Erlaubt der Rechtssatz
„Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG steht der Normierung unterschiedlicher Voraussetzungen für die Steuerpflicht in unterschiedlichen Körperschaften nicht entgegen. Denn Art. 3 Abs. 1 GG gebietet eine Gleichbehandlung nur innerhalb des jeweiligen Rechtsetzungsbereichs.“
den Kommunen eine nahezu beliebige Normierung, was eine Zweitwohnung sein soll>
Was ist eine Zweitwohnung?
LionelHutz , Dienstag, 12.01.2010 (vor 5627 Tagen) @ Alfred
» Erlaubt der Rechtssatz
» „Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG steht der Normierung
» unterschiedlicher Voraussetzungen für die Steuerpflicht in
» unterschiedlichen Körperschaften nicht entgegen. Denn Art. 3 Abs. 1 GG
» gebietet eine Gleichbehandlung nur innerhalb des jeweiligen
» Rechtsetzungsbereichs.“
» den Kommunen eine nahezu beliebige Normierung, was eine Zweitwohnung sein
» soll>
Nein.
Der Satz besagt lediglich, dass die Kommunen frei sind, Steuern einzuführen, die es in anderen Kommunen nicht gibt.
Das ist eine Selbstverständlichkeit.
edit: Ich empfehle Dir, sofern möglich, bei solchen Fragen eine Fundstelle anzugeben. Auch wenn es sich vermutlich um einen Leitsatz handelt, sollte man solche Sätze trotzdem im Gesamtkontext sehen.
Was ist eine Zweitwohnung?
Alfred , Dienstag, 12.01.2010 (vor 5627 Tagen) @ LionelHutz
» Der Satz besagt lediglich, dass die Kommunen frei sind, Steuern einzuführen, die es in anderen Kommunen nicht gibt.
Nein
» Auch wenn es sich vermutlich um einen Leitsatz handelt,
Nein, kein Leitsatz .
Quellenangabe habe ich bewusst weggelassen, weil sie Vorurteile wecken könnte. Aber bitte: BVerwG Urteil vom 17. September 2008 - 9 C 17.07 Rnr. 19 zur ZWSt der Stadt Wuppertal.
Was ist eine Zweitwohnung?
LionelHutz , Dienstag, 12.01.2010 (vor 5627 Tagen) @ Alfred
» » Der Satz besagt lediglich, dass die Kommunen frei sind, Steuern
» einzuführen, die es in anderen Kommunen nicht gibt.
» Nein
»
» » Auch wenn es sich vermutlich um einen Leitsatz handelt,
» Nein, kein Leitsatz .
» Quellenangabe habe ich bewusst weggelassen, weil sie Vorurteile wecken
» könnte. Aber bitte: BVerwG Urteil vom 17. September 2008 - 9 C 17.07 Rnr.
» 19 zur ZWSt der Stadt Wuppertal.
Na wenn Du meinst!
Deine Argumentation ist wie gewohnt etwas knapp. Die von Dir angegebene Fundstelle ist falsch.
Viel Erfolg weiterhin!
Was ist eine Zweitwohnung?
Alfred , Dienstag, 12.01.2010 (vor 5627 Tagen) @ LionelHutz
» Na wenn Du meinst!
Ja
»
» Fundstelle ist falsch.
Dann nehme halt Rnr 20
Viel Erfolg weiterhin!
Was ist eine Zweitwohnung?
LionelHutz , Dienstag, 12.01.2010 (vor 5627 Tagen) @ Alfred
» » Na wenn Du meinst!
» Ja
» »
» » Fundstelle ist falsch.
»
» Dann nehme halt Rnr 20
»
» Viel Erfolg weiterhin!
Alfred,
ich wende mich jetzt in dieser Form persönlich an Dich, weil Du hier keine Email hinterlegt hast.
Du hast eine Frage gestellt und ich habe sie Dir freundlicherweise zutreffend beantwortet.
Wenn Dir die Antwort nicht passt, kann Dir niemand helfen.
