Zwitwohnsitzsteuer Stuttgart
Hallo Margot,
die Streichung des Freibetrages und die Änderung der Steuerklasse kann/darf eigentlich nichts mit Deiner Hauptwohnung in Stuttgart zu tun haben.
Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag sind:
- Anspruch auf Kindergeld
- Volljährigkeit und Berufsausbildung des Kindes
- AUSWÄRTIGE Unterbringung.
Also bitte nachprüfen, woran es liegt.
Abgesehen davon: Das Melderecht lässt sich nicht nach Belieben drehen. Einfach irgenwo mit Haupt- oder Nebenwohnung melden ist nicht drin. Ein volljähriger Lediger hat seine Hauptwohnung dort, wo er sich überwiegend aufhält.
Noch Fragen>
Viele Grüße
gesamter Thread:
- Zwitwohnsitzsteuer Stuttgart -
Margot,
10.09.2006
- Zwitwohnsitzsteuer Stuttgart - Christian, 10.09.2006
- Zwitwohnsitzsteuer Stuttgart - Oli, 11.09.2006