Bescheid erlassen wurde.

Welche Angaben gegenüber der Stadt zu machen sind kann man nur im Einzelfall entscheiden. Vermutlich geht die Stadt davon aus, dass Du zu allen von ihr geforderten Angaben verpflichtet bist. Insofern ist Ärger vorprogrammiert, wenn Du falsche Angaben machst oder Anhaben unterlässt.

Wenn Du einen Steuerbescheid erhältst und dagegen vorgehen willst, solltest Du Dich an die Rechtsbehelfsbelehrung halten. Vermutlich Klage innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung beim VG Köln.

ZWS Köln

Yvonne Winkler @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 6144 Tagen) @ Käthe8

Das erklärt natürlich einiges. Mir ist klar, dass meine Antwort Dir nichts gebracht hat, aber wenn da ein RA dran arbeitet, halte ich mich für gewöhnlich zurück.
1.800 Euro ist ein ordentlicher Batzen, da lohnt es sich, sich zu wehren.
Dann werde ich mal versuchen, etwas konstruktiver zu werden.

» Jetzt stellen sich mir mehrere Fragen.
» 1. Hat es irgendeine Bedeutung, dass ich bis Mitte 2006 noch in der
» Ausbilung war>

Nein, das interessiert grundsätzlich mal niemanden.

» 2. Da mir kein Betrag mitgeteilt wurde, sondern ich nur aufgefordert wurde,
» die Angaben zu meiner Miete zu machen, ist das Jahr 2005 dadurch evtl
» verjährt>

Wenn 2009 ermittelt wurde, kann vier Jahre rückwirkend erhoben werden.
e

» 3. Ich wohne in einer WG, bin aber als Hauptmieter eingetragen, weil mein
» Vermieter einen Ansprechpartner haben wollte, die Miete von einem Konto
» etc. Daher habe ich mit meinen Mitbewohnern Untermietverträge bzw. kann mit
» Hilfe der Kontoauszüge nachweisen, wie groß mein Mietanteil war. Was wird
» als Bemessungsgrundlage genommen>>

Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete.
Ein Blick in die Satzung legt die Eckdaten frei.

http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/zweitwohnungssteuersatzung-2009-...

» Da ich noch studieren und nicht wirklich Geld habe, wohl aber einen mehr
» oder weniger großen Betrag zahlen darf....wie sieht es mit einer Stundung
» der Steuerschuld aus>

Wenn man eine Stundung beantragt, geht man grundsätzlich davon aus, dass die Forderung der Stadt berechtigt ist und man bereit ist zu zahlen, auch wenn man nicht kann. Man kann es jedoch beantragen, auch wenn man gegen die Bescheide vorgeht.Es besteht auch die Möglichkeit einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen.
Meine Erfahrungen sind nicht sehr positiv, dass diese Anträge durchgehen. Aber versuchen kann man es.

Ich persönlich halte die Satzung der Stadt Köln nach wie vor für verfassungswidrig und würde gegen die Bescheide klagen.

Die Stadt veranlagt mit ihrer Satzung immer noch Menschen, die nur eine (Neben)- Wohnung innehaben, nur aufgrund ihres melderechtlichen Status.

Ich hoffe, das hat nun etwas mehr geholfen.

ZWS Köln

LionelHutz @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 6144 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Die Stadt veranlagt mit ihrer Satzung immer noch Menschen, die nur eine
» (Neben)- Wohnung innehaben, nur aufgrund ihres melderechtlichen Status.

Darf ich mal fragen, wie Du das meinst>

Die Satzung knüpft im Steuertatbestand des § 2 Abs. 1 doch klar an die Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes an. Diese ist aber eine von mehreren Wohnunhen i.S.d Melderechts, die nicht vorwiegend genutzt wird. Was im Melderegister eingetragen ist, ist für den Steuertatbestand nicht relevant.

Hab ich da etwas nicht verstanden> Gibt es gegenteilige Rechtsprechung> :lookaround: Verwaltungsrecht macht mir Angst! ;-)

ZWS Köln

Yvonne Winkler @, Montag, 11.01.2010 (vor 6143 Tagen) @ LionelHutz

» Hab ich da etwas nicht verstanden> Gibt es gegenteilige Rechtsprechung>
» :lookaround: Verwaltungsrecht macht mir Angst! ;-)

Vielleicht hast Du etwas nicht verstanden, keine Ahnung.
Verwaltungsrecht macht Spaß, Angst ist völlig fehl am PLatze. Wenn man sich damit intensiver befasst, flüchtet die Angst und macht dem Vergnügen Platz :-D ernsthaft.