Ich habe Dir gesagt, dass es sich bei dem Satz um eine juristische Selbstverständlichkeit handelt. Diesen Punkt kann man _vielleicht_ anders sehen.
Dass Du meine Aussage nicht akzeptieren wirst, war mir klar. Da ich mir Mühe gegeben habe, hätte ich meiner Meinung nach wenigstens ein bisschen Argumentation von Dir
erwarten können.
Ich habe mir trotzdem die Mühe gemacht, die zitierte Entscheidung rauszusuchen. Da die angegebene Fundstelle aber offensichtlich falsch war, habe ich davon abgesehen die zwölf seitige Entscheidung erneut zu lesen. Wozu auch.
Du demontierst Dich hier ständig selbst, indem Du unvertretbare juristische Ansichten verkündest und auf diesen auch nach fundierten Richtigstellungen weiterhin beharrst.
Da ich in diesem Forum weiterhin lesen und schreiben werde, solltest Du Dir ernsthaft Gedanken machen, ob Du nicht lieber zu einem normalen Umgang zurück finden möchtest.
Wenn Dir das hilft, werde ich künftig gerne auf Deine Fragen nicht mehr Antworten. Falsche Aussagen von Dir werde ich aber auch weiterhin nach Lust und Laune richtig stellen.
Damit solltest Du Dich abfinden.
Prost!
PS: Die Richtigkeit meiner Aussage erschliesst sich spätestens, wenn man das vom BVerwG zitierte BVerfG Urteil liest. In dem von Dir zitierten Urteil, steht der Satz völlig ohne Zusammenhang. Wie es zu so etwas kommt, erklärt Dir sicher ein Jurist Deines Vertrauens.
Was ist eine Zweitwohnung?
Alfred , Dienstag, 12.01.2010 (vor 5627 Tagen) @ LionelHutz
» ich wende mich jetzt in dieser Form persönlich an Dich,
Persönlich bist Du immer schon geworden. Ich nehme mir die gleiche Freiheit.
» Du hast eine Frage gestellt und ich habe sie Dir freundlicherweise zutreffend beantwortet.
Wenn Du das so siehst, dass Du meine Frage freundlicherweise und zutreffend beantwortet hast ...
» Da ich mir Mühe gegeben habe, ...
So sieht für Dich Mühe aus>
» Da die angegebene Fundstelle aber offensichtlich falsch war,
Sie war falsch.
» ... auch nach fundierten Richtigstellungen
Wenn Du das so siehst, dass Du etwas fundiert richtig gestellt hast, kann ich Dir meinerseits nicht helfen.
» Da ich in diesem Forum weiterhin lesen und schreiben werde,
Was Dir selbstverständlich frei steht und zu befürchten war.
» Wenn Dir das hilft, werde ich künftig gerne auf Deine Fragen nicht mehr Antworten.
Das wäre bedauerlich, denn dann erfahre ich nie mehr, welche meiner Ansichten juristisch so unvertretbar sind. Aber die Frage, ob Du meine Frage überhaupt verstanden hast, kann ich mir dann natürlich sparen.
» Falsche Aussagen von Dir werde ich aber auch weiterhin nach Lust und Laune richtig stellen.
Bitte nicht nach Lust und Laune sondern fundiert.
» Damit solltest Du Dich abfinden.
Was ich gerne tue. Kannst Du es auch>
» Prost!
Auf was>
»Die Richtigkeit meiner Aussage erschliesst sich spätestens, wenn man das vom BVerwG zitierte BVerfG Urteil liest.
Na ja. Im Glauben fest.
» In dem von Dir zitierten Urteil, steht der Satz völlig ohne Zusammenhang.
Daran bin ich aber nun wirklich nicht schuld.
» Wie es zu so etwas kommt, erklärt Dir sicher ein Jurist Deines Vertrauens.
Der hat mir noch was ganz anderes erklärt. Allerdings ist er kein erfahrener Anwalt sondern nur in der Lehre tätig. Da kann er natürlich manches nicht wissen.