Zweitwohnsteuer umgehen?

Julia @, Hildesheim, Montag, 11.09.2006 (vor 6682 Tagen)

Hallo! Ich habe ebenfalls einige Fragen...
Ist es möglich die Zweitwohnsteuer zu umgehen> Ich hatte mich zu Beginn meines Studiums in Hildesheim zum Zweitwohnsitz angemeldet, da ich mich nur in der woche dort aufhielt. Kann ich nun meinen Wohnsitz einfach abmelden und weiterhin in der Woche in der Wohnung wohnen ohne dass es es negative Folgen für mich gibt>
Zudem erhalten meine Eltern Eigenheimzulage, und meine Mutter befürchtet, diese Zulagen nicht mehr zu erhalten, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nicht mehr zuhause (außerhalb von HI) sondern in Hildesheim anmelde... Würde das in diesem Fall wirklich so zutreffen>
200 Euro Steuer im Jahr für mich als Studenten neben den Studiengebühren ist eine enorme Belastung. Kann ich diese vermeiden oder gibt es Möglichkeiten zu einer Befreiung>

Zweitwohnsteuer umgehen?

Christian @, Montag, 11.09.2006 (vor 6681 Tagen) @ Julia

Hallo Julia,

einfach abmelden und weiter dort wohnen ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Grundsätzlich gilt: Ein Student, der sich an den Wochenenden und den Semesterferien zu Hause aufhält, hat dort seine Hauptwohnung und am Studienort eine Nebenwohnung und gehört weiter zum Haushalt der Eltern.
Möglich ist allenfalls eine Meldung mit Hauptwohnung in Hildesheim - das ist eventuell zwar ebenfalls rechtswidrig (siehe oben), kann aber nicht ernsthaft überprüft werden. Die Stadt Hildesheim will es in diesem Fall auch gar nicht überprüfen - denn die Meldung mit Hauptwohnung ist ja gerade das eigentliche Ziel der Satzung. Um ganz korrekt zu sein, müsste man allenfalls seine Lebens- und Wohnverhältnisse entsprechend ändern und sich vorwiegend in Hildesheim aufhalten (die Stadt bestimmt. die ihre Einwohner leben).

Die andere Möglichkeit ist, sich ggf. ehrlich weiter mit Nebenwohnung zu melden, gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen und auf den weiteren Rechtsweg zu vertrauen.

Die Kinderzulage dürfte eigentlich nicht betroffen sein, die Voraussetzungen dafür sind meines Wissens:
- nur mit Kindergeld/-freibetrag gibt es die Kinderzulage und
- das Kind muss zum Haushalt der Eltern gehören (siehe oben) bzw. zum Zeitpunkt der Anschaffung/Fertigstellung zum Haushalt gehört haben.
Um sicherzugehen: Steuerberater fragen.

Noch Fragen

Gruß

Zweitwohnsteuer umgehen?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 12.09.2006 (vor 6681 Tagen) @ Christian

Ergänzung: Ob die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage weiter gezahlt wird, wenn der Erstwohnsitz dort nicht mehr ist, ist streitig. Da hilft vorab ein Antrag auf verbindliche Auskunft über diese Frage beim zuständigen Finanzamt.
Sollte dieses nicht mehr gewährt werden, muss man abwägen, was mehr bringt (Kinderzulage ./. Zweitwohnungsteuer) und sich u.U. entscheiden.
Gruß
Yvonne