Zur Sache:
Ich unterscheide zwischen "Nutzen" und "Innehaben."
Es genügt nach der Kölner Satzung, die Zweitwohnung innezuhaben und die Erstwohnung zu nutzen. Das betrifft überwiegend die studentischen Fälle, die in der elterlichen Wohnung noch ihr Kinderzimmer haben - als Erstwohnung, dieses jedoch nur nutzen, aber keine Verfügungsberechtigung haben. Daraus einen Aufwand zu konstruieren über das Grundbedürfnis Wohnen, das in einem solchen Kinderzimmer, Bett unter der Treppe oder wo auch immer, (Schlafgelegenheit) ausgelebt wird, halte ich für verfassungswidrig. Es ist ein Konstrukt, das Melderecht ist die Krücke, deren man sich bedient, um einen Aufwand zu konstruieren, der unter reellen Betrachtungen und auch unter juristisch sauberer Subsumtion nicht zu konstruieren ist, jedenfalls wenn man die Rechtsprechung des BVerfG so versteht, dass nur das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben einer Hauptwohnung, also das Innehaben zweier Wohnungen, Grundlage dieser Steuerpflicht sein kann.
Das Grundbedürfnis Wohnen ist in diesem Zusammenhang eine Erfindung des BVerwG, um zu einer Steuerpflicht zu kommen und den Gemeinden ihre Einnahmequelle zu sichern. Das ist meine Sicht auf die Entwicklung.
Das trifft meist die studentischen Fälle, hat aber nichts primär mit deren Status zu tun.
Jeder, der nur eine Wohnung innehat, also über sie verfügen kann, der jedoch noch eine andere Bleibe nutzt, ohne über diese Bleibe verfügen zu können, ist von dieser Steuerpflicht betroffen.

ZWS Köln

Käthe8 @, Montag, 11.01.2010 (vor 6143 Tagen) @ Yvonne Winkler

Also kurz zu meiner Zweitwohnung:

Ich war bei meinen Eltern gemeldet, hatte da aber nicht mal mehr ein Zimmer. Es war mehr aus "organisatorischen Gründen", da ich einen (Ausbildungs-)Beruf hatte, in dem ich auch mal 4-6 Wochen unterwegs war, und so vermieden habe bzw. vermeiden wollte, dass wichtige Post mich nicht bzw zu spät erreicht. Rechnungen, etc., aber auch z.B. Wahlbescheide, die ja nur an den Erstwohnsitz geschickt werden, und meine Eltern haben mir die dann ins Hotel hinterher geschickt, damit ich Briefwahl beantragen kann etc.

Wenn die Verfassung der Stadt Köln rechtswidrig ist, warum sind dann (zumindest so, wie es mir scheint), die Urteile hierzu so "willkürlich">

Und: Ja, ich scheue ein wenig einen Rechtsstreit, eben weil man finde ich so gar nicht abschätzen kann, wie es ausgeht, und weil 1.800 € für mich schon viel sind. Wenn ich dann noch im schlimmsten Fall verliere und keine Ahnung wieviel an Gerichtskosten etc. zahlen muss, dann ists ganz aus.

Auch das Thema "WG" stellt sich schwierig dar, da man natürlich nicht einfach durch drei teilen kann, da wir unterschiedliche Mieten zahlen, die auch nicht an QM gekoppelt sind, weil das danach berechnet wurde, wer renoviert (und dafür bezahlt hat) und wer nicht.

zu dem Bescheid: Es ist noch an keiner Stelle eine Summe genannt worden oder ähnliches. Sie haben lediglich geschrieben, dass Sie meine Miete zur berechnung wissen wollen. Macht das einen Unterschied>

DANKE!

ZWS Köln

Yvonne Winkler @, Montag, 11.01.2010 (vor 6143 Tagen) @ Käthe8

Hauptwohnung also nur aus organisatorischen Gründen angemeldet (Post, Wahlbenachrichtigungen etc.). (Hatte ich schon häufiger.) Also keine Erstwohnung, wenn auch melderechtliche Hauptwohnung.
Das kann man doch vortragen, als Begründung, warum man keine Erstwohnung nutzt, auch wenn man eine Hauptwohnung angemeldet hat.

Wenn es finanziell so klamm ist, dass man sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht leisten kann, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Dann werden auch die Gerichtskosten hier 219 € von der Staatskasse getragen, vorausgesetzt, die PKH wird bewilligt.

ZWS Köln

Alfred @, Montag, 11.01.2010 (vor 6143 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Erstwohnung, wenn auch melderechtliche Hauptwohnung.
» Das kann man doch vortragen, als Begründung, warum man keine Erstwohnung
» nutzt, auch wenn man eine Hauptwohnung angemeldet hat.
Eine Lesart. Abweichende Meinung dazu:
Wenn man als Erstwohnung die einzige Wohnung bezeichnet, die jemand innehat (so BVerwG in seinem Urteil zur Einwohnersteuer) ist in diesem Fall die Erstwohnung als Nebenwohnung registriert. Das BVerwG fordert (>) aber eindeutig (>), dass die Erstwohnung als Hauptwohnung registriert sein muss, um aus der Nebenwohnung eine Zweitwohnung machen zu können. Wenn man allerdings glaubt, dass Erst- und melderechtliche Hauptwohnung immer das Gleiche zu sein haben und die Frage des Innehabens deswegen keine Rolle mehr spielt, muss das Melderecht geändert werden.

ZWS Köln

Alfred @, Montag, 11.01.2010 (vor 6143 Tagen) @ Käthe8

» Es war mehr aus "organisatorischen Gründen", ,,,
Nachvollziehbar, ändert aber nichts daran, dass Du melderechtlich vermutlich falsch registriert bist. Und in Köln ist nun mal die Nebenwohnung der Anknüpfpunkt für die Steuerpflicht. Dem Kölner VG genügte dabei sogar das Nutzen einer Nebenwohnung, weil es Innehaben und Nutzen gleichsetzte. Zumindest bis Mitte des Jahres 2009 war das so. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Dürfte aber eigentlich nicht mehr sein.

» Wenn die Verfassung der Stadt Köln rechtswidrig ist, warum sind dann
» (zumindest so, wie es mir scheint), die Urteile hierzu so "willkürlich">
Die Satzung der Stadt Köln ist aus den Gründen, die Yvonne beschrieben hat und anderen, rechtswidrig. Die Urteile der NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit leben von der Unabhängigkeit der Richter, die ohne weiteres feststellen können, dass sie zwar nicht wissen, warum etwas so ist, es aber anders sehen. Ob man das mit Fug und Recht „Willkür“ nennen darf, wage ich allerdings zu bezweifeln. Da sind Richter empfindlich.

» Und: Ja, ich scheue ein wenig einen Rechtsstreit, eben weil man finde ich so gar nicht abschätzen kann, wie es ausgeht, ...
Natürlich ist der Ausgang ungewiss. Es gibt nun mal im Leben keine absolute Sicherheit. Wenn es Dir aber nur um die Höhe der ZWst geht, ist die Empfehlung von LionelHutz goldrichtig. Das muss aber nicht bedeuten, dass die Stadt Köln Dem folgt, und dann steht Du wieder vor dem Problem: Klagen oder nicht> Eine Einzugsermächtigung solltest Du allerdings auf keinen Fall erteilen. Über eine Statusänderung der Wohnung, die anscheinend erforderlich ist, solltest Du nachdenken und es ggf. ab sofort machen. Es ist vermutlich melderechtskonform und dann endet die Steuerpflicht.
Die Kosten des Rechtsweges> Vermutlich bei weitem nicht nicht so hoch, wie die ZWSt selbst.

ZWS Köln

LionelHutz @, Montag, 11.01.2010 (vor 6143 Tagen) @ Alfred

» Dem Kölner VG genügte
» dabei sogar das Nutzen einer Nebenwohnung, weil es Innehaben und Nutzen
» gleichsetzte. Zumindest bis Mitte des Jahres 2009 war das so. Ob das heute
» noch so ist, weiß ich nicht. Dürfte aber eigentlich nicht mehr sein.

Das kann nur die Zukunft zeigen.

Vermutlich auf Grund der hohen Zahl an Verfahren ist nach der neuen Geschäftsverteilung des VG Köln nicht mehr ausschließlich die 21. Kammer zuständig.

Verfahren aus 2009 werden derzeit teilweise an die 7. und die 27. Kammer abgegeben.

ZWS Köln

Alfred @, Montag, 11.01.2010 (vor 6143 Tagen) @ LionelHutz

» Vermutlich auf Grund der hohen Zahl an Verfahren ist nach der neuen Geschäftsverteilung des VG Köln nicht mehr ausschließlich die 21. Kammer zuständig.
» Verfahren aus 2009 werden derzeit teilweise an die 7. und die 27. Kammer abgegeben.
:-P Was der zügigen Abwicklung und der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nur dienlich sein kann.:-P

ZWS Köln

Käthe8 @, Dienstag, 12.01.2010 (vor 6142 Tagen) @ Alfred

Ich danke Euch für Eure Hilfe! Das hat mich bei manchen Dingen echt weiter gebracht. Ich lasse Euch wissen, wie der Spaß für mich endet...

Alles Gute